«Die Katze lässt das Mausen nicht», «Alter schützt vor Torheit nicht» – man ist versucht, zu Redewendungen zu greifen, wenn man sich in einen der jüngsten Strafbefehle der Staatsanwaltschaft See/Oberland vertieft. Die Hauptrolle in dem Urteil spielt nämlich ein 90-Jähriger.
Auf 100-Kilometer-Tour gestoppt
Der Mann aus dem Tösstal war im Spätsommer 2019 in Pfäffikon in eine Polizeikontrolle geraten. Nicht als Fussgänger oder weil er mit dem Rollator verbotenerweise auf der Strasse unterwegs war, sondern als Lenker eines Autos. Die aufgrund des hohen Alters des Automobilisten vermutlich schon recht verdutzten Polizisten staunten dann noch mehr, als sie erfuhren, dass der Tösstaler an jenem Tag eine Tour von seinem Wohnort in eine deutsche Grenzgemeinde und retour unternommen hatte. Distanz: mehr als 100 Kilometer.
Doch es kam noch spezieller: Der Mann hatte gar keinen Führerausweis. Nicht, weil er nie einen besass, sondern weil er laut Strafbefehl schon Wochen zuvor «freiwillig auf alle Führerscheinkategorien verzichtet», sprich den «Brief» abgegeben hatte.
Und bald darauf noch einmal dieselbe Szene

