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Gefängnisstrafe für häusliche Gewalt – und trotzdem frei

Ein Paar aus dem Glatttal hat immer wieder Streit, es werden Schläge ausgeteilt, vor allem durch den Mann. Dafür fasste er nun zwar eine Haftstrafe, verliess das Gericht aber dennoch als freier Mann.

Das Bezirksgericht Uster verurteilte einen Mann, der seine Ex-Partnerin regelmässig schlug.

Ernst Hilfiker

Gefängnisstrafe für häusliche Gewalt – und trotzdem frei

«Ich bin ein bisschen ein temperamentvoller Mensch», beschrieb sich der Italiener, der am Donnerstag vor Bezirksgericht Uster stand. Ein Temperament, das sich regelmässig in Form von Gewalt entlädt, glaubt man der Anklage. Sie listet nämlich eine Reihe von Taten auf: Todesdrohungen, Würgen, Schläge – meistens gegen das Gesicht – mit Hand und Faust und einmal mit einer Adilette, Schläge des Kopfes gegen eine Toilette, Beschimpfungen, Anspucken.

Taten, die er im Rahmen von über einem halben Dutzend Auseinandersetzungen zwischen Sommer 2018 und 2019 gegen seine damalige Lebenspartnerin verübt haben soll. Austragungsort dieser Streitereien war die Wohnung der Frau im Glatttal, zu der er sich mehrfach unter Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbotes Zutritt verschafft hatte.

Streitgrund: Eifersucht

«Wir hatten es lange Zeit gut miteinander», erzählte der 41-Jährige. Doch dann sei es zu den Streitereien gekommen, welche «immer sie» begonnen habe und dabei sei es «auch immer etwa ums Gleiche gegangen»: ihre Eifersucht.

«Sie hat mir eine ‹geschmiert›, und ich habe ihr eine ‹zurückgeschmiert›.»

Der Angeklagte zum typischen Beginn der Streitereien

Die Ex-Partnerin sei jeweils betrunken gewesen und aggressiv; «sie hat mir eine ‹geschmiert›, und ich habe ihr eine ‹zurückgeschmiert›». Das sei eine Abwehrhandlung gewesen, zu mehr sei es nicht gekommen, schon gar nicht zu Dingen wie Würgen, beteuerte der mehrheitlich nicht geständige Mann. Und die Todesdrohungen, die waren «nicht ernst gemeint».

Für Ankläger «schlüssige Vorwürfe»

Wie oft in Fällen häuslicher Gewalt, bei denen es keine Zeugen gibt, sagte die vom Gericht befragte Frau exakt das Gegenteil aus: Nicht sie, sondern er sei eifersüchtig gewesen und habe die Streitereien angezettelt, und nicht sie, sondern er sei «zu» gewesen, weil er Kokain konsumiert habe und dann aggressiv wurde.

«Ein besonders schwerwiegender Fall von häuslicher Gewalt.»

Der Staatsanwalt

Für den Staatsanwalt war klar, dass die «in sich schlüssigen» Vorwürfe der Frau zutreffen. Die Verletzungen, die sie bei den Auseinandersetzungen erlitten habe, seien belegt und der Verantwortliche dafür auch: «Eine andere Täterschaft als der Beschuldigte ist schlicht ausgeschlossen.»

Es liege hier «ein besonders schwerwiegender Fall von häuslicher Gewalt» vor, sagte der Staatsanwalt; die Frau habe sich zeitweise in Lebensgefahr befunden. Er forderte für den Italiener dreieinhalb Jahre Haft, eine Geldstrafe und Busse im Gesamtumfang von 3500 Franken und einen Landesverweis von sechs Jahren.

Verteidiger will Freispruch

Der Verteidiger war mit einer Verurteilung wegen des Bruchs des Kontakt- und Rayonverbotes einverstanden, für alle anderen der insgesamt elf eingeklagten Tatbestände verlangte er einen Freispruch. Er zweifelte schwer an der Glaubwürdigkeit der Frau. Die ebenfalls 41-Jährige, die täglich Wodka trinke und kiffe, könne sich ja beispielsweise in Bezug auf einen der Vorfälle nicht einmal mehr erinnern, ob ihr die angebliche Verletzung Schmerzen bereitet habe.

Schwerste Tatbestände entfielen

«Insgesamt wirkte die Frau für uns sehr viel glaubwürdiger» als der Mann, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung. Die Streitereien hätten stattgefunden, wie von der Frau geschildert. So erfolgte ein Schuldspruch wegen diverser Tatbestände, unter anderem mehrfacher einfacher Körperverletzung. Nicht hingegen wegen der schwersten eingeklagten Delikten  –  einer Gefährdung des Lebens und versuchte schwere Körperverletzung. Dafür gebe es «zu wenig Anzeichen».

Entsprechend tiefer als von der Anklage beantragt, fiel die Strafe aus: 30 Monate Gefängnis, davon 20 Monate bedingt. Und die zehn Monate, die abzusitzen sind, haben sich bereits erledigt, verbrachte der Italiener doch schon genau so lange in Sicherheitshaft. Deshalb wurde er sogleich freigelassen.

Absolutes Kontaktverbot zur Ex-Freundin

So hat der Mann nur noch eine Busse von 1500 Franken zu begleichen und unter anderem Genugtuung und Schadenersatz von rund 5200 Franken zu zahlen. Und vor allem  – das  bläute ihm der Richter ein  –  hat er ein neues, für zwei Jahre geltendes absolutes Kontaktverbot zur früheren Partnerin zu befolgen. Verstosse er auch nur einmal dagegen – zum Beispiel mit einer SMS – müsse er damit rechnen, auch die bedingt ausgesprochenen 20 Monate noch hinter Gittern zu verbringen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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