Die Ex-Freundin für eine Aussprache über Nacht entführt
Was in einer Nacht Ende Mai 2019 passierte, schildert die Anklageschrift in 17 Etappen. Die Kurzzusammenfassung: Ein damals 34-Jähriger trifft sich in Turbenthal trotz Kontaktverbot mit seiner fast gleichaltrigen Ex-Freundin. Die in ihrem Auto angereiste Frau bugsiert er mit Gewalt auf den Beifahrersitz und fährt dann, obwohl ihm der Führerausweis schon vor über einem Jahr entzogen wurde, in einen Wald bei Wila. Dort befiehlt er der Frau, das Handy abzustellen, damit es laut Anklage «nicht geortet werden könne», und redet auf die Frau ein. Im Verlauf der Unterhaltung über ihre Beziehungsprobleme schlägt er einmal ihren Kopf stark gegen den Wagen und gibt ihr einen heftigen Faustschlag ins Gesicht. Er nimmt sein Sackmesser hervor und droht mit Selbstmord.
«Er konnte lieb sein – und von null auf hundert das Gegenteil.»
Die Frau über ihren Ex-Freund
Morgens um 3 Uhr, sechs Stunden nach Beginn des Ereignisses, bringt er die verletzte Frau ins Spital Wetzikon, wo sie verarztet wird und anschliessend mit ihm wieder Richtung Tösstal fährt. Bei Hittnau hält sie das Auto mitten auf der Strasse an und kann flüchten. Der Mann wird keine zwei Stunden später von der Polizei gefasst und sitzt seither in Haft.
Zwischen Todesangst und Verständnis
Für die Frau eine Episode, die sie monatelang schwerst traumatisierte. Sie sei in jener Nacht hin und her gerissen gewesen zwischen «Todesangst» und «Gefühlen für ihn». Denn nach ihrer Trennung, die «nicht so richtig geklappt hat», hätten sie halt immer noch etwas füreinander empfunden, sich getroffen und auch Sex gehabt, erzählte sie am Montag vor dem Bezirksgericht Päfffikon, wo der Fall verhandelt wurde.
Im Auto dann, in der kalten Nacht im Wald, hätte sie nur noch «Panik gehabt, weil ich nicht wusste, was machen». Denn ihr Gegenüber «konnte lieb sein – und von null auf hundert das Gegenteil».
Hässig zur Aussprache
«Das ist gelogen», entgegnete der Mann zu den Schilderungen in der Anklage und einem Teil der Aussagen seiner Ex-Partnerin. Ja, er sei damals «richtig sauer» an das vereinbarte Treffen in Turbenthal gekommen. Er wollte eine Aussprache mit ihr. Mit ihr, «dem Menschen, den man liebt», die ihn jedoch – weil sie einen neuen Freund hatte – «verletzte und verarschte». Er habe sie geschlagen, aber bedroht habe er sie nicht, und auch ihre Angst könne er nicht nachvollziehen.
«Sie war faktisch gezwungen, im Auto zu bleiben.»
Der Staatsanwalt
Für den Staatsanwalt war der mehrstündige Zwangsaufenthalt im Auto eine « qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung » . Der Mann habe «von Anfang an die Kontrolle über das Geschehen übernommen». Er habe mit physischer und psychischer Gewalt gearbeitet. Die Frau, die «ein ambivalentes Verhältnis gegenüber dem Beschuldigten hat», sei «faktisch gezwungen gewesen», im Auto zu bleiben.
Stationäre Therapie beantragt
Der Täter leidet laut einem Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung. Und er ist mehrfach vorbestraft, vor allem auch wegen Gewaltdelikten. Deshalb sei es «höchste Zeit», dass der Mann im Rahmen einer stationären Therapie mit seiner Gewaltneigung umzugehen lerne. Für diese sogenannte «kleine Verwahrung» sei eine ebenfalls beantragte Strafe von dreieinhalb Jahren aufzuschieben.
Verteidiger will Freispruch
Eine Entführung – das sei «ein massiver Vorwurf, der vom Beschuldigten aber nicht erfüllt wurde», sagte der Verteidiger und forderte einen Freispruch. Für das Missachten des Kontaktverbotes und das Fahren ohne Ausweis könne man eine Geldstrafe oder eine Strafe von drei Monaten ausfallen, wobei die Gefängnisstrafe mit der bisherigen Haft ohnehin längst abgesessen sei.
«Es war unbestrittenermassen ein schwieriges Treffen.»
Der Verteidiger
Die Frau sei ja freiwillig zum Treffen gekommen und auch freiwillig im Auto mitgefahren. «Sie wurde physisch nie daran gehindert, sich vom Beschuldigten zu entfernen», sprich: sie hätte ja einfach weglaufen können. Doch es sei damals «unbestrittenermassen ein schwieriges Treffen» von «zwei von Liebe geplagten Menschen gewesen». Und der Mann habe sich bei diesem Treffen nicht korrekt verhalten.
Noch kein Urteil
Das Gericht kam am Montag zu keinem Urteil. Man müsse noch einige Zusatzabklärungen tätigen, dann könne man entscheiden, sagte die vorsitzende Richterin.
Angeklagerter machte eine «Einvernahme»
An einem Prozess stellt das Gericht Fragen an den Beschuldigten, bei Bedarf fragen auch der Ankläger und der Verteidiger, extrem selten fragt der Beschuldigte selbst. An der Verhandlung in Pfäffikon traf dieser extrem seltene Fall in extremer Art ein: Das Gericht liess zu, dass der Angeklagte fast 45 Minuten lang das Opfer mit zum Teil völlig irrelevanten Fragen bedrängen und quasi «einvernehmen» konnte – so lange, bis dem Staatsanwalt der Kragen platzte. Er intervenierte und kritisierte die vorsitzende Richterin: «Das Fragerecht wurde hier in massiver Art überreizt!». (ehi)
