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Aussagen von Teenagern brachten einen Exhibitionisten zu Fall

Das Bezirksgericht Hinwil hat einen Mann wegen Exhibitionismus verurteilt. Den Schuldspruch möglich machten einheitliche Aussagen mehrerer von den Taten betroffener Mädchen.

Das Bezirksgericht Hinwil hat einen Mann verurteilt, der in Rüti als Exhibitonist unterwegs war.

(Archivlfoto: Zürcher Gerichte)

Aussagen von Teenagern brachten einen Exhibitionisten zu Fall

Das Wichtigste in Kürze

  • Schülerinnen berichten von Begegnungen mit einem Exhibitionisten in Rüti
  • Der Unbekannte wird gefasst, streitet jedoch alles ab
  • Für das Bezirksgericht Hinwil sind seine Aussabgen unglaubwürdig, deshalb erfolgt ein Schuldspruch
     

Im Frühling dieses Jahres sorgten in Rüti mehrere Meldungen für Verunsicherung, wonach Kinder von einem Mann aus einem dunklen Auto heraus angesprochen worden seien. In mindestens einem Fall sei der Automobilist dabei mit entblösstem Unterleib im Wagen gesessen. Die Kantonspolizei wurde eingeschaltet – und schon wenige Tage später hatte sie den Unbekannten ausfindig gemacht und festgenommen.

Mit geöffneter Hose im Auto

Am Schluss der daraufhin eingeleiteten Strafuntersuchung war für die zuständige Staatsanwältin klar, dass der Mann zwischen dem Herbst 2018 und dem Frühling 2019 dreimal als Exhibitionist aufgetreten war. Gemäss der Anklage zum Fall ging er immer nach demselben Muster vor: Er hielt seinen Wagen nachmittags oder am frühen Abend an einer Strasse in Rüti an, liess die Scheibe runter und sprach ein oder zwei in der Nähe stehende Mädchen an.

«Ich mag Kinder gar nicht.»
Der Angeklagte

«Dabei hatte er seine Hose geöffnet, hielt seinen nackten Penis in der Hand und zeige diesen so den Mädchen.» Ein vom Mann beabsichtigter Anblick, der laut  Anklage insgesamt vier Schülerinnen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren zuteilwurde.

Von allen Betroffenen identifiziert

Der Autofahrer, der sich kürzlich vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten musste, stritt alle Vorwürfe ab. «Das, weswegen man mich beschuldigt, habe ich nicht getan.» Und überhaupt: «Ich mag Kinder gar nicht.» Der heute 34-jährige Südamerikaner sagte entweder, er sei zu jener Zeit gar nicht an besagter Strasse in Rüti gewesen, oder er machte Erinnerungslücken geltend. Notabene müsse er sich ja auch «nicht an alles erinnern; ich habe ja nichts verbrochen». Einzig in einem Fall gab er zu, an einem der Tatorte gewesen zu sein, doch: «Ich habe nur mit einem Mädchen gesprochen, und ich war nicht nackt.»

Die ganz grosse Schwachstelle an diesen Aussagen: Drei der betroffenen Mädchen hatten den Mann während der Strafuntersuchung bei einer sogenannten Fotokonfrontation identifiziert, und das vierte Mädchen, das dem Prozess beiwohnte, sagte im Gericht spontan, «das ist er!». Zudem gibt es Bildmaterial, auf dem das Auto des Angeklagten an einem der Tatorte zu sehen ist.

«Nur wenige Sekunden lang»
Der Verteidiger zur Zeitdauer, in der man eventuell den Penis sah

«Das sind schon sehr viele ‹ Zufälle › , oder?», konstatierte die Richterin. «Ich kann mir das nicht erklären», antwortete der Beschuldigte.

«Widersprüche» in Aussagen?

Der Pflichtverteidiger des Mannes forderte einen Freispruch. «Die Schilderungen gehen auseinander», fasste er die Aussagen der Mädchen zusammen. So gebe es etwa unterschiedliche Angaben zur Sichtbarkeit des Penis. Und falls man den überhaupt gesehen habe, dann «nur wenige Sekunden lang». Aufgrund aller «Widersprüche» müsse man hier «im Zweifel für den Angeklagten entscheiden».             

Bedingte Geldstrafe

Dieser Aufforderung folgte das Gericht jedoch nicht und fällte einen Schuldspruch wegen mehrfachem Exhibitionismus. Die deckungsgleichen Angaben der Mädchen nicht nur in Bezug auf das Aussehen des Täters, sondern auch auf sein Vorgehen, brachten den Mann zu Fall.

Der 34-Jährige, der nach seiner Festnahme zwei Wochen in Untersuchungshaft verbrachte, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken. Das sind 30 Tagessätze weniger, als die Anklage gefordert hatte, die zudem noch eine Busse von 500 Franken verlangte. Zudem wird die Probezeit einer früheren, nicht einschlägigen, bedingten Strafe um ein Jahr verlängert. Ferner hat der Mann Verfahrenskosten von mindestens 3000 Franken zu bezahlen.

Die vom Vater eines der vier betroffenen Mädchen gestellte Forderung einer Genugtuung und eines Schadenersatzes im Gesamtumfang von 1200 Franken wies das Gericht ab. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einfach wegschauen und gut ist?

Sollten sich die vorgeworfenen Taten überhaupt ereignet haben, hätten die vom Autofahrer angesprochenen Teenager sich ja einfach vom angeblich nackten Mann abwenden können, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Oder die Mädchen hätten – da die Vorfälle gemäss den Angaben der Schülerinnen alle im öffentlichen Raum stattfanden – um Hilfe rufen können.
So einfach ging das damals aber offenbar nicht, und die Ereignisse, obwohl absolut ohne Drohungen oder gar direkte Gewalt ausgeführt, scheinen Spuren hinterlassen zu haben. Ein am Prozess anwesender Vater eines betroffenen Teenagers sagte während der Verhandlung: «Für den Angeklagten sind die Vorfälle nichts Schlimmes. Aber unsere Tochter, die litt darunter.» Feststellungen, die auch ein zweiter in Hinwil erschienener Vater bestätigte.

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