Vier Hardcore-Videos angeschaut – 600 Franken Busse
Im Internet – und dort vor allem auf den Social-Media-Kanälen – ist unsäglich viel Schrott zu finden. Auch verbotener Schrott wie Hardcore-Bilder und -Filme, die einem zuweilen einfach zugeschickt werden.
Alles andere als lustige Filmchen
Genau das passierte einem Mann, der in Bubikon lebt, wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft hervorgeht. Der Mann hatte um die Jahreswende 2017 auf sein Handy über Whatsapp vier Videos zugestellt erhalten. Der Absender: «ein ihm unbekannter Teilnehmer eines Gruppenchats», wie es im Strafbefehl heisst.
Im Chat sollte vor allem lustiges Material getauscht werden. Doch lustig waren die vier Filmchen überhaupt nicht, denn es handelte sich um verbotene Gewaltdarstellungen und Kinderpornografie. So sei auf den Videos unter anderem die «Tötung eines gefesselten Mannes durch Heraustrennen des Herzens bei lebendigem Leibe» zu sehen gewesen.
Gelöscht, aber doch noch vorhanden
Der Mann lud die Videos herunter, schaute sie an und löschte sie danach aus dem Chatverlauf. Weg waren sie damit jedoch nicht, denn die über Whatsapp empfangenen Dateien wurden automatisch noch im Handy gespeichert. Ein Ablauf, von dem der Mann wusste oder ihn «zumindest in Kauf nahm», wie der zuständige Staatsanwalt überzeugt ist.
Busse und bedingte Strafe
Folglich verurteilte die Staatsanwaltschaft den Whatsapp-Nutzer wegen des Besitzes von Pornografie und Gewaltdarstellungen und deren Beschaffung über elektronische Mittel. Es wurde eine Geldstrafe von 2700 Franken ausgesprochen. Da es sich um eine bedingte Strafe handelt, muss sie nicht bezahlt werden. Dies im Gegensatz zu einer zusätzlich ausgefällten Busse von 600 Franken und den Verfahrenskosten von 800 Franken. So kosten den Mann der kurze Blick auf die vier Filme und die von ihm vielleicht gar nicht realisierte Speicherung der Bilder insgesamt 1400 Franken.
