Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Betrüger und Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Er hatte seine Partnerinnen abgezockt und eine von ihnen vergewaltigt. Nun muss der 33-jährige Angeklagte mehrere Jahre hinter Gitter. Der Richter bezeichnete sein Verhalten als «parasitär».

Unter anderem mit dem missbräuchlichen Einatz der Kreditkarte einer seiner Freundinnen beschaffte sich der Angeklagte Waren.

(Symbolfoto: Pixabay)

Betrüger und Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Mehrere hundert Seiten Einvernahmeprotokolle aus der Strafuntersuchung, zwei Anklageschriften im Totalumfang von 60 Seiten, 16 eingeklagte Tatbestände, zwei Staatsanwälte, drei Rechtsanwältinnen und -anwälte: Der Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Uster kürzlich befassen musste, war eine umfangreiche Sache. Im Mittelpunkt der Geschichte stand ein brasilianisch-schweizerischer Doppelbürger. Der 33-Jährige soll zwischen 2014 und 2018 mehrheitlich im Zürcher Oberland und zulasten von sechs Frauen unter anderem rund 200 Betrügereien verschiedenster Art sowie zwei schwere Sexualdelikte begangen haben.

«Ich wollte mir ein besseres Leben ermöglichen.»

Der Angeklagte

Was die Betrügereien anging, war der Mann geständig. Er gab zu, Namen, Passwörter sowie Bank- und Kreditkarten seiner jeweiligen Freundinnen – und in einigen Fällen sogar seiner Mutter – missbraucht und so Waren und Bargeld bezogen zu haben. Das betraf Kleider-Bestellungen bei Zalando für 1000 Franken, den Kauf eines VBZ-Tickets für vier Franken oder den Erwerb eines Autos für 32‘000 Franken, zu dem er eine der Frauen überredet hatte.

Auch aus Faulheit so gehandelt

Sein Motiv: «Ich wollte mir ein besseres Leben ermöglichen». Dabei habe er aber nie beabsichtigt, seine Freundinnen auszunützen. Allerdings sagte der Mann laut einem Staatsanwalt in früheren Einvernahmen, dass eines seiner Oberländer Opfer «nur Mittel zum Zweck war». Und der Zweck war: zahlen. Die Frage des vorsitzenden Richters, ob man zusammenfassend sagen könne, er habe wegen fehlender Finanzen und aus Faulheit die Partnerinnen ausgenommen, bejahte der Mann denn auch.

Vergewaltigung abgestritten

Er bestritt dann aber die rechtlich schwerwiegendsten Vorwürfe; diese würden «zu 90 Prozent nicht stimmen». So treffe die Beschuldigung, er habe in einem Hotel seine damalige Zürcher Oberländer Freundin vergewaltigt, nicht zu – im Gegenteil: «Sie ist über mich hergefallen». Die Frau befindet sich wegen des Ereignisses heute in psychologischer Behandlung. Dass sie an ihrer Beschuldigung festhalte, sei Ausdruck einer Racheaktion, weil sie denke, er habe sie betrogen, so der Beschuldigte. Auch den Vorwurf, dass er die 17-jährige Freundin seines Freundes geschändet habe, während sie schlief, wies er von sich.

«Der Angeklagte hat querbeet durch das Strafgesetzbuch delinquiert.»

Der Staatsanwalt

«Die Aussagen des Beschuldigten sind in hohem Masse unglaubwürdig» und teilweise «Lügen», sagte dazu der Staatsanwalt. Für ihn gab es «keine Zweifel», dass die Vergewaltigung stattgefunden hatte. Wobei das Opfer dem 1,90 Meter grossen und 95 Kilo schweren Bodybuilder mit Kampfsporterfahrung vollkommen unterlegen gewesen sei.

Steroide als Aggressionsförderer

Für den Mann, der «querbeet durch das Strafgesetzbuch delinquierte» und aus seinen diversen, auch einschlägigen Vorstrafen offensichtlich nichts gelernt habe, forderte der Staatsanwalt sechseinhalb Jahre Gefängnis.

