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Hinwiler Gemeindehaus-Vandale muss ins Gefängnis

Ein Sozialhilfebezüger, der seine Wut nicht im Griff hatte, verwüstete einen Teil der Hinwiler Gemeindeverwaltung. Die Strafe dafür: ein mehrmonatiger Aufenthalt hinter Gittern.

Unweihnächtlicher Anblick am 7. Dezember 2018: die eingeschlagene Glastüre beim Eingang ins Hinwiler Gemeindehaus., Das erste «Opfer» des Vandalen, als er im Gemeindehaus war: ein grosses Pflanzengefäss.

(Fotos: Kantonspolizei Zürich)

Hinwiler Gemeindehaus-Vandale muss ins Gefängnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann drang nachts ins Hinwiler Gemeindehaus ein und richtete grossen Schaden an
  • Sein Motiv: Wut aufs Sozialamt
  • Die Sanktion: eine teilbedingte Freiheitsstrafe

 

Ein riesiges Loch in der Glastüre beim Haupteingang, diverse weitere eingeschlagene Türen, beschädigte Stühle, Tischplatten, Schränke, PC-Monitore und -Tastaturen, Drucker, Deckenelemente, eine umgeworfene grosse Pflanzenschale und ein in Mitleidenschaft gezogener Bodenbelag: Das Ergebnis des ungebetenen nächtlichen Besuchs eines Vandalen am 7. Dezember 2018 im Gemeindehaus Hinwil ist seit einer Polizeimeldung am Tattag öffentlich bekannt.

Weniger klar war, was den Mann antrieb, derart zu wüten, dass die Gemeinde letztlich vor einem Schaden von 59’340 Franken und 81 Rappen stand, wie man in der Verwaltung superexakt ausrechnete.

Mit Baseballschläger und Hammer zugeschlagen

So war man gespannt, was der heute 24-jährige Verursacher zu sagen hatte, der am Dienstag vor Bezirksgericht Hinwil stand. «Ich war damals in einer schwierigen Lebensphase», erinnerte er sich. Belastet durch eine Kindheit im Zürcher Oberland, «die geprägt war von häuslicher Gewalt», wurde er bald selber zum Täter, der beispielsweise die Lehrerin bedrohte. Er besitzt weder Schulabschluss noch Ausbildung. Letztlich landete er in der Sozialhilfe.

«Es isch echli usgartet.»
Der Beschuldigte zur Zerstörungsaktion

Dass man ihm dabei vonseiten des Sozialamtes nicht immer die Unterstützung zusprach, die er erwartete, machte ihn aggressiv. So fest, wie in jener Nacht vor einem Jahr. «Ich war sehr wütend und dachte, ‹ich muss meine Wut rauslassen›.» Er packte dann zuhause einen Baseballschläger und einen sehr schweren Hammer ein und ging zum Hinwiler Gemeindehaus.

Das Ergebnis der dann folgenden 30 Minuten «Wut rauslassen» ist bekannt. Selbst der Verursacher bezeichnet die Zerstörung rückblickend als Aktion, die «echli usgartet isch».

Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten, der bis auf die von ihm als deutlich zu hoch eingestufte Schadensumme geständig war, eine bedingte Strafe von zwölf Monaten. Man müsse die schwierige Jugend des Mannes, der bis heute abhängig von der Sozialhilfe ist, berücksichtigen. Zudem könne dem 24-Jährigen eine gute Prognose gestellt werden.

Tat verängstigte Gemeindeangestellte

Die Staatsanwältin sah das 100 Prozent anders. Sie stellte eine schlechte Prognose und verlangte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, von der ein Drittel zu vollziehen sei.

«Er wusste, was er tat, und wollte einen grossen Schaden verursachen.»
Die Staatsanwältin über den Beschuldigten

Der Beschuldigte, bei dem keine Reue oder Einsicht erkennbar sei, habe «aus einem momentanen Frust heraus gehandelt», sei aber dennoch «geplant und zielgerichtet» vorgegangen: «Er wusste, was er tat, und wollte einen grossen Schaden verursachen.» Einen Schaden, der bei den Mitarbeitenden