Auto erfasst Fussgängerin auf Zebrastreifen – Fahrer freigesprochen
Was Anfang Nachmittag an einem Oktobertag 2018 in Wetzikon passierte, das passiert auf Schweizer Strassen fast täglich. Wie die Sache dann aber vom Bezirksgericht Hinwil beurteilt wurde, das ist doch recht selten.
An jenem Herbstnachmittag hatte sich auf der Zürcherstrasse ein Verkehrsunfall ereignet. Eine Frau war beim Überqueren des durch eine Mittelinsel geteilten Fussgängerstreifens bei der Eni-Tankstelle von einem Auto angefahren worden. Sie erlitt dabei teilweise schwere Kopf-, Brust und Beckenverletzungen.
Vortritt missachtet?
Für die Staatsanwältin, die den Fall später untersuchte, war klar, dass der Autofahrer für den Unfall verantwortlich ist. Dies, weil die Fussgängerin sich vergewissert habe, ob die Strasse frei sei, und erst anschliessend die Fahrbahn betreten habe, wo der zu wenig aufmerksame Automobilist dann «das ihr zustehende Vortrittsrecht missachtete», wie es in der Anklage heisst.
So ganz überzeugt von dieser Variante scheint die Staatsanwältin jedoch nicht gewesen zu sein, klagte sie doch eine fahrlässige Körperverletzung ein und als Eventualantrag eine vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln. Der Strafantrag: eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken (total 2700 Franken) sowie eine Busse von 600 Franken.
Plötzlich «einen Schatten» bemerkt
Ein Strafantrag und ganz allgemein eine Sicht der Dinge, «die ich nicht in Ordnung finde», sagte der Autofahrer, der sich vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Hinwil zu verantworten hatte. Denn er sei nicht schuld am Unfall. «Ich sah nur einen schwarzen Schatten, und ‹dänn häts chlöpft›». Einen «schwarzen Schatten», weil die Frau ein Kopftuch und einen langen schwarzen Umhang getragen habe. Und wegen des Kopftuchs habe sie ihn gar nicht sehen können, ist der 65-Jährige überzeugt.
Auch sei die Frau plötzlich auf die Strasse getreten. Als er den Schatten realisierte, habe er sofort voll gebremst.
«Die Fussgänger ‹seckeln› dort über die Strasse.»
Beobachtung des Autofahrer an der Unfallstelle
Zudem sei der Zebrastreifen dort «sackgefährlich» und müsste nach Ansicht des Autofahrers sicherer gestaltet werden. Seit Jahrzehnten ist der Mann regelmässig auf der Zürcherstrasse in Wetzikon unterwegs und wundert sich laut eigenen Aussagen dabei jedes Mal, wie dicht der Verkehr ist, wie schnell die Autos sogar noch im Bereich des Fussgängerstreifens fahren und auch, wie «die Fussgänger über die Strasse ‹seckeln›»
«Es tut mir wirklich leid für diese Frau. Aber sie ist nicht ein Opfer von mir, sondern ein Opfer des Verkehrs», sagte der Beschuldigte. Der Unfall hat ihn so mitgenommen, dass er das Auto «nachher verschrottete»: Jedes Mal, wenn er es ansah, sah er auch den Schatten – das hielt er nicht mehr aus.
Fussgängerin sieht sehr schlecht
Das Urteil des Gerichtes fiel ebenso kurz aus, wie es selten ist für Unfälle auf einem Zebrastreifen, wo der Autofahrer in der Regel die Verliererkarte hat: Freispruch. Zwar «ist unbestritten», dass sich eine Kollision auf dem Streifen ereignete, erklärte die Richterin. Doch der Hergang des Unfalls, für den es erstaunlicherweise keinerlei Zeugen gibt, der «war für das Gericht nicht ganz klar». Ja, man wisse nicht einmal, woher genau die Fussgängerin kam. Und: Die Frau sieht laut ihren eigenen Angaben sehr schlecht – so schlecht, dass sie gemäss der Richterin durchaus gemeint haben könnte, die Strasse sei frei, was dann aber eben nicht der Fall war.
Das Fazit: für ein pflichtwidriges unvorsichtiges Verhalten des Autofahrers, wie es für eine Verurteilung nötig ist, gebe es «keine Anhaltspunkte». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
