Vier Tage. So lange, beziehungsweise nur so kurz, dauerte diesen Sommer die Anstellung einer Albanerin in Hinwil. Dann intervenierte die Polizei, und das Engagement war vorbei.
Ohne Arbeitsbewilligung
Die Nanny war von einer ursprünglich ebenfalls aus dem Balkan stammenden Frau als Kindermädchen angeheuert worden. Die 38-jährige Auftraggeberin kümmerte sich jedoch zuvor «nicht um eine allfällige Bewilligung der Albanerin und nahm entsprechend in Kauf, dass diese über keine Arbeitsbewilligung verfügte», wie es in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu der Sache heisst. Und weil eben keine Arbeitsbewilligung vorlag, sei die Frau «zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nicht berechtigt» gewesen.
Zudem liess die Frau aus Hinwil das Kindermädchen in ihrer Wohnung logieren. Dies tat sie, «obschon sie wusste, dass die Albanerin rechtswidrig in der Schweiz weilte».
Bedingte Geldstrafe

