Abo

Blaulicht

Rückfälliger Sexualstraftäter kommt nicht um stationäre Therapie herum

Resozialisierung? Unbedingt – aber erst nach vorheriger stationärer Behandlung. Dies entschied das Obergericht im Fall eines Glatttaler Sexualstraftäters.

Gegen 20 Mal hatte sich ein Mann von seiner Wohnung im Glatttal aus vor der Webcam vor einem zugeschalteten 14-Jährigen aus den Philippinen selber befriedigt. Für seine Beteiligung an diesen sogenannten Cam-Sex-Treffen erhielt der über Facebook kontaktierte Bub dann jeweils fünf US-Dollar überwiesen. Zudem schickte der Teenager dem Oberländer mehrere Nacktbilder und -videos von sich; weiteres kinderpornografisches Material erhielt der Mann von anderen Absendern.

Umweg übers Bundesgericht

Das Bezirksgericht Uster verurteilte den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann im Frühling 2019 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Pornographie und sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt zu 32 Monaten Gefängnis. Diese Strafe wurde aber zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.

Gegen diese Therapieform, auch bekannt als «kleine Verwahrung», wehrte sich der psychisch kranke Verurteilte. Doch ungewöhnlicherweise zog sein Pflichtverteidiger, offenbar gegen den Wunsch des Betroffenen, die Berufung kurzfristig zurück, weil der Anwalt die Forderung nach einem milderen Entscheid als aussichtslos einstufte.

Der Glatttaler wandte sich anschliessend ans Bundesgericht. Das entschied, der anwaltliche Rückzug der Berufung sei unwirksam. Deshalb musste sich nun am Mittwoch das Zürcher Obergericht mit der Sache befassen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.