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Rückfälliger Gewalttäter muss in mehrjährige stationäre Behandlung

Er hat in Rüti brutal einen Mann zusammengeschlagen, wurde zu einer Therapie verurteilt und will nun eine mildere Strafe. Ein chancenloser Wunsch, wie das Obergericht einem 34-Jährigen klar machte.

Ein 34-Jähriger, der am Bahnhof Rüti mit einem Kollegen einen Mann zusammengeschlagen hatte, kommt in die «kleine Verwahrung».

(Symbolfoto: Mano Reichling)

Rückfälliger Gewalttäter muss in mehrjährige stationäre Behandlung

Am Bahnhof Rüti war es an einem Juli-Abend 2017  – einmal mehr – zu einer Gewalttat gekommen. Zwei damals 25- und 31-jährige Kollegen aus dem Kanton St. Gallen hatten ohne Vorwarnung einen auf einer Bank sitzenden Mann angegriffen. Das Opfer soll am Vorabend den jüngeren der Angreifer mit einem Beil bedroht haben. Der Hintergrund jener Szene: eine « Frauengeschichte » .

Die Angreifer schlugen ihr Opfer mit Füssen und Fäusten unter anderem gegen den Kopf – auch dann noch, als der Mann am Boden lag. Mit viel Glück überlebte er die massive Attacke ohne schwere Verletzungen.

«Die Gesellschaft muss von jemandem wie Sie
geschützt werden.»

Der Richter der ersten Instanz

Bei der Verhaftung gleich nach der Tat am Bahnhof verhielt sich der ältere der Schläger äusserst renitent und beschädigte später eine Zelle auf dem Kantonspolizeiposten in Hinwil. Zudem kam aus, dass er weitere Taten auf dem Kerbholz hat, unter anderem hatte er einen Wirt erheblich verletzt.

Tat gestanden

Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte das geständige Schläger-Duo im Frühling 2019: Den Jüngeren wegen einfacher Körperverletzung zu 14 Monaten bedingt und einer Geldstrafe, den Älteren unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis, aufzuschieben zugunsten einer stationären Therapie. Denn vom rückfälligen Schläger gehe «eine schwere Gefahr» aus, sagte der Richter, und «die Gesellschaft muss von jemandem wie Sie geschützt werden».

Schwierige Kindheit als Gewaltauslöser

Genau eine derartige, lange dauernde stationäre Therapie, die unter dem Namen «kleine Verwahrung» gefürchtet ist, wollte der heute 34-Jährige aber keinesfalls. Deshalb ging er in Berufung und forderte am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht eine deutlich weniger einschneidende ambulante Therapie, die er während der Haftstrafe absolvieren könnte. «Ich bin motiviert, mit einer solchen Therapie die Gewalt in den Griff zu bekommen», sagte er. Eine Gewalt, zu der er aufgrund seiner belastenden Kindheit mit einem aggressiven, trinkenden und Drogen konsumierenden Vater in einer Fahrenden-Familie neige.

«Die Chancen sind intakt, dass die Resozialisierung gelingt.»
Der Verteidiger

Auch sein Verteidiger betonte, der Angeklagte solle nicht in eine stationäre Therapie eingewiesen werden; nur schon, weil er die im Gesetz definierten Voraussetzungen dazu unter anderem aus intellektuellen Gründen gar nicht erfülle. Auf einer einfachen Ebene, sprich im regulären Strafvollzug mit begleitender Behandlung, könne man hingegen eine Besserung erreichen: «Die Chancen sind intakt, dass so die Resozialisierung gelingt».

Aus Vorstrafen «nichts gelernt»

Davon wollte der Staatsanwalt nichts wissen. Was damals am Bahnhof Rüti passierte, sei «Gewalt aus nichtigem Anlass» gewesen. Der Angeklagte habe aus seinen diversen Vorstrafen und drei bereits absolvierten Therapien, unter anderem wegen seiner früheren Drogensucht, «nichts gelernt».

Der «akuten Rückfallgefahr» könne nur mit einer auch von einem Gutachter empfohlenen, mehrjährigen stationären Behandlung entgegengewirkt werden. Da eine solche Behandlung aufgrund der Einstellung des Angeklagten aber nicht erfolgversprechend scheine, sei der Mann zu verwahren.

Verwahrung für Gericht keine Option

Eine Verwahrung war dem Obergericht dann aber doch zu hart. «Wenn auch nur eine kleine Chance besteht», dass eine stationäre Massnahme Erfolg habe, «scheidet die Verwahrung aus», erklärte die vorsitzende Richterin. Deshalb wurde das Hinwiler Verdikt – fünf Jahre Gefängnis, aufgeschoben zugunsten einer stationären Behandlung – bestätigt. In der nach Überzeugung des Gerichts eindeutig erforderlichen Therapie, die der seit zwei Jahren in Haft sitzende Mann nun absolvieren muss, wird seine schwere Persönlichkeitsstörung angegangen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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