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Blaulicht

Die Flucht vor Ameisen endete mit ungewolltem Sex

Kommt es nach einem Nein zu Sex trotzdem zum Geschlechtsverkehr, ist das rechtlich nicht automatisch eine Vergewaltigung. Deshalb wurde ein junger Mann vom Bezirksgericht Hinwil in einem aussergewöhnlichen Fall freigesprochen.

Vergewaltigung – wer diesen Begriff hört, der für eine der traumatisierendsten Formen von Gewalt steht, mag an vieles denken, aber ganz sicher nicht an ein Ereignis, wie es am Donnerstag das Bezirksgericht Hinwil beschäftigte. Denn vor allem der Auslöser des Falles dürfte in der Justizgeschichte einmalig sein.

Bei Internetbekanntschaft übernachtet

In Gang gebracht haben die Sache nämlich Ameisen. Diese liefen im April 2018 durch das Zimmer einer damals 19-Jährigen im Kanton Freiburg. Die kleinen Tiere jagten der Frau derart grosse Angst ein, dass sie sich bei einem Zürcher Oberländer meldete, den sie zuvor über eine Internet-Plattform kennengelernt hatte und mit dem sie eine intensive Whatsapp-Korrespondenz pflegte. Sie fragte den Mann, ob sie wegen ihrer Panik ob der Ameisen nicht bei ihm übernachten könne. Er sagte zu, sie stieg in den Zug und reiste spätnachts an seinen Wohnort im Bezirk Hinwil.

Nicht so klare Zwangssituation?

In den folgenden Stunden soll es dann zu ungewolltem Sex gekommen sein. Gegen diesen hat sich die Frau gemäss den Schilderungen in der Anklage nur beschränkt wehren können, weil der Mann auf ihren Beinen kniete. Ob das eine ausweglose Zwangssituation war und ob der Sex wirklich gegen ihren Willen passierte, scheint allerdings recht unklar, wie folgende Passage in der Anklage zeigt: «Der Beschuldigte hielt es zumindest für möglich und nahm es in Kauf, dass die Privatklägerin nicht mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war.»

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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