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Busse für Anstellung eines illegalen Kindermädchens

In Hinwil war ein Kindermädchen tätig, das gar nicht hätte arbeiten dürfen. Das kostet die Mutter der Familie nun über 1000 Franken.

Auch ein Kindermädchen ist eine Angestellte, die eine Arbeitsbewilligung benötigt.

(Symbolfoto: Pixabay)

Busse für Anstellung eines illegalen Kindermädchens

Vier Tage. So lange, beziehungsweise nur so kurz, dauerte diesen Sommer die Anstellung einer Albanerin in Hinwil. Dann intervenierte die Polizei, und das Engagement war vorbei.

Ohne Arbeitsbewilligung

Die Nanny war von einer ursprünglich ebenfalls aus dem Balkan stammenden Frau als Kindermädchen angeheuert worden. Die 38-jährige Auftraggeberin kümmerte sich jedoch zuvor «nicht um eine allfällige Bewilligung der Albanerin und nahm entsprechend in Kauf, dass diese über keine Arbeitsbewilligung verfügte», wie es in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu der Sache heisst. Und weil eben keine Arbeitsbewilligung vorlag, sei die Frau «zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nicht berechtigt» gewesen.

Zudem liess die Frau aus Hinwil das Kindermädchen in ihrer Wohnung logieren. Dies tat sie, «obschon sie wusste, dass die Albanerin rechtswidrig in der Schweiz weilte».

Bedingte Geldstrafe

Die Mutter der Familie wurde deshalb per Strafbefehl der Tatbestände « Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung » und « Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthaltes » verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken. Da diese Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden.

Dennoch kostet die Anstellung des illegalen Kindermädchens letztlich 1100 Franken. Es wurde nämlich noch eine Busse von 300 Franken ausgefällt, und die Frau hat Verfahrenskosten von 800 Franken tragen.

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