90-Jähriger ohne Ausweis mehrfach mit Auto unterwegs
«Die Katze lässt das Mausen nicht», «Alter schützt vor Torheit nicht» – man ist versucht, zu Redewendungen zu greifen, wenn man sich in einen der jüngsten Strafbefehle der Staatsanwaltschaft See/Oberland vertieft. Die Hauptrolle in dem Urteil spielt nämlich ein 90-Jähriger.
Auf 100-Kilometer-Tour gestoppt
Der Mann aus dem Tösstal war im Spätsommer 2019 in Pfäffikon in eine Polizeikontrolle geraten. Nicht als Fussgänger oder weil er mit dem Rollator verbotenerweise auf der Strasse unterwegs war, sondern als Lenker eines Autos. Die aufgrund des hohen Alters des Automobilisten vermutlich schon recht verdutzten Polizisten staunten dann noch mehr, als sie erfuhren, dass der Tösstaler an jenem Tag eine Tour von seinem Wohnort in eine deutsche Grenzgemeinde und retour unternommen hatte. Distanz: mehr als 100 Kilometer.
Doch es kam noch spezieller: Der Mann hatte gar keinen Führerausweis. Nicht, weil er nie einen besass, sondern weil er laut Strafbefehl schon Wochen zuvor «freiwillig auf alle Führerscheinkategorien verzichtet», sprich den «Brief» abgegeben hatte.
Und bald darauf noch einmal dieselbe Szene
Die Kontrolle in Pfäffikon scheint den Senior nicht allzu gross beeindruckt zu haben – zwei Monate später wiederholte sich die Szene nämlich in Wetzikon: Wieder wurde der Tösstaler gestoppt, als er mit dem Wagen unterwegs war. Letztlich kam aus, dass der Mann fast über ein halbes Jahr hinweg «mehrfach an nicht mehr näher bestimmbaren Daten» im Zürcher Oberland herumkurvte. Diese Fahrten hatte er unternommen, «um Besorgungen zu machen oder essen zu gehen», wie Ermittlungen zeigten.
Bedingte Strafe und Busse
Für dieses Verhalten wurde der 90-Jährige nun wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung per Strafbefehl verurteilt. Er fasste eine Geldstrafe von 1800 Franken. Kann der Mann die nächsten zwei Jahre dem Lockruf des Autos widerstehen und macht auch sonst nichts Verbotenes, muss er diese bedingte Strafe nicht zahlen.
Finanziell ungeschoren davon kommt er trotzdem nicht. So hat er definitiv eine Busse von 300 Franken zu begleichen sowie Verfahrenskosten von über 1300 Franken.
