Kurze Unaufmerksamkeit kostete Seniorin das Leben
Schwere Verkehrsunfälle sind oft mit hohem Tempo verbunden. Dass aber auch Kollisionen bei tiefster Geschwindigkeit, ja beinahe schon im Schritttempo, fatal enden können, zeigt ein Ereignis, zu dem es an einem späten Morgen Ende September 2019 in Volketswil gekommen war.
Ein damals 54-jähriger Berufschauffeur, an jenem Tag begleitet von einem «Schnupperchauffeur», brachte eine Lieferung Waren zu einem Alterszentrum. Um die Waren abladen zu können, musste er auf einer Zufahrtsstrasse 100 Meter rückwärts Richtung Haupteingang fahren. Er tat dies mit einem Tempo von etwa 8 km/h.
Frau war mit Rollator unterwegs
Schon fast am Ende der Strecke, erfasste der Lastwagen dann mit dem sogenannten Unterfahrschutz am Heck des Fahrzeuges eine auf derselben Strasse in dieselbe Richtung laufende Frau mit ihrem Rollator. Der Chauffeur bremste «umgehend ab, so dass es beim Aufprall und Sturz der Frau blieb und nicht zu einem Überrollen kam», wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl zu dem Fall festhält.
Obwohl die Frau also «nur» stürzte, erlitt sie schwere Kopfverletzungen. Diesen erlag die 93-Jährige eine Woche später im Spital.
Geldstrafe und Busse
Der Staatsanwalt, der den Unfall untersuchte, verurteilte den Chauffeur per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken. Diese Strafe im Umfang von 9600 Franken wurde bedingt ausgesprochen, sie muss also nicht bezahlt werden, sofern sich der Mann in den nächsten zwei Jahren nichts Neues zuschulden kommen lässt. Zu begleichen sind jedoch eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 6500 Franken.
«Dem Beschuldigten war als Berufschauffeur bekannt, dass beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.»
Der Staatsanwalt
Der Unfall wäre nach Ansicht des Staatsanwaltes «ohne Weiteres» vermeidbar gewesen, hätte sich der Fahrer aufmerksamer verhalten und eine einfache Sicherheitsmassnahme angeordnet. So hätte er den «Schnupperchauffeur» aussteigen lassen und als Beobachter hinter das grosse Fahrzeug schicken sollen.
Unübersichtliches Heck
Denn: «Dem Beschuldigten war als Berufschauffeur bekannt, dass beim Rückwärtsfahren mit einem Lastwagen eine erhöhte Aufmerksamkeit auf den hinter seinem Fahrzeug liegenden Strassenbereich erforderlich ist», heisst es im Strafbefehl. Vor allem direkt bei einem Alterszentrum sei nämlich «mit betagten Fussgängern zu rechnen». Fussgängern, die man nur schon «bei einer leichten Unaufmerksamkeit», wie sie in diesem Fall vorliege, und «aufgrund des naturgemäss unübersichtlichen Hecks eines Lastwagens» dann möglicherweise nicht wahrnehme.
