Geldwäsche-Krimi endet für jungen Oberländer mit Verurteilung
Der 26-Jährige wollte etwas Geld verdienen und surfte deshalb im Sommer 2019 auf einer Schweizer Website herum, auf der Nebenjobs vermittelt werden. Das Angebot einer Immobilienfirma, die Regionalvertreter suchte, tönte so gut, dass sich der Zürcher Oberländer gleich bewarb. Keinen Monat später hatte der Mann nicht nur ein Mail mit einer Job-Zusage und dem Arbeitsvertrag erhalten, sondern auch bereits erste Anweisungen, was er zu tun habe: Der Immobilienfirma seine Kontodaten mitzuteilen, eine App runterzuladen und sich fortan täglich zweimal auf dieser App einzuloggen, um den Eingang allfälliger Aufträge abzuchecken.
«Den Betrag in grossen Scheinen abheben.»
Anweisung an den Oberländer Mitarbeiter
Soweit, so normal. Doch dann wurde aus dem Nebenjob ein Kriminalfall, dessen Rekonstruktion und Schilderung durch die Staatsanwaltschaft See/Oberland in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl fast an einen Agentenroman erinnert. Denn schon bald erhielt der Mann von seinem neuen Arbeitgeber die Information, dass von einer namentlich genannten Person 12‘000 Franken auf sein Postfinance-Konto überwiesen worden seien. Der Oberländer wurde «angewiesen, diesen Betrag in grossen Scheinen abzuheben», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Ein Auftrag, den der 26-jährige umgehend am Schalter einer Poststelle in der Region erledigte.
220 Franken für die Umtriebe
Anschliessend folgten weitere Instruktionen: Einen gemailten Mietvertrag sowie einen Fragebogen ausdrucken und zusammen mit dem Geld in einen gefütterten Umschlag legen. Die Kosten für seine Umtriebe, den Versand sowie ein Eilprämie von insgesamt 220 Franken durfte der Mann vom Betrag abziehen, sodass noch 11‘780 Franken im Couvert landeten.
Urgent-Sendung nach Russland
Diesen Umschlag, so die nächste Anweisung, musste der Oberländer dann als Urgent-Sendung an einen Mann in Moskau schicken. Und zwar mit einer Absenderangabe, die weder mit der Immobilienfirma noch derjenige des Oberländers übereinstimmte, sondern auf einen ganz anderen Namen lautete.
Und: «Bei Postaufgabe solle er keinesfalls angeben, dass Geld versandt werde, sondern dass es sich um Dokumente für die Abwicklung eines Immobiliengeschäftes handelt», wird im Strafbefehl eine weitere Order der Auftraggeber zitiert. Entsprechend wurde bei der Aufgabe des Couverts am Postschalter als Wert auch nur 15 Franken deklariert.
Täter ist ein Mann der Kirche
Die Sache flog auf, und das vermeintliche Immobiliengeschäft entpuppte sich als Geldwäscherei. Die regionale Staatsanwaltschaft sprach dafür eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken aus. Zu dieser 3000-Franken-Strafe addieren sich noch 800 Franken Verfahrenskosten.
«Der Beschuldigte musste zumindest davon ausgehen, dass die Art des versandten Betrages nicht legaler Herkunft war.»
Die Staatsanwältin
Die Staatsanwältin, die den Fall bearbeitete, kann nicht nachvollziehen, weshalb beim jungen, im kirchlich-sozialen Bereich tätigen Oberländer während des sonderbaren Deals nicht die Alarmglocken läuteten. «Der Beschuldigte musste zumindest davon ausgehen, dass die Art und Weise des ihm gutgeschriebenen und von ihm ins Ausland versandten Betrages nicht legaler Herkunft war». Denn schon der Anfang der Geschichte, die Entstehung des Arbeitsverhältnisses «ohne jegliches persönliches Treffen der Vertragsparteien sowie ohne Erhalt des unterzeichneten Vertragsexemplares», sei ja «dubios» gewesen.
