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Bedingte Geldstrafe für zwei Verursacher von tödlichen Verkehrsunfällen

Die Unaufmerksamkeit zweier Männer hat im Sommer 2019 in Gossau einen Töfffahrer und in Wald eine Fussgängerin das Leben gekostet. Nun wurden beiden Unfallverursacher zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Auf diesem Zebrastreifen der Laupenstrasse in Wald ist die Fussgängerin angefahren worden.

(Foto: Kantonspolizei Zürich)

Bedingte Geldstrafe für zwei Verursacher von tödlichen Verkehrsunfällen

Innerhalb von nur eineinhalb Monaten war es im letzten Frühsommer im Bezirk Hinwil zu zwei tödlichen Verkehrsunfällen gekommen. Eines Morgens Mitte Mai hatte sich bei der Kreuzung Fuchsrütistrasse/Dürntnerstrasse in Ottikon (Gossau) eine Kollision zwischen einem Traktor und einem Motorrad ereignet. Das vortrittsberechtigte Motorrad, das mit ca. 80 km/h unterwegs war, wurde seitlich erfasst, der 38-jährige Fahrer durch die Luft geschleudert und beim Aufprall auf der Strasse so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb.

Seniorin auf Zebrastreifen erfasst

Eine ebenso fatale Kollision ereignete sich an einem Abend Ende Juni in Wald. Ein Personenwagen hatte auf einem Fussgängerstreifen auf der Laupenstrasse bei der Bushaltestelle Nordeck eine Frau angefahren. Auch die 79-Jährige wurde durch die Luft geschleudert und zog sich mehrere sehr schwere Verletzungen zu.

Nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde sie ins Spital geflogen. Trotz diverser Operationen in den folgenden zwei Wochen konnte der Tod der Frau nicht mehr abgewendet werden.

Zu wenig aufmerksam gewesen

In ihren Untersuchungen kamen die Kantonspolizei und die regionale Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass es zu beiden Unfällen «zufolge Unaufmerksamkeit» gekommen war, wie es in zwei kürzlich zu den Ereignissen erlassenen Strafbefehlen heisst. So habe der Traktorfahrer in Ottikon den auf der Hauptstrasse nahenden Töff zu spät gesehen. Und dies, obwohl er laut Strafbefehl «die befahrene Strecke sehr gut kannte» und beim Überqueren der Kreuzung «jederzeit mit anderen Verkehrsteilnehmern» hätte rechnen müssen.

Die Todesfälle wären «bei einer jederzeit vorhandenen Aufmerksamkeit vermieden worden».
Die Staatsanwaltschaft

Ähnlich die Situation beim Autofahrer in Wald. Er hätte, so die Staatsanwaltschaft, beim Zebrarstreifen mit Fussgängern rechnen müssen. Zudem habe an jenem Sommerabend gegen 21 Uhr immer noch eine «Blendung durch die Sonne» geherrscht – ein gefährlicher Umstand, den der Fahrzeuglenker nicht berücksichtig habe, und der dann auch dazu führte, dass der Mann die Fussgängerin nicht sah.

Zusätzlich Bussen ausgesprochen

Beide Todesfälle wären «bei einer jederzeit vorhandenen Aufmerksamkeit vermieden worden», hält die Staatsanwaltschaft fest. Sie verurteilte deshalb die zwei Lenker wegen fahrlässiger Tötung. Sie fassten je eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken. Dass diese 13‘200-Franken-Strafen auf Bewährung genau gleich hoch ausfielen, ist ein reiner Zufall.

Der heute 30-jährige Traktorfahrer erhielt zudem noch eine Busse von 2500 Franken und muss Verfahrenskosten von über 9000 Franken übernehmen. Beim 39-jährigen Autofahrer von Wald betragen die Busse 2000 Franken und die Verfahrenskosten fast 5200 Franken.

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