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Kinderporno-Video verschickt: 38-Jähriger muss in Therapie

Wenn er gestresst oder schlecht drauf war, suchte ein Oberländer Entspannung durch harte Pornografie. Eine vom Bezirksgericht Uster angeordnete Behandlung soll dieses Verhalten nun ändern.

Ein Oberländer, der mit dem Handy via Facebook ein Kindersexsvideo verschickte, musste sich vor Gericht verantworten.

(Symbolfoto: Pixabay)

Kinderporno-Video verschickt: 38-Jähriger muss in Therapie

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann kann die Finger nicht von harter Pornografie lassen
  • Er weiss, dass das verboten ist, ist er doch einschlägig vorbestraft
  • Trotzdem kommt er vor dem Bezirksgericht Uster um eine Gefängnisstrafe herum

 

Schlimme Vorwürfe auf der einen Seite, total gegenteilige Aussagen auf der anderen Seite – so läuft’s normalerweise bei einem Prozess zu einem Sexualdelikt. Ganz anders, nämlich in völliger Minne, ging es hingegen am Dienstag vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster zu: Der Angeklagte bestätigte alle Beschuldigungen.

Ja, er habe im Herbst 2018 von seinem Wohnort in Uster mit dem Handy über ein unmittelbar zuvor unter falschem Namen eingerichtetes Facebook-Konto ein Video verschickt. Ja, auf dem Video waren zwei Buben im Alter von etwa 10 bis 15 Jahren beim Oral- und Analverkehr zu sehen. Und ja, auf seinem Notebook seien zwei Fotos mit nackten Minderjährigen sowie Kindern beim Geschlechtsverkehr gespeichert gewesen.

Vorstrafe schreckte nicht ab

Harte Pornografie konsumieren – ein Verlangen, das der heute 38-Jährige schon sein halbes Leben lang kennt und das ihm auch schon seit Jahren immer wieder Probleme mit der Strafjustiz beschert. Weshalb er sich denn nur einen Monat nach seiner letzten einschlägigen Verurteilung im Herbst 2018 erneut verbotenen Aufnahmen mit Kindern zuwandte, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. «Es ging mir psychisch damals sehr, sehr schlecht», antwortete der Mann. Schlecht, weil er nach einem gravierenden Arbeitsunfall arbeitslos und letztlich zum Sozialfall wurde. Schlecht, weil immer noch die Erinnerungen an seine sehr schwere Kindheit mit einem sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen und später weiteren Übergriffen durch junge Männer auf ihm lasteten.

«Danach kamen dann die schlechten Gefühle hoch.»
Der Angeklagte zur Zeit nach der Tat

Und immer, wenn es ihm schlecht ging oder er gestresst war, flüchtete er sich eben ins Internet, auf irgendein Pornoportal. Das war am Tattag genauso, und er habe sich einfach nichts überlegt dabei. Kurz danach aber «kamen dann die schlechten Gefühle hoch». Denn dass er etwas Verbotenes gemacht hatte, das war ihm klar.

Anklage und Verteidigung sind sich einig

Der Mann ist bestrebt, sein Leben wieder in den Griff zu kriegen. Dazu absolviert er derzeit eine Therapie. Dort lernt er, auf andere Art mit Stress umzugehen. «Ich bin motiviert, diese Behandlung weiterzuführen», betonte er am Prozess.

Genau eine solche, sogenannt «deliktpräventive Therapie» forderten übereinstimmend und gestützt auf die Empfehlung eines Gutachters denn auch Anklage wie Verteidigung. Eine wegen des Tatbestands der harten Pornografie ebenfalls auszusprechende Gefängnisstrafe – die Anklage beantragte acht Monate, die Verteidigung sechs Monate – sei zugunsten dieser ambulanten Behandlung aufzuschieben. Der Verteidiger zeigte sich überzeugt, dass sein Mandant seine Probleme in den Griff bekomme, da sich die persönliche Situation des Oberländers stabilisiert habe und ihn die für seine Tat extrem lange Untersuchungshaft von über dreieinhalb Monaten stark beeindruckte.

Urteil sogleich anerkannt

Es war dann keine Überraschung mehr, dass das Gericht den Anträgen folgte: eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, aufgeschoben zugunsten der Therapie. Zudem hat der Mann, den 50‘000 Franken Schulden plagen – unter anderem ungedeckte Kosten seines Arbeitsunfalls – Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken zu übernehmen.

«Das war sehr schlecht.»
Der Richter zum Verschicken des Sexvideos

Und auch wenn der Richter bei der Urteilsverkündung den 38-Jährigen noch kritisierte, dass der Versand des Kindersexfilms via Facebook wirklich «sehr schlecht» und unüberlegt war und dass offensichtlich «die bisherigen Strafen zu wenig Eindruck hinterlassen haben», endete die Sache, wie sie begann: in grosser  Einigkeit. So wollte der Verteidiger im Protokoll des Prozesses festgehalten haben, dass man den Entscheid definitiv anerkenne und keine Berufung einlegen werde – ein Begehren mit absolutem Seltenheitswert.         

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