Parallel dazu solle eine Behandlung der psychischen Störung und des aggressiven Verhaltens stattfinden. Der 33-Jährige sei laut einem Gutachter schwer rückfallgefährdet. Das aggressive Verhalten führt der Mann selbst übrigens auf die Einnahme von Steroiden während des Bodybuildings zurück.

Sexbeziehung fortgeführt

Die Realität in diesem Fall «sieht ganz anders aus», sagte die Verteidigerin. «Die wirklich schlimmen Dinge», die man ihrem Mandanten vorwerfe, also die Sexualdelikte und eine versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, habe er nicht begangen. Der Vorwurf der Vergewaltigung sei «schlicht nicht glaubwürdig». Das angebliche Opfer sei nach dem Vorfall mit dem Mann noch in die Ferien und für ein Wochenende ins Tessin gefahren, wo man jeweils «Liebesnächte» verbracht habe.

So seien nur die Betrügereien und ein paar weitere Delikte zu bestrafen, und zwar mit 27 Monaten Gefängnis, davon 11 Monate bedingt. Im Falle eines Schuldspruchs für die Sexualdelikte sei eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren auszusprechen.

Gefängnis und eine Therapie

Für das Gericht hingegen war die Vergewaltigung klar erwiesen. So erfolgte in diesem Hauptanklagepunkt, zu den Betrügereien sowie in zehn weiteren Punkten ein Schuldspruch. Einen Freispruch gab es unter anderem in Bezug auf die Schändung.

Der Mann wurde zu vier Jahren Gefängnis und einer Busse von 1500 Franken sowie Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen von über 30‘000 Franken verurteilt. Während der Haft, von der er bereits 17 Monate abgesessen hat, muss er eine Therapie besuchen.

«Sie haben eine manipulative Art
gegenüber Ihren Liebschaften.»


Der Richter

Der vorsitzende Richter ging in seiner Urteilsbegründung vor allem auf die Vergewaltigung ein. Die damalige Freundin des Angeklagten habe «gewisse Abhängigkeits- und Hörigkeitssymptome» zu dem Mann gezeigt. Das sei auch darauf zurückzuführen, dass er «eine manipulative Art gegenüber seinen Liebschaften» gehabt  habe. So sei sie in der gewalttätigen Beziehung geblieben und schliesslich Opfer von erzwungenem Sex geworden.

Die Betrüge, mit denen sich der 33-Jährige auf Kosten seiner Partnerinnen finanziert hatte, bezeichnete der Richter als «eine Art parasitäres Verhalten». Ein Verhalten, dass sich der Mann offenbar «als Lebensstil» zugelegt habe.

Sowohl der Staatsanwalt wie die Verteidigerin meldeten noch im Gerichtssaal Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Telefonterror mit 100 Anrufen täglich

«Die ersten Monate waren wunderbar, danach war’s die Hölle.» Das erzählten zwei der Zürcher Oberländer Opfer des Angeklagten übereinstimmend vor Gericht. Als die Frauen realisierten, dass sie sich einen jähzornigen und aggressiven Freund ausgesucht hatten, begann ihre Leidenszeit. «Ich hatte ständig Angst, er machte immer Terror», sagte die eine Frau. Was «Terror» in Zahlen ausgedrückt heisst, ist in der Anklage nachzulesen. So meldete sich der Mann innerhalb von weniger als einer  Woche «80 bis 100 Mal» täglich auf dem Handy der Frau. Zusätzlich zu diesen rund 500 Kontaktversuchen wandte er sich mehr als 100 Mal über verschiedene Konten auf sozialen Medien an die Oberländerin. Seine Erklärung zu diesem Vorgehen: er habe die Frau nur dazu bringen wollen, dass sie mit ihm spreche – eine Standardbegründung von Stalkern.  (ehi)   

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns