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Illegaler Hanfanbau kommt Tösstaler teuer zu stehen

Im Keller seines Hauses hat ein Tösstaler verbotenerweise eine Hanfanlage betrieben. Das kostet ihn nun über 25‘000 Franken.

Ein Tösstaler, der im Keller seines Hauses eine Hanfplantage betrieben hatte, ist verurteilt worden.

Symbolfoto: Kantonspolizei Zürich

Illegaler Hanfanbau kommt Tösstaler teuer zu stehen

Von der Hege und Pflege von Pflanzen versteht er etwas, hatte er doch in jungen Jahren einmal eine Teilausbildung im Gartenbaubereich absolviert. Wie ein heute 37-Jähriger dieses Wissen später dann aber umsetzte, das war weniger geschickt.

Bei Polizeikontrolle aufgeflogen

Denn der Mann betrieb im Keller seines Wohnhauses im Tösstal gute eineinhalb Jahre lang eine Hanfanlage. Und das ist verboten.  In «zahlreichen Beeten» seien da «mindestens 884 Hanfpflanzen» herangewachsen, hält eine später zu dem Fall erstellte Anklageschrift fest. Und das Grün gedieh: so soll es zu mindestens zwei Ernten gekommen sein. Daraus resultierten laut Anklage rund  28 Kilo Marihuana mit einem THC-Gehalt von 14 Prozent.

Doch Anfang 2019 flog die Sache auf. Der Mann war in seiner Wohngemeinde in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei fand man in seinem Auto fast 500 Gramm Marihuana. Der Stoff war «zum Verkauf an nicht näher bestimmte Konsumenten vorgesehen», heisst es in der Anklage. Nach der Kontrolle wurde der Mann sogleich für über einen Monat in Untersuchungshaft versetzt.

Leben lief nicht, wie geplant

Am Mittwoch musste sich der geständige 37-Jährige vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, brauchte der Beschuldigte kaum mehr Fragen zu beantworten.

Dennoch wollte der vorsitzende Richter wissen, weshalb sich der Mann denn dem illegalen Hanfanbau zugewandt habe. «Es lief damals nicht alles so, wie es hätte laufen sollen», sagte der Angeklagte nur. Offenbar hatte er aber finanzielle Probleme, unter anderem wegen Mietschulden, wie der Richter erwähnte.

Frühere Strafe widerrufen

Das Gericht fällte dann antragsgemäss einen Schuldspruch wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Strafe: 21 Monate Gefängnis bedingt.

Wird der Tösstaler in der Probezeit von dreieinhalb Jahren nicht erneut straffällig, wird ihn diese Sanktion nicht gross stören. Ganz anders jedoch der zweite Teil des Urteils. Der laut eigenen Angaben mittellose Mann muss nämlich eine frühere bedingte und nun widerrufene Geldstrafe im Umfang von 450 Franken zahlen. Und vor allem noch die Verfahrenskosten – ein hoher Betrag von über 25‘000 Franken. Der Beschuldigte sagte denn auch, «ich finde die Strafe in Anbetracht des gefundenen Stoffs massiv», doch er akzeptierte die Sanktion.

«Sie hatten vor, längerfristig Geld zu verdienen.»
Der Richter zum Grund für den Hanfanbau

Der Richter rechtfertigte das Strafmass, indem er den Tösstaler darauf hinwies, dass er ja bereits drei Vorstrafen habe und halt «doch recht viele Pflanzen» illegal angebaut worden waren. Wieviel Marihuana dann aber verkauft wurde, das blieb bis am Schluss des Verfahrens unklar. Klar war für das Gericht hingegen, weshalb der Mann den Keller zum Gewächshaus umgebaut hatte: «Sie hatten vor, damit längerfristig Geld zu verdienen.»    

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