Ehemann drohte: «Ich werde dich aufschlitzen!»
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Paar in den 40ern hat Streit, weil sie ihn verlassen will
- Da bedroht er sie mit dem Tod
- Nun wird der nicht geständige Mann vom Bezirksgericht Uster schuldig gesprochen
Weihnachten – das Fest der Liebe und der Familie. Nicht jedoch für ein Paar aus dem Bezirk Uster, das über die Weihnachtstage 2018 in seiner Wohnung eine verbale Auseinandersetzung hatte, nachdem die Frau dem Mann eröffnete, sie wolle sich von ihm trennen. «Du wirsch das eh nüm erläube. Du chasch dich gar nöd tränne, will bis dänn hani di umbracht», soll der Mann darauf geantwortet und gleich auch noch angekündet haben: «Ich wirde dich ufschlitze.» An zwei Folgetagen soll es dann nochmals zu Todesdrohungen gekommen sein, und der Mann habe der Frau das Kabel eines Staubsaugers um den Hals gelegt.
Mann leidet unter Schizophrenie
So schildert es die Anklage, die nach einer Anzeige der Frau zu dem Fall erstellt und kürzlich am Bezirksgericht Uster verhandelt wurde. Die Frau erzählte am Prozess, am Anfang sei ihre Ehe «okay» gewesen. D och nach etwa vier Jahren habe sich bei ihrem Mann Verfolgungswahn bemerkbar gemacht, «und er begann, mich zu hassen».
«Sie hat immer wieder Aussetzer.»
Der Angeklagte zum geistigen Zustand seiner Frau
Wenn der heute 41-Jährige, der unter paranoider Schizophrenie leidet, seine Medikamente genommen habe, sei es gut gegangen – wenn nicht, «wurde er unberechenbar». Das sei mehrfach passiert, letztmals eben an Weihnachten. Sie habe sich lange Zeit bemüht, trotz der Krankheit ihres Mannes die Ehe aufrechtzuerhalten, sagte die 42-Jährige unter Tränen. «Doch es hat alles nichts genützt.»
Frau als Lügnerin bezeichnet
Der Mann, der zu Beginn des Prozesses erklärt hatte, er verweigere jegliche Aussage, sprach nach einer halben Stunde dann doch noch. Alle Vorwürfe seien Lügen seiner Frau, von der er «sofort!» geschieden werden möchte. Nicht nur er, sondern nämlich auch seine Partnerin sei psychisch krank: «Sie hat immer wieder Aussetzer.» Man habe an Weihnachten «nur diskutiert, es gab keine Drohungen». Die Frau behaupte jedoch etwas anderes, um ihn loszuwerden. Deshalb wehre er sich gegen eine Verurteilung, « denn ich habe ja gar nichts gemacht».
«Glaubhaft und überzeugend.»
Die Staatsanwältin zu den Vorwürfen der Ehefrau
Die Staatsanwältin sah das anders. Sie forderte zehn Monate Gefängnis und eine Busse von 300 Franken und vor allem eine stationäre Therapie, auch bekannt als «kleine Verwahrung». Wie die Ehefrau die Drohungen geschildert habe, das sei «glaubhaft und überzeugend». Der Mann habe an Weihnachten «über Tage hinweg ein Klima der Angst geschaffen». Da eine Gutachterin von «einer hohen Wiederholungsgefahr» ausgeht und der Beschuldigte schwer psychisch krank sei, brauche es hier eine stationäre Behandlung.
«Haltlose Vorwürfe»
Einen Freispruch, die sofortige Entlassung aus der seit den vergangenen Dezembertagen andauernden Haft und eine Genugtuung für das Eingesperrtsein von mehreren zehntausend Franken verlangte hingegen der Verteidiger. Er bezeichnete die Frau als «unbestrittenermassen psychisch krank». Mit einem Antrag, die 42-Jährige begutachten zu lassen und Akten aus einem um Jahre zurückliegenden «Psychiatrie»-Aufenthalt wegen eines belastungsbedingten Zusammenbruchs beizuziehen, hatte der Jurist vor Gericht dann allerdings keinen Erfolg.
Gemäss dem Verteidiger hat die Frau ihre «haltlosen Vorwürfe» möglicherweise aufgrund eigener Wahnvorstellungen vorgebracht. Und speziell sei doch auch, dass nach den «angeblichen Drohungen» das Paar zusammen spazieren ging und anschliessend gemeinsam das Abendessen einnahm. Das ist nicht nachvollziehbar – ausser eben, die Taten hätten sich gar nie ereignet.
Strafe abgesessen – trotzdem zurück ins Gefängnis
Für das Bezirksgericht sei es «sehr wichtig und aufschlussreich» gewesen, dass man sowohl die Frau wie ihren Mann anhören konnte, sagte der Vorsitzende bei der Urteilseröffnung. Die Frau habe glaubwürdig gewirkt, während der Mann sich sehr wenig mit seiner Krankheit und seinem Missverhalten auseinandergesetzt habe. Dass die Partnerin «sehr viel toleriert» habe und nach den Drohungen noch mit dem Mann spazieren ging, das sei leider typisch in Problem-Ehen und wurde vom Gericht nicht als Zeichen einer psychischen Krankheit der Frau gewertet.
«Er hat sich sehr wenig mit seinem Missverhalten auseinandergesetzt.»
Das Bezirksgericht über den Beschuldigten
Das Urteil war deshalb klar: Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung, Bestrafung mit sieben Monaten Gefängnis. Dass diese vom seit zehn Monaten inhaftierten Beschuldigten bereits abgesessene Strafe tiefer als beantragt ausfiel, ist auf seine verminderte Schuldfähigkeit zurückzuführen.
Da es für das Gericht eindeutig war, dass der Angeklagte gravierend psychisch krank ist, wurde zudem eine stationäre Behandlung angeordnet – eine Behandlung, für deren Erfolg man beim therapiewilligen 41-Jährigen gute Chancen sieht. Und obwohl der Mann seine Freiheitsstrafe schon verbüsst hat, wurde er aus Sicherheitsgründen gleich wieder in Haft gesetzt. Dort soll er bleiben, bis er die Behandlung beginnen kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
