Schläge, Bisse, angedrohte Entmannung: Lebenspartnerin verurteilt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Paar hat regelmässig Streit, der ebenso regelmässig nicht auf der verbalen Ebene bleibt
- Auch die Frau schlägt zu und setzt ihren Partner massivst unter Druck
- Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon fordert sie einen Freispruch, doch sie wird verurteilt
«Die Beziehung zwischen den beiden war krank.» Was die Verteidigerin der Frau sagte, die sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste, dürfte für normale Liebespaare wie eine sehr grosse Untertreibung tönen. Denn «die beiden», eine heute 27-Jährige mit karibischen Wurzeln und ihr damaliger Partner, schenkten sich absolut nichts während des einen Jahres, in welchem sie bis 2017 in einer gemeinsamen Wohnung im Bezirk Pfäffikon lebten.
Grosses Messer an Hals gehalten
So listet die Anklage gegen die Frau – der Mann war bereits zuvor wegen diverser Taten verurteilt worden – unter anderem regelmässige Schläge mit der Hand und einmal auch mit einem Baseballschläger gegen den Partner auf. Ferner kam es zu Bissen, Todesdrohungen – einmal mit Einsatz eines langen Fleischmessers, das sie ihm an den Hals hielt – und der Ankündigung, sie werde ihm, wenn er schlafe, den Penis abschneiden.
«Ihre Beziehung war reichlich konfliktbeladen.»
Der Staatsanwalt
Als der Mann ihr eröffnete, er wolle sie verlassen, drohte sie ihm laut Anklage, sich nun die Pulsadern aufzuschneiden, aber vorher «den Notarzt anzurufen, damit das ungeborene Kind in ihrem Bauch noch gerettet werde könne». Ähnlich massiv fiel eine spätere Drohung aus, als sie sagte, sie werfe das gemeinsame, erst wenige Wochen alte Kind auf den Boden und sage dann der Polizei, er habe das getan.
Staatsanwalt stellt negative Prognose
«Ihre Beziehung war reichlich konfliktbeladen», konstatierte auch der Staatsanwalt. Die Frau habe bei ihren Taten immer «mit direktem Vorsatz gehandelt» und dabei «ihren aggressiven Emotionen freien Lauf» gelassen. Der Staatsanwalt, der der 27-Jährigen keine günstige Prognose stellt, forderte für diverse Tatbestände eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 20 Franken, eine Busse von 500 Franken und eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.
Der Anwalt des Partners, der Schadenersatz für ein von ihr mit einem Messer zerkratztes Auto und Genugtuung von etwas über 4000 Franken forderte, vermutete sogar, die Vorwürfe in der Anklage seien «lediglich die Spitze des Eisbergs». Eines Eisbergs von Auseinandersetzungen, an denen auch der Mann seinen Anteil habe.
Keinerlei Beweise
Mit dem Hinweis auf die Rolle des Mannes, der eben nicht nur Opfer, sondern auch Täter ist, ebnete der Anwalt den Weg für die Verteidigerin der Frau. Sie forderte im Namen ihrer Klientin, die nicht geständig war und am Prozess die Aussage verweigerte, einen Freispruch. Denn es gäbe «massive Zweifel an den Aussagen und der Glaubwürdigkeit des Mannes». Zudem lägen keinerlei Beweise für die Anschuldigungen gegen die Frau vor. Und was beispielsweise die Ankündigung des Penis-Abschneidens betrifft, meinte die Anwältin: «Solche Drohungen können je nach sozialer Schicht üblich sein.»
«Sie hat ihre Aggressionen nur an Gegenständen ausgelassen, nicht an Menschen.»
Die Verteidigerin
Letztlich gehe es um einen «erbittert» geführten Kampf um Obhuts- und Besuchsrechte für das gemeinsame Kind, wobei es « bedauerlich » sei, dass hier eine private Angelegenheit auf die strafrechtliche Ebene gehoben wurde. Sowohl der Mann wie die Frau seien psychisch krank, doch die Frau habe ihre Aggressionen « nur an Gegenständen ausgelassen, nicht an Menschen».
Der Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen
Das Gericht kam nach dem Prozess vorerst zu keinem Entscheid, sondern zog noch zusätzliche Akten über die Frau wie über den Mann bei. Nun jedoch liegt ein noch unbegründetes Urteil vor: Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung, Nötigung, Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten, teilweise mehrfach begangen.
Wie von der Anklage gefordert, wurde eine zweijährige Freiheitsstrafe ausgefällt – bedingt, obwohl die Frau schon mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Zudem hat die 27-Jährige eine Geldstrafe von 900 Franken und eine Busse von 500 Franken zu bezahlen sowie Verfahrenskosten von rund 6000 Franken.
Begleichen wird die Frau diese Forderungen vorerst jedoch nicht. Denn sie ist mit dem Pfäffiker Urteil nicht einverstanden und hat Berufung dagegen eingelegt.
