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Mann wollte Sex mit 13-Jähriger: Landesverweis

Ein Mann aus dem Tösstal zahlt für seinen Wunsch nach Sex mit einem minderjährigen Mädchen einen hohen Preis: Für die nächsten zehn Jahre kann er die Schweiz als Wohnort vergessen.

In Chats, angereichert durch Webcam-Bilder seines Penis, versuchte ein Mann, ein Mädchen zu einem Sexkontakt zu überreden.

(Symbolfoto: Pixabay)

Mann wollte Sex mit 13-Jähriger: Landesverweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Türke aus dem Tösstal wollte in Chats ein Mädchen zum Intimkontakt gewinnen
  • Die Sache flog auf, es kam zum Strafverfahren
  • Das Gericht verurteilte ihn zu zehn Jahren Landesverweis

«Auch geil gerade?», «Willst du sex mit mir. Ich figge dich jede stellung». Die vielen Mitteilungen dieser Art, die ein Mann der Teilnehmerin einer Chat-Plattform schickte, waren eindeutig. Zumal die nachher meist über Skype geführten Konversationen immer wieder begleitet waren von Webcam-Bildern seines Penis. Rund ein Dutzend Mal innerhalb von drei Wochen Ende 2018 war es zu derartigen Konversationen gekommen.

Die Unterhaltungen endeten mit einer Reise des Türken von seinem Wohnort im Tösstal an den Hauptbahnhof Zürich. Dort wollte er sich mit seiner Chatpartnerin treffen und dann eben Sex haben. Welche Art von Sex, das hatte er in seinen Mitteilungen bereits recht detailliert angekündigt.

Im HB klickten die Handschellen

Der Knackpunkt an der Sache: Der Mann war davon ausgegangen, dass es sich bei der Chatpartnerin um ein etwa 13-jähriges Mädchen handelt, wie ihm ein Staatsanwalt vorwirft, der sich später mit der Sache befasste. Und: Das Mädchen war gar kein Mädchen, sondern hinter dem erfundenen Namen verbarg sich ein verdeckter Fahnder der Kantonspolizei Bern. So kam es dann beim Treffen im Zürcher HB nicht zu Sex, sondern zu einer Festnahme.

Nicht zum Prozess erschienen

Für den Staatsanwalt stellte das Verhalten des Türken aus dem Tösstal den Tatbestand der mehrfachen versuchten Handlungen mit einen Kind dar. Und dafür forderte er eine Strafe von zehn Monaten, einen Landesverweis von zehn Jahren und ein Verbot von Tätigkeiten mit Kindern.

Was der Beschuldigte von diesem Antrag hielt, weiss man nicht, denn der 51-Jährige erschien zweimal unentschuldigt nicht vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Winterthur, wo er sich hätte verantworten müssen. Wie sein Pflichtverteidiger erklärte, lebt der Türke höchstwahrscheinlich seit dem Sommer nicht mehr in der Schweiz, sondern dürfte sich nun in seinem Heimatland aufhalten.

Nur Fantasien mitgeteilt?

So fand der Prozess am Dienstag in Abwesenheit der Hauptperson statt. Der Verteidiger des Türken forderte einen Freispruch.

«Die Chats waren ein Ausdruck von Einsamkeit.»
Der Verteidiger

Zwar «hat der Beschuldigte den Sachverhalt grundsätzlich anerkannt», sagte der Anwalt. Allerdings sei der Angeklagte nie davon ausgegangen, dass seine Chatpartnerin ein Kind sei. Und nach Zürich sei er nur gereist, um zu klären, wer sich wohl hinter der Person verberge, mit der er Nachrichten ausgetauscht hatte, denn «es dürfte ja bekannt sein, dass in Chaträumen nicht mit offenen Karten gespielt wird».

Zudem kritisierte der Anwalt die verdeckten Ermittlungen und betonte, dass die Chats ja gar keine sexuelle Handlungen darstellten: «Der Beschuldigte schilderte lediglich seine eigenen Fantasien.» Fantasien in Chats, die nur «ein Ausdruck von Einsamkeit waren» und die wohl «zahlreiche obszöne Äusserungen» enthielten, was aber nicht strafbar sei.

Bedingte Freiheitsstrafe

Das Gericht folgte der Anklage und fällte einen Schuldspruch. Einzige Abweichung: Die zehnmonatige Freiheitsstrafe wurde bedingt statt unbedingt ausgesprochen. Das dürfte den Betroffenen aber kaum bewegen, denn viel mehr ins Gewicht fällt für ihn der Landesverweis. Konkret: reist der Mann in die Schweiz ein und wird dabei oder später bei einer Polizeikontrolle erkannt, kann er gleich umkehren und frühestens in zehn Jahren wieder versuchen, sich hier niederzulassen.

«Das sexuelle Motiv war ganz klar.»
Die Richterin

Die Einzelrichterin erklärte, man habe es dem Mann nicht abgenommen, dass er nicht gewusst habe, dass seine Chatpartnerin minderjährig war. So habe sie in den Konversationen zweimal ausdrücklich erwähnt, sie sei erst 13. Doch ihr tiefes Alter  «war ihm egal». Denn für ihn sei es nur um eines gegangen: «Das sexuelle Motiv war ganz klar.» – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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