Junger Ustermer Gesetzesbrecher muss richtig tief ins Portemonnaie greifen
Ein Fall, wie er täglich X Mal passiert, brachte die Polizei im Frühling vergangenen Jahres auf die Spur eines jungen Ustermers. Der Mann war in einer Migros-Filiale an seinem Wohnort am Einkaufen. Als er gefunden hatte, was er benötigte, ging er an die «Subito-Kasse». Dort scannte er Waren im Betrag von 88 Franken ein und bezahlte diese, «während er Lebensmittel im Betrag von 60 Franken bewusst nicht scannte», wie es in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl heisst.
Disput mit der Ladendetektivin
Nach dem Verlassen des Geschäfts wurde der Mann jedoch von einer Ladendetektivin gestoppt. Da er weglaufen wollte, griff die Detektivin einen Bändel seiner Einkaufstasche. Der Mann zog die Tasche darauf heftig gegen sich, wodurch er sich «befreien» und flüchten konnte. Die Detektivin allerdings hatte sich bei der Auseinandersetzung eine Zerrung am Finger und eine Verkrampfung der Rückenmuskulatur zugezogen.
Verbotener Waffenbesitz
Noch gleichentags wurde der Ladendieb eruiert und verhaftet. Bei der Hausdurchsuchung kamen dann ein Schmetterlingsmesser und ein Teleskopschlagstock zum Vorschein – Waffen, die er nicht hätte besitzen dürfen. Laut Angaben im Strafbefehl gab der Mann an, beide Gegenstände gefunden zu haben: das Messer in der Region Lenzerheide, den Schlagstock beim Aabach in Uster.
Ebenfalls verbotenerweise hatte der Oberländer bei sich daheim mehrere Ecstasy-Tabletten und etwas Marihuana zum Eigenkonsum gelagert. Und letztlich kam auch noch aus, dass er zwei Wochen vor dem Ladendiebstahl bei einer anderen Migros-Filiale in Uster eine Werbeblache heruntergerissen hatte, wobei ein Schaden von 900 Franken entstanden war.
Hohe Geldstrafe und eine Busse
Alles in allem wohl mehrere, aber nicht so schwerwiegende Gesetzesverstösse. Doch die Folgen waren massiv aus: Es gab eine Verurteilung per Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung, zweimaliger Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung, geringfügigem Diebstahl und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Sanktion: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken. Von diesen 10‘800 Franken werden 90 Franken für einen Tag Untersuchungshaft abgezogen. Zu den verbleibenden 10‘710 Franken kommen nun jedoch noch 900 Franken Busse und 1600 Franken Verfahrenskosten. Insgesamt also 13‘210 Franken, die der heute 24-Jährige zu zahlen hat. Die beim Ustermer gefundenen Waffen und Drogen werden vernichtet.
