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Blaulicht

Autofahrer stellt Velofahrer zur Rede und verletzt ihn

Nach einem Disput mit einem Rennvelofahrer in Wetzikon, bei dem der Zweiradlenker verletzt wurde, ist ein Automobilist verurteilt worden. Der Richter gab ihm mit auf den Weg, künftige Differenzen im Strassenverkehr doch nicht mehr selbst zu regeln.

Ein Disput mit einem Rennvelofahrer brachte einem Automobilisten eine Verurteilung wegen Körpervleretzung ein.

(Symbolfoto: Pixabay)

Autofahrer stellt Velofahrer zur Rede und verletzt ihn

Es sind Konflikte, die jeder kennt, der sich auf Schweizer Strassen bewegt: Velofahrer ignorieren simpelste Verkehrsregeln und nerven oder gefährden damit Autofahrer. So geschehen auch eines Nachmittags Mitte Oktober 2018 beim Bahnhof Wetzikon. Allerdings blieb dieses Intermezzo nicht folgenlos, denn der Automobilist wehrte sich.

Rotsignal missachtet

Der Senior hielt seinen Wagen auf einer Strassenverzweigung an, stieg aus, packte den Rennvelofahrer, der in der Folge stürzte und sich dabei einen Bruch des Sprunggelenks zuzog. Und am teuren Colnago-Renner entstand ein Schaden von 461 Franken.

Ja, er habe auf der Kreuzung gestoppt, und «das war ein Fehler», sagte der Automobilist, der sich vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. Aber gepackt habe er den «Gümmeler» nicht, sondern nur am Handgelenk und der Schulter gehalten, während der Sportler noch auf dem Velo sass. Weshalb der Zweiradfahrer danach stürzte, das könne er sich nicht erklären.

«Isch öppis?»
Der Velofahrer, nachdem er ein Rotlicht missachtete,
zum Autofahrer

Kurz: «Ich habe dem Mann nichts zuleide getan». Er habe mit dem Velofahrer lediglich «über die Sache sprechen wollen», sagte der heute 80-jährige, geistig und körperlich noch topfite Automobilist. «Die Sache»: Das war der Umstand, dass der Velofahrer zuvor «zweimal lebensgefährlich bei Rot auf die Strasse rausgefahren ist». Der Automobilist, auf derselben Strasse unterwegs, liess dann die Scheibe runter und fragte den Radler und seine Kollegen, die mit ihm unterwegs waren, ob er das nun ein sinnvolles Manöver gefunden habe. Der Velofahrer habe geantwortet, «isch öppis?» – kurz darauf kam es zum Showdown auf der Kreuzung.

Busse und bedingte Geldstrafe

Der Staatsanwalt sah im Verhalten des Autofahrers eine vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln, eine Tätlichkeit, eine einfache Körperverletzung und eine Sachbeschädigung. Als Sanktion forderte er eine Busse von 200 Franken und eine bedingte Geldstrafe im Umfang von 80 Tagessätzen à 60 Franken.

«Ich weiss nicht, weshalb ich schuldig gesprochen
werden sollte.»

Der Angeklagte

«Das finde ich nicht unbedingt angebracht. Ich weiss nicht, weshalb ich schuldig gesprochen werden sollte.», sagte der 80-Jährige zum Strafantrag. Einen Antrag, den der Richter hingegen für absolut angebracht hielt und – bis auf einen Freispruch vom Vorwurf der Tätlichkeiten – bestätigte. Zudem muss er Angeklagte dem Velofahrer eine Genugtuung von 1000 Franken und Schadenersatz zahlen sowie die Verfahrenskosten von über 3000 Franken übernehmen.

«Keine edlen Beweggründe»

Der Richter glaubte dem Automobilisten, dass er wohl nicht die Absicht hatte, den Velofahrer zu verletzten, doch letztlich «haben Sie den Sturz verursacht». Und zwar «aus keinen edlen Beweggründen», denn es sei nicht die Aufgabe des Autofahrers gewesen, im Strassenverkehr für Ordnung zu sorgen.

Der Angeklagte zeigte für den Schuldspruch wenig Verständnis, zumal ihn den Richter zuvor darauf hingewiesen hatte, dass «die Verkehrsregelverletzungen des Velofahrers in diesem Prozess kein Thema waren». Dennoch sagte der Mann noch im Gerichtssaal: «Ich werde das Urteil akzeptieren.»

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