Was Anfang Nachmittag an einem Oktobertag 2018 in Wetzikon passierte, das passiert auf Schweizer Strassen fast täglich. Wie die Sache dann aber vom Bezirksgericht Hinwil beurteilt wurde, das ist doch recht selten.
An jenem Herbstnachmittag hatte sich auf der Zürcherstrasse ein Verkehrsunfall ereignet. Eine Frau war beim Überqueren des durch eine Mittelinsel geteilten Fussgängerstreifens bei der Eni-Tankstelle von einem Auto angefahren worden. Sie erlitt dabei teilweise schwere Kopf-, Brust und Beckenverletzungen.
Vortritt missachtet?
Für die Staatsanwältin, die den Fall später untersuchte, war klar, dass der Autofahrer für den Unfall verantwortlich ist. Dies, weil die Fussgängerin sich vergewissert habe, ob die Strasse frei sei, und erst anschliessend die Fahrbahn betreten habe, wo der zu wenig aufmerksame Automobilist dann «das ihr zustehende Vortrittsrecht missachtete», wie es in der Anklage heisst.
So ganz überzeugt von dieser Variante scheint die Staatsanwältin jedoch nicht gewesen zu sein, klagte sie doch eine fahrlässige Körperverletzung ein und als Eventualantrag eine vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln. Der Strafantrag: eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken (total 2700 Franken) sowie eine Busse von 600 Franken.

