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Blaulicht

Vier Hardcore-Videos angeschaut – 600 Franken Busse

Auch wer nur schnell ein verbotenes Video anschaut, das er zugeschickt erhält, kann sich strafbar machen. Das erfuhr ein Mann aus Bubikon, der nun mehrere hundert Franken zahlen muss.

Im Internet - und dort vor allem auf den Social-Media-Kanälen - ist unsäglich viel Schrott zu finden. Auch verbotener Schrott wie Hardcore-Bilder und -Filme, die einem zuweilen einfach zugeschickt werden.

Alles andere als lustige Filmchen

Genau das passierte einem Mann, der in Bubikon lebt, wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft hervorgeht. Der Mann hatte um die Jahreswende 2017 auf sein Handy über Whatsapp vier Videos zugestellt erhalten. Der Absender: «ein ihm unbekannter Teilnehmer eines Gruppenchats», wie es im Strafbefehl heisst.

Im Chat sollte vor allem lustiges Material getauscht werden. Doch lustig waren die vier Filmchen überhaupt nicht, denn es handelte sich um verbotene Gewaltdarstellungen und Kinderpornografie. So sei auf den Videos unter anderem die «Tötung eines gefesselten Mannes durch Heraustrennen des Herzens bei lebendigem Leibe» zu sehen gewesen.

Gelöscht, aber doch noch vorhanden

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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