Der Fall einer Kuh, die nach dem Transport zum Schlachthof Hinwil nicht mehr gehen konnte, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Der amtliche Tierarzt hätte sofort eingreifen und die Kuh noch im Wagen töten müssen.
Stattdessen schaute er eine Viertelstunde lang zu, wie die Schlachthofmitarbeitenden das Tier aus dem Fahrzeug zerrten und vergeblich versuchten, es mit einem Hubstapler aufzurichten.
Der amtliche Tierarzt setzte die Tierschutzvorschriften nicht um, sondern drehte ein Video vom Vorfall. Die Ereignisse vom Februar 2015 hatten Folgen für ihn. Er wurde Ende 2019 vom Bezirksgericht Hinwil mit erstinstanzlichem Urteil wegen Tierquälerei verurteilt. Das Delikt habe er durch seine Passivität begangen. Dafür bestraft wurde der Tierarzt allerdings nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schon 2015 degradiert
Auf seine Anstellung beim Veterinäramt des Kantons Zürich wirkte sich der Vorfall aber sehr wohl aus, wie aus einem eben publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

