Der Lastwagen, der an einem Morgen Ende September 2019 auf der Pilgerstegstrasse Richtung Oberdürnten unterwegs war, befand sich auf der Rückfahrt von einem Kieswerk in Wald. Und dann passierte es: Zuerst musste ein Signalständer am Strassenrand dranglauben, danach beim Bahnübergang oberhalb des Grundtals die Fahrleitung und zwei Barrierenholmen der dortigen Bahnstrecke. Drei beschädigte Teile, alle heruntergerissen von einem Lastwagen. Oder genauer gesagt: vom Kran, der auf dem Lastwagen angebracht war.
Zwei Meter höher, als erlaubt
Dieser Kran war nach dem Beladen des Gefährts im Kieswerk «aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» vom Chauffeur nicht in die korrekte Fahrposition gebracht worden. Das wird in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu dem Fall festgestellt. So habe der Chauffeur vergessen, «den zuvor zusammengelegten und zur rechten Seite geschwenkten Kran auf dem Lastwagen einzufahren».
Die Folgen: Der Lastwagen war nun zwei Meter höher, als erlaubt, und «ragte seitlich deutlich über die Fahrbahnbreite hinaus». Zudem funktionierte laut Strafbefehl die akustische Warnvorrichtung des Krans nicht. Gefahren, die der Chauffeur ebenso wenig bemerkte wie die kurz darauf folgende Kollision mit dem Signalständer.
Ausfall von fast 50 Zügen

