Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Streit kommt Schläger teuer zu stehen

Zuerst wurde ein Mann in einem Klub in Wetzikon niedergeschlagen, anschliessend kam es im Spital zu einem zweiten Angriff. Diese äusserst ungewöhnliche Tat hat für ein Brüderpaar nun Kosten von 25‘000 Franken zur Folge – mindestens.

In der Notfallstation des Spitals Wetzikon wurde spätnachts ein gewalttätiger Streit fortgeführt.

(Foto: Ernst Hilfiker)

Streit kommt Schläger teuer zu stehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei junge Männer geraten im Ausgang in Wetzikon aneinander
  • Einer wird dabei erheblich verletzt
  • Nun spricht die Staatsanwaltschaft empfindliche Strafen aus

Auseinandersetzungen im Ausgang, die mit gravierend verletzten Menschen enden: Das passierte in der Stadt Zürich in den vergangenen Jahren mit unschöner Regelmässigkeit. Aufgrund von zwei Strafbefehlen der regionalen Staatsanwaltschaft wird jetzt aber ein ähnlicher, in seinem Ablauf sehr krasser und bislang öffentlich nicht bekannter Fall aus dem Zürcher Oberland publik.

Angriff auf dem WC

Die unheilige Geschichte ereignete sich am Weihnachtsabend 2016. In der Toilette eines Klubs in Wetzikon war es nach 1 Uhr zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Grund des Streits gemäss Züriost-Recherchen: Fotos einer Frau.

Ein damals 20-Jähriger hatte dann einem 21-Jährigen ins Gesicht gefasst. Der 21-Jährige schlug laut Strafbefehl anschliessend «mit seiner rechte Faust ins Gesicht» des Gegenübers. Der Mann prallte gegen eine Wand, ging zu Boden und war etwa eine Minute lang bewusstlos. Wenig später kam eine dritte Person hinzu und malträtierte den Niedergeschlagenen auch noch. Der 20-Jährige wies schliesslich unter anderem einen Bruch des Nasenbeines und eines grossen Teil des Kieferknochens auf, und seine Schulter war verrenkt.

Trotz Gesichtsverletzungen ins Gesicht geschlagen

Der Verletzte begab sich ins Spital Wetzikon – und dort kam es keine Stunde später zu einem Showdown der Art, wie man es sonst aus Ländern mit hoher Kriminalität kennt, wo gewalttätige Auseinandersetzungen zuweilen im Spital weitergehen und nicht selten tödlich enden. Der 20-jährige Verletzte befand sich beim Eingang der Notfallstation. Gleichzeitig kam gemäss Strafbefehl der Bruder des Schlägers aus dem Klub zu laufen. Der damals 24-Jährige habe dem am Kopf bereits mehrfach Verletzten dann «unvermittelt erst mit der rechten Hand eine Ohrfeige verpasst» und den Mann gleich darauf mit der anderen Hand noch «schwungvoll» ins Gesicht geschlagen.

«Diverse signifikante Verletzungen»
Der Staatsanwalt zum Zustand des Opfers

Welche zusätzlichen körperlichen Schädigungen der Angegriffene durch diese Attacke erlitt, liess sich laut dem zuständigen Staatsanwalt «nicht mehr rekonstruieren». Der Patient habe aber «letztlich diverse signifikante Verletzungen» aufgewiesen.

12‘000 Franken Strafe

Die beiden Brüder sind nun per Strafbefehl rechtskräftig wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Beim Mann, der auf dem Klub-WC zuschlug, kam noch eine vorsätzliche grobe Verkehrsregelverletzung dazu, weil wer mit einem Auto der Oberklasse im 60er-Bereich in Hinwil fast 50 Prozent zu schnell unterwegs war. Er fasste eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Franken. Zu dieser 12‘000-Franken-Strafe sind noch 1631 Franken Verfahrenskosten zu addieren und eine Prozessentschädigung an das Opfer von 6329 Franken. Ferner wurde für eine frühere, bedinge Geldstrafe die Probezeit verlängert.

Der ältere Bruder – derjenige, der im Spital Wetzikon angriff – kommt etwas glimpflicher davon. Seine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 130 Franken (total 5200 Franken) wurde bedingt ausgesprochen, braucht also nicht bezahlt zu werden. Zu zahlen hat der Mann jedoch eine Busse von 1000 Franken, 1630 Franken Verfahrenskosten und eine Prozessentschädigung ans Opfer von 2422 Franken.

Drohen weitere Zahlungen?

Zusammengezählt kostet der Streit an Weihnachten die Brüder also über 25‘000 Franken. Doch es könnte noch deutlich teurer werden. Laut Angaben in den Strafbefehlen wurden Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Fall auf den Zivilweg verwiesen. Das heisst, sollten noch finanzielle Begehren vonseiten des Opfers eingereicht werden, könnte es hier allenfalls zu weiteren Zahlungsverpflichtungen kommen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns