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Bedingte Geldstrafe für Todesdrohungen und eine Schnellfahrt

Ein im Oberland wohnhafter Iraker hat einen Iraner telefonisch mit dem Tod bedroht. Vor dem Bezirksgericht Hinwil bestritt der Iraker den Anruf nicht, jedoch den Inhalt des Gesprächs. Vergeblich – es gab einen Schuldspruch.

Ein Mann, der einen Bekannten telefonisch mit dem Tod bedrohte, ist vom Bezirksgericht Hinwil verurteilt worden.

(Symbolfoto: Pixabay)

Bedingte Geldstrafe für Todesdrohungen und eine Schnellfahrt

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Streithähne aus Vorderasien treffen sich in Hinwil am Gericht
  • Es geht um eine Todesdrohung
  • Der Droher, der nicht geständig ist, wird verurteilt

«Anlässlich eines Telefongesprächs sagte der Beschuldigte dem Geschädigten mehrmals direkt, eindeutig und ausdrücklich, dass er ihn töten und schlagen werde. Dadurch versetzte der Beschuldigte den Geschädigten, welcher plötzlich mit einer gravierenden und unmittelbaren Gefährdung seines Lebens … konfrontiert wurde, in grosse Angst …».

Der Teil der Anklage, der beschreibt, was ein im Zürcher Oberland lebender Iraker eines Nachts im vergangenen November getan haben soll, ist sehr kurz. Hinter der kleinen Episode steckt jedoch ein grösserer Streit, zu dessen Grund es langfädige und nicht immer nachvollziehbare Erläuterungen gibt, wie vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichtes Hinwil klar wurde, wo sich der Beschuldigte und der Geschädigte, ein Iraner, kürzlich trafen hatten.

«Ehrenloser Typ» gegen «Nuttensohn»

Zentraler Punkt im Streit ist – wahrscheinlich, muss man als Beobachter sagen, da auch das nicht eindeutig ist – eine Frau. Sie war die frühere Partnerin des Iraners und arbeitet nun beim Iraker. Deswegen gab es mal eine Schlägerei zwischen den beiden Männern. Später verbreitete der Iraner zwei Videos im Web, in denen er seine Seite der Geschichte darlegt und seinen Kontrahenten unter anderem als Lügner und als «ehrenlosen Typen» tituliert, der zusammen mit seiner Freundin «zum Teufel gehen soll». Für die Verbreitung eines weiteren, ähnlichen Videos wurde er bereits bestraft.

«Ich sagte nur, ‹ich ficke deine Mutter ›.»
Der Angeklagte zum Inhalt seines Telefonanrufs

Aber um all das ging es beim Prozess gar nicht, sondern eben nur um die eingangs zitierte Passage aus einem Telefongespräch. Ja, dieses Gespräch mit dem Iraner habe er geführt, gab der heute 32-jährige Iraker zu. Aber er habe dabei keine Todesdrohungen ausgestossen, sondern «ich wollte ihm nur sagen, dass er mich nicht überall – etwa auf Facebook und Instagram – schlecht machen soll». Er habe den Mann am anderen Ende der Leitung lediglich als «Nuttensohn» bezeichnet und ihm gesagt, «ich ficke dich» und «ich ficke deine Mutter». Weshalb man deswegen Angst bekommen könne, wisse er nicht.

Auf der Autobahn zu schnell unterwegs

Der Staatsanwalt hatte eine Drohung eingeklagt und eine vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Zweiteres, weil der Iraker, was er zugab, Anfang Jahr spätnachts auf der Autobahn A7 mit einem hochmotorisierten Wagen 36 km/h über den erlaubten 120 km/h unterwegs war. Der Strafantrag für beide Taten: eine Busse von 1500 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 100 Franken. Eine «Strafe» in Form eines mehrmonatigen Führerausweisentzuges für die Schnellfahrt läuft bereits.

Der Verteidiger verlangte einen Freispruch vom Vorwurf der Drohung, da im Telefongespräch damals eben keine Drohungen ausgestossen worden seien, sondern nur «niveaulose Beleidigungen». Dementsprechend wünschte er eine tiefere bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken.

Vermittlungsversuch gescheitert

In der Schlussphase der Verhandlung ergriff der Richter noch einmal das Wort und appellierte an die Vernunft des beleidigten Iraners. Für das Gericht «wird es schwierig», hier ein Urteil zu fällen, erklärte der Richter. Man solle diesen Streit doch am sinnvollsten sogleich mit einem Rückzug des Strafantrags beenden.

«Bring ihn doch um!»
Empfehlung der Bekannten des Iraners,
was er mit seinem Kontrahenten tun soll

Ein Vorschlag, zu dem alle Anwesenden nickten – ausser dem Iraner, der sehr laut wurde, von seiner schwerst beschädigten Ehre sprach und jeden Beschwichtigungsversuch abschmetterte. Was eigentlich nur in gewissem Sinn verwunderte, denn laut dem Iraner hatten ihm eh alle seine Bekannten geraten, er solle den Iraker «doch umbringen».

Keine Genugtuung für Bedrohten

So musste das Gericht also entscheiden – und fand, «die Sachverhaltsdarstellung der Anklage ist als erwiesen zu betrachten». Entsprechend gab es einen Schuldspruch, allerdings mit einer um die Hälfte auf 35 Tagessätze à 100 Franken reduzierten, bedingten Geldstrafe. Die Forderung nach einer Genugtuung von 20‘000 Franken, die der Iraner gefordert hatte, wurde abgewiesen; der Verurteilte muss jedoch die Verfahrenskosten von rund 2900 Franken zahlen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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