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Blaulicht

Bedingte Geldstrafe für Todesdrohungen und eine Schnellfahrt

Ein im Oberland wohnhafter Iraker hat einen Iraner telefonisch mit dem Tod bedroht. Vor dem Bezirksgericht Hinwil bestritt der Iraker den Anruf nicht, jedoch den Inhalt des Gesprächs. Vergeblich – es gab einen Schuldspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Streithähne aus Vorderasien treffen sich in Hinwil am Gericht
  • Es geht um eine Todesdrohung
  • Der Droher, der nicht geständig ist, wird verurteilt

«Anlässlich eines Telefongesprächs sagte der Beschuldigte dem Geschädigten mehrmals direkt, eindeutig und ausdrücklich, dass er ihn töten und schlagen werde. Dadurch versetzte der Beschuldigte den Geschädigten, welcher plötzlich mit einer gravierenden und unmittelbaren Gefährdung seines Lebens … konfrontiert wurde, in grosse Angst …».

Der Teil der Anklage, der beschreibt, was ein im Zürcher Oberland lebender Iraker eines Nachts im vergangenen November getan haben soll, ist sehr kurz. Hinter der kleinen Episode steckt jedoch ein grösserer Streit, zu dessen Grund es langfädige und nicht immer nachvollziehbare Erläuterungen gibt, wie vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Hinwil klar wurde, wo sich der Beschuldigte und der Geschädigte, ein Iraner, kürzlich trafen hatten.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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