Stalker verfolgte Oberländer Ex-Freundin über einen GPS-Tracker
Sie waren ein Paar, die heute 41-Jährige aus dem Bezirk Pfäffikon und der 48-Jährige aus einem Nachbarkanton. Dann machte sie mit ihm Schluss – und der Terror begann.
Über ein halbes Jahr hinweg, zwischen dem Sommer 2019 und Anfang 2020, schickte der Mann ihr immer wieder SMS und Nachrichten über verschiedene soziale Medien. Das geschah jeweils «mehrfach pro Tag», wie ein kürzlich zu dem Fall erlassener Strafbefehl beschreibt. Und vor allem «tat der Beschuldigte dies alles, obwohl die Geschädigte einen Kontakt zu ihm zuvor vehement und unmissverständlich mehrfach abgelehnt hat». Zudem hatte sie seine Nummer am Telefon und bei Nachrichtendiensten blockiert.
Da diese Massnahmen nicht viel nützten, nahm nach vier Monaten die Kantonspolizei Kontakt mit dem Mann auf. In einem Telefongespräch wurde der Stalker «eindringlich» darauf aufmerksam gemacht, dass die Frau «keinen Kontakt zu ihm wünsche». Doch auch die polizeiliche Intervention brachte laut Strafbefehl kaum Besserung, so rief der Mann die Oberländerin an einem Tag 18 Mal an.
Er wusste meist, wo sie war
Und er erhöhte den Druck noch massiv stärker: Er schaffte es nämlich, am Wagen der Ex-Freundin einen GPS-Sender zu montieren. Einen Tracker, der ihm erlaubte, den Standort des Autos und damit auch der Frau «jederzeit auf wenige Meter genau ermitteln zu können». Der Zweck dieser Aktion, wie man sie sonst nur aus Agentenfilmen kennt: Der Mann wollte wissen, wo sich die Frau aufhält, und sie dann dort aufsuchen.
«Sie wurde in grosse Angst um ihr leibliches Wohl versetzt.»
Die Staatsanwältin über die gestalkte Frau
Exakt das tat er dann auch mehrmals. Er passte er ihr beispielsweise beim Einkaufen ab und einmal sogar währen eines Spaziergangs auf einem Oberländer Hügel.
In der Folge erliess die Kantonspolizei ein Kontakt- und Rayonverbot. Eines Abends Anfang dieses Jahres verstiess der Mann gegen dieses Verbot, worauf er festgenommen und für zwei Tage in Haft gesetzt wurde.
Busse und bedingte Strafe
Kurz danach war das Strafverfahren gegen ihn abgeschlossen. Der nun vorliegende Entscheid daraus: eine Verurteilung wegen Nötigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung.
Die Staatsanwältin, die den Fall untersuchte, beschreibt das Vorgehen des Stalkers als sehr schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität des Opfers. Der Strafbefehl hält unter anderem fest, dass die Frau durch die Nachstellungen des Mannes «in grosse Angst um ihr leibliches Wohl versetzt wurde». Sie fühlte sich « in ihrer Freiheit beraubt und verfolgt und beobachtet». Weil das bei der Frau «extremes Unwohlsein» auslöste, habe sie denn aus Sicherheitsgründen auch einige Male nicht bei sich zuhause übernachtet.
Der 48-Jährige fasste eine Geldstrafe im Umfang von 7200 Franken. Hält er sich die nächsten zwei Jahre an die Gesetze, muss er diese bedingt ausgesprochene Strafe nicht bezahlen. Dennoch kommt er nicht ohne finanzielle Folgen davon. So hat er eine Busse von 2100 Franken und Verfahrenskosten von 1000 Franken zu übernehmen. Insgesamt sind also 3100 Franken zu begleichen.
