Busse für unvorsichtigen Chauffeur, der Bahnlinie lahmlegte
Der Lastwagen, der an einem Morgen Ende September 2019 auf der Pilgerstegstrasse Richtung Oberdürnten unterwegs war, befand sich auf der Rückfahrt von einem Kieswerk in Wald. Und dann passierte es: Zuerst musste ein Signalständer am Strassenrand dranglauben, danach beim Bahnübergang oberhalb des Grundtals die Fahrleitung und zwei Barrierenholmen der dortigen Bahnstrecke. Drei beschädigte Teile, alle heruntergerissen von einem Lastwagen. Oder genauer gesagt: vom Kran, der auf dem Lastwagen angebracht war.
Zwei Meter höher, als erlaubt
Dieser Kran war nach dem Beladen des Gefährts im Kieswerk «aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit» vom Chauffeur nicht in die korrekte Fahrposition gebracht worden. Das wird in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu dem Fall festgestellt. So habe der Chauffeur vergessen, «den zuvor zusammengelegten und zur rechten Seite geschwenkten Kran auf dem Lastwagen einzufahren».
Die Folgen: Der Lastwagen war nun zwei Meter höher, als erlaubt, und «ragte seitlich deutlich über die Fahrbahnbreite hinaus». Zudem funktionierte laut Strafbefehl die akustische Warnvorrichtung des Krans nicht. Gefahren, die der Chauffeur ebenso wenig bemerkte wie die kurz darauf folgende Kollision mit dem Signalständer.
Ausfall von fast 50 Zügen
Die Schadenfahrt führte zu einem Betriebsunterbruch der Bahnlinie zwischen 8.30 und 20.45 Uhr. Insgesamt waren 47 Züge betroffen.
Für die Staatsanwältin, die den Fall untersuchte, wäre all das «ohne weiteres vermeidbar gewesen». Dann nämlich, wenn der Chauffeur vor der Abfahrt aus dem Kieswerk «dem Fahrzeugzustand die nötige Aufmerksamkeit gewidmet» und dabei eben den hinausragenden Kran erkannt hätte.
Bedingte Geldstrafe
Der 43-jährige Lastwagenfahrer wurde deshalb per Strafbefehl wegen der fahrlässigen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, und des fahrlässigen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 3150 Franken. Da es sich um eine bedingte Strafe handelt, muss sie nur bezahlt werden, sofern der Mann innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig wird.
Definitiv zu zahlen ist jedoch eine Busse von 1100 Franken. Dazu kommen noch Verfahrenskosten von 800 Franken, insgesamt also 1900 Franken.
