Es war wenige Minuten vor Mitternacht an einem Tag Ende April 2018, als es am Lindenplatz in Dübendorf zu einem schweren Verkehrsunfall kam. Ein Auto hatte beim Linksabbiegen von der Bahnhofstrasse in die Wallisellenstrasse eine Frau erfasst, welche die Strassenverzweigung überquerte.
Die Fussgängerin wurde zu Boden geschleudert, ihr Kopf schlug hart auf der Fahrbahn auf. Am Folgetag erlag die 83-Jährige ihren schweren Hirnverletzungen im Spital.
Vorwurf: Mangelnde Aufmerksamkeit
Eine vermeidbare Kollision, meinte der Staatsanwalt, der die Sache später untersuchte. Denn hätte sich der Automobilist vor dem Unfall « aufmerksam und vorausschauend » verhalten und « infolge der eingeschränkten Sichtverhältnisse die Geschwindigkeit reduziert», hätte er die Frau erkennen und rechtzeitig abbremsen können. Dies schreibt der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift.
So habe sich der Automobilist der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Der Mann sei deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken zu bestrafen.

