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Blaulicht

2000 Franken Busse für grapschenden Chef

Er habe sie begrapscht, wirft die Mitarbeiterin einer Tankstelle ihrem Chef vor. Der bestreitet alles. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn jedoch – wenn auch milder, als beantragt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine junge Angestellte zeigt ihren Vorgesetzten an
  • Er habe sich ihr trotz eindeutiger Abwehr körperlich genähert
  • Nun soll er eine Busse zahlen

Es war ein später Oktober-Nachmittag 2018, als eine Mitarbeiterin einer Tankstelle mit angeschlossenem Shop im Zürcher Oberland beim Chef im Büro antraben musste. Der Grund: Wie schon andere Angestellte vor ihr, hatte sie einen Test zum Thema  «Verkauf von Alkohol und Tabak» zu absolvieren; eine Massnahme zum Schutz junger Konsumenten. Es waren am Computer mehr als 70 Fragen zu beantworten.

«Intime Annäherung»

Was dabei passierte, dazu gibt es zwei völlig unterschiedliche Versionen. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der Chef mit seiner Hand der Frau plötzlich über den Rücken gestrichen, danach mit der Hand oberhalb des Gesässes der Angestellten in ihren Hosenbund gegriffen und sie schliesslich gepackt, gegen einen Schreibtisch gedrückt, sie geküsst und «entweder über oder unter ihrem Büstenhalter» ihre Brust betatscht. Und all das, obwohl er gemäss Anklage gewusst habe, dass dieses Verhalten «eine intime Annäherung darstellte», welche die Frau nicht wollte, was sie ihm mehrfach deutlich sagte.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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