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Kurze Unaufmerksamkeit mit tödlichen Folgen

Ein Auto stösst nachts mitten in Dübendorf mit einer Fussgängerin zusammen. Die Seniorin wird tödlich verletzt. Nun stand der Automobilist vor Gericht.

Auf dieser Strassenverzweigung im Zentrum von Dübendorf ereignete sich der tödliche Verkehrsunfall.

(Foto: Ernst Hilfiker)

Kurze Unaufmerksamkeit mit tödlichen Folgen

Es war wenige Minuten vor Mitternacht an einem Tag Ende April 2018, als es am Lindenplatz in Dübendorf zu einem schweren Verkehrsunfall kam. Ein Auto hatte beim Linksabbiegen von der Bahnhofstrasse in die Wallisellenstrasse eine Frau erfasst, welche die Strassenverzweigung überquerte.

Die Fussgängerin wurde zu Boden geschleudert, ihr Kopf schlug hart auf der Fahrbahn auf. Am Folgetag erlag die 83-Jährige ihren schweren Hirnverletzungen im Spital.

Vorwurf: Mangelnde Aufmerksamkeit

Eine vermeidbare Kollision, meinte der Staatsanwalt, der die Sache später untersuchte. Denn hätte sich der Automobilist vor dem Unfall « aufmerksam und vorausschauend » verhalten und « infolge der eingeschränkten Sichtverhältnisse die Geschwindigkeit reduziert», hätte er die Frau erkennen und rechtzeitig abbremsen können. Dies schreibt der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift.

So habe sich der Automobilist der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Der Mann sei deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken zu bestrafen.

«Die Frau kam aus einer dunkeln Ecke hervor.»

Der Autofahrer

Was relativ klar tönt, ist es jedoch nicht, denn für den Unfall im Zentrum von Dübendorf gibt es nur einen einzigen Zeugen. Dieser sagt praktisch dasselbe wie der Lenker, und der Lenker bestreitet, dass er unaufmerksam gewesen sei. Und: Bis heute steht nicht mit hundertprozentiger Sicherheit fest, aus welcher Richtung die Fussgängerin nahte und wo sie vom Wagen erfasst wurde. Vermutlich geschah dies mitten auf der Strasse.

Langsam abgebogen

«Die Frau kam aus einer dunkeln Ecke hervor», als er abgebogen sei, erinnerte sich der 31-jährige Lenker. Er stand vor Kurzem vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster.

Der Kosovare sagte, dass er mit 20 bis 30 Kilometer pro Stunde gefahren sei. Als er die Fussgängerin bemerkte, sei es «zu spät» gewesen. Und obwohl er so schnell wie möglich gebremst habe, sei es zum Zusammenstoss gekommen. Zwei Meter danach sei sein Wagen stillgestanden.

«Wir können nicht verstehen, dass unsere Mutter
nicht gesehen wurde.»


Ein Angehöriger

Am Prozess anwesend waren auch die Hinterbliebenen der 83-Jährigen. «Wir können nicht verstehen, dass unsere Mutter nicht gesehen wurde», sagten sie. Die Seniorin, die in jener Nacht helle Hosen und eine rote Jacke getragen habe, sei nicht die Verursacherin des Unfalls.

Ein unvermeidbarer Unfall?

Das sah der äusserst behutsam argumentierende Verteidiger, der ebenso wie der  Angeklagte der Familie sein Beileid aussprach, etwas anders. Die Frau habe die Strasse «nicht vorsichtig betreten». Die Fussgängerin sei aus dem Dunkeln aufgetaucht, «es ist daher nicht erstellt, dass der Beschuldigte die Frau hätte sehen und bremsen können». Kurz: «Er konnte den Unfall nicht verhindern». Deshalb sei der 31-Jährige freizusprechen.

Doch das Gericht kam zu einem anklagegemässen Schuldspruch. Die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe wurde jedoch um zehn Franken heraufgesetzt. Der Verurteilte, der heute als Chauffeur arbeitet, hat Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken zu zahlen. Die Opferfamilie wurde bereits von der Versicherung des Fahrers entschädigt.

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil nicht nur auf die Aussagen des Lenkers und des Zeugen, sondern auch auf spurentechnische Auswertungen. Aufgrund dieser könne man nicht davon ausgehen, dass die Frau unvermittelt aus einer dunkeln Ecke lief. Auch habe der Autofahrer die ganze Strassenverzweigung im Blickfeld gehabt und hätte deshalb die Fussgängerin sehen müssen. Das Fazit des Richters: der Unfall sei zurückzuführen auf «eine kurze Unaufmerksamkeit, die äusserst schwere Folgen nach sich zog». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

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