Die Flucht vor Ameisen endete mit ungewolltem Sex
Vergewaltigung – wer diesen Begriff hört, der für eine der traumatisierendsten Formen von Gewalt steht, mag an vieles denken, aber ganz sicher nicht an ein Ereignis, wie es am Donnerstag das Bezirksgericht Hinwil beschäftigte. Denn vor allem der Auslöser des Falles dürfte in der Justizgeschichte einmalig sein.
Bei Internetbekanntschaft übernachtet
In Gang gebracht haben die Sache nämlich Ameisen. Diese liefen im April 2018 durch das Zimmer einer damals 19-Jährigen im Kanton Freiburg. Die kleinen Tiere jagten der Frau derart grosse Angst ein, dass sie sich bei einem Zürcher Oberländer meldete, den sie zuvor über eine Internet-Plattform kennengelernt hatte und mit dem sie eine intensive Whatsapp-Korrespondenz pflegte. Sie fragte den Mann, ob sie wegen ihrer Panik ob der Ameisen nicht bei ihm übernachten könne. Er sagte zu, sie stieg in den Zug und reiste spätnachts an seinen Wohnort im Bezirk Hinwil.
Nicht so klare Zwangssituation?
In den folgenden Stunden soll es dann zu ungewolltem Sex gekommen sein. Gegen diesen hat sich die Frau gemäss den Schilderungen in der Anklage nur beschränkt wehren können, weil der Mann auf ihren Beinen kniete. Ob das eine ausweglose Zwangssituation war und ob der Sex wirklich gegen ihren Willen passierte, scheint allerdings recht unklar, wie folgende Passage in der Anklage zeigt: «Der Beschuldigte hielt es zumindest für möglich und nahm es in Kauf, dass die Privatklägerin nicht mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war.»
«Ich han’s scho huere komisch gfunde.»
Der Angeklagte zur Flucht der Frau vor Ameisen
Trotz einfühlsamer Befragung durch den vorsitzenden Richter wollte der angeklagte Mann am Prozess keine Auskunft mehr geben zu den Ereignissen jener Nacht. Der heute 23-Jährige sagte einzig, «ich han’s scho huere komisch gfunde», dass die Internetbekannte auf der Flucht vor Ameisen bei ihm schlafen wollte. «Doch es könnte ja schon möglich sein», dass diese Begründung stimme. In einer früheren Einvernahme hatte der Mann erklärt, es liege ein grosses Missverständnis vor: Er habe gemeint, sie sei trotz ihres zweimaligen Neins mit Sex einverstanden.
Das klare «Nein» ignoriert
Für den Staatsanwalt hingegen gab es «keine vernünftigen Zweifel», dass da eine Vergewaltigung passiert war. Auch er fand die Reaktion auf Ameisen im Zimmer recht sonderbar, doch «gerade junge Menschen machen Dinge, die nicht rational sind». Die Frau habe dem Mann mehrfach klar zu verstehen gegeben, dass sie keinen Sex wolle. «Und ein ‹Nein› ist ein ‹Nein›», doch der Oberländer habe sich darüber hinweggesetzt.
Allerdings mit «einigermassen geringer krimineller Energie», weshalb eine Strafe im untersten Bereich angemessen sei. Konkret: 16 Monate bedingt – die Minimalstrafe laut Gesetz beträgt 12 Monate. Die Anwältin der Frau, deren Aussagen hier aus Opferschutzgründen nicht widergegeben werden dürfen, forderte zudem 8000 Franken Genugtuung.
«Sie hätte den Beschuldigten jederzeit wegstossen können.»
Der Verteidiger
«Es ist unbestritten, dass es zum Beischlaf gekommen ist», aber eben ohne eine Nötigung der Frau dazu, sagte der Verteidiger des 23-Jährigen. Er forderte einen Freispruch.
Verteidiger zweifelt an Aussagen der Frau
Es gäbe «erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit» der Frau, fand der Anwalt. Zudem habe auch eine gerichtsmedizinische Untersuchung der Freiburgerin keine Spuren der Gewalt, wie sie bei einer Vergewaltigung in der Regel vorliegen müssten, feststellen können. Und hätte die Frau keinen Sex gewollt, hätte sie den Mann «jederzeit wegstossen können» oder schon vorher, als er sie mehrmals eindeutig berührte, das Bett verlassen können.
Auch der Verteidiger ging auf die Sache mit den Ameisen ein. Er bezeichnete die Schilderung als «abenteuerlich»; es sei «nicht nachvollziehbar», dass man deswegen nachts von Freiburg ins Zürcher Oberland flüchte.
«Wir haben uns zu einem Freispruch durchgerungen.»
Der vorsitzende Richter
«Es war kein einfacher Entscheid für uns», erklärte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung, doch «wir haben uns zu einem Freispruch durchgerungen». Dennoch: Der junge Mann habe mit dem erzwungenen Sex «ganz klar einen Fehler gemacht», denn das Nein der Frau «ist ein Nein und bleibt ein Nein».
Mit einer Berufung ist zu rechnen
Aber die Rechtssprechung sage, Sexualdelikte seien Akte physischer Aggression. Und ein Nein missachten ohne den Einsatz starker Gewalt, mit welcher der Wille des Opfers gebrochen wird, sei keine Vergewaltigung im juristischen Sinne. Eine Vergewaltigung, die per Definition eben «ein schweres Gewaltdelikt» darstelle. Zudem hätte die Frau ihre Ablehnung gegenüber Sex in jener Nacht auch gut noch auf andere Art als «nur» mit einem Nein ausdrücken können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgen.
