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Hohe Strafe für einen folgenreichen Silvester-Knall

Feuerwerk zünden in einem Briefkasten – eine sehr schlechte Idee, wie ein aussergewöhnlicher Fall aus Rüti belegt. Nun wurde der Mann hinter dieser Idee verurteilt.

Ein Böller, ein Knall, viel Schaden: Das ist die Kurzzusammenfassung eines ungewöhnlichen Feuerwerks-Einsatzes in Rüti.

(Symbolfoto: Pixabay)

Hohe Strafe für einen folgenreichen Silvester-Knall

«Frauenfürze» am Schulsilvester in Briefkästen: ein Klassiker seit Jahrzehnten. Dass solcherlei Unfug aber nicht nur für Primarschüler, sondern auch für grössere «Kinder» mit grösseren «Fürzen» offenbar seinen Reiz hat, zeigt ein Fall, der kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurde.

Lunte an und Türe zu

Die Geschichte hatte sich am frühen Abend des 30. Dezembers 2018 in Rüti ereignet. Ein damals 21-jähriger Zürcher Oberländer hatte in einen Briefkasten eines Mehrfamilienhauses einen sogenannten Blitzknallkörper gelegt. Er zündete das Teil, das etwa die Grösse einer kleinen Spraydose hatte, schloss die Briefkastentüre und verzog sich dann ins Treppenhaus der Liegenschaft. «Dort wartete er die Explosion ab», wie es lakonisch in einem Strafbefehl zu dem Fall heisst.

«Diverse Briefkästen wurden von der Hauswand gerissen.»
Der Strafbefehl zu den Folgen der Explosion

Und die Explosion erfolgte – allerdings nicht nur mit ein bisschen Blitzen und Knallen, wie es der Name des Böllers annehmen liess. Die Detonation hatte viel mehr die Wirkung einer veritablen Sprengung.

Auch ein Auto getroffen

So wurden laut Schilderung im Strafbefehl «diverse Briefkästen von der Hauswand gerissen, stark deformiert und teilweise an die gegenüberliegende Hauswand geschleudert». Ein Briefkastenteil flog sogar bis auf einen nahen Parkplatz, prallte dort gegen ein Auto und sorgte für Lackschäden. Zudem zerbarsten «aufgrund der enormen Detonation» vier Glasscheiben im Gebäude. Total des so angerichteten Schadens: rund 17‘400 Franken.

Busse und bedingte Geldstrafe

Da «der Beschuldigte wusste, dass durch das Entzünden eines Sprengkörpers in einem Briefkasten Schäden entstehen können» und er diese Folgen auch in Kauf genommen habe, wurde er zur Rechenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn per Strafbefehl schuldig des eher seltenen Tatbestandes der «Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht». Ferner gab es eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und der Übertretung des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe.

Es wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken ausgefällt. Lässt sich der junge Mann in der langen Probezeit von vier Jahren nun nicht zu weiteren solchen Knaller-Ideen oder anderen Gesetzesverstössen hinreissen, muss er diese bedingte Strafe im Umfang von 10‘800 Franken nicht zahlen. Sicher begleichen muss er jedoch eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 2500 Franken und 1000 Franken Verfahrenskosten.

«Der Beschuldigte hatte sich bei seinem Tun überhaupt nicht
um die geltenden Gesetze gekümmert.»


Die Staatsanwaltschaft

Im Rahmen der Strafuntersuchung kam auch heraus, woher der Böller stammt. Der Oberländer hatte ihn Wochen zuvor an einem unbekannten Ort im «Grenzgebiet zu Deutschland» für etwa 80 Franken erworben und dann zuhause aufbewahrt.

Kauf war bewilligungspflichtig

Dass beim Kauf dieser Art von Feuerwerk gewisse Vorschriften zu beachten sind, scheint den Mann nicht gross berührt zu haben. «In der irrigen Annahme, es dürfe der Blitzknallkörper ohne Bewilligung bzw. Erwerbsschein in der Schweiz erworben oder besessen werden, hatte sich der Beschuldigte bei seinem Tun überhaupt nicht um die in der Schweiz geltenden Gesetze gekümmert», kritisiert die Staatsanwaltschaft. Hätte sich der Mann vorher erkundigt – «was ihm im Internet sowie bei der Polizei problemlos möglich und auch zumutbar gewesen wäre» –, wäre ihm klar geworden, dass er nur schon durch den Kauf des Knallkörpers etwas Illegales machte.

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