Gegen 20 Mal hatte sich ein Mann von seiner Wohnung im Glatttal aus vor der Webcam vor einem zugeschalteten 14-Jährigen aus den Philippinen selber befriedigt. Für seine Beteiligung an diesen sogenannten Cam-Sex-Treffen erhielt der über Facebook kontaktierte Bub dann jeweils fünf US-Dollar überwiesen. Zudem schickte der Teenager dem Oberländer mehrere Nacktbilder und -videos von sich; weiteres kinderpornografisches Material erhielt der Mann von anderen Absendern.
Umweg übers Bundesgericht
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann im Frühling 2019 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Pornographie und sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt zu 32 Monaten Gefängnis. Diese Strafe wurde aber zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben.
Gegen diese Therapieform, auch bekannt als «kleine Verwahrung», wehrte sich der psychisch kranke Verurteilte. Doch ungewöhnlicherweise zog sein Pflichtverteidiger, offenbar gegen den Wunsch des Betroffenen, die Berufung kurzfristig zurück, weil der Anwalt die Forderung nach einem milderen Entscheid als aussichtslos einstufte.
Der Glatttaler wandte sich anschliessend ans Bundesgericht. Das entschied, der anwaltliche Rückzug der Berufung sei unwirksam. Deshalb musste sich nun am Mittwoch das Zürcher Obergericht mit der Sache befassen.

