Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann kann die Finger nicht von harter Pornografie lassen
- Er weiss, dass das verboten ist, ist er doch einschlägig vorbestraft
- Trotzdem kommt er vor dem Bezirksgericht Uster um eine Gefängnisstrafe herum
Schlimme Vorwürfe auf der einen Seite, total gegenteilige Aussagen auf der anderen Seite – so läuft’s normalerweise bei einem Prozess zu einem Sexualdelikt. Ganz anders, nämlich in völliger Minne, ging es hingegen am Dienstag vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster zu: Der Angeklagte bestätigte alle Beschuldigungen.
Ja, er habe im Herbst 2018 von seinem Wohnort in Uster mit dem Handy über ein unmittelbar zuvor unter falschem Namen eingerichtetes Facebook-Konto ein Video verschickt. Ja, auf dem Video waren zwei Buben im Alter von etwa 10 bis 15 Jahren beim Oral- und Analverkehr zu sehen. Und ja, auf seinem Notebook seien zwei Fotos mit nackten Minderjährigen sowie Kindern beim Geschlechtsverkehr gespeichert gewesen.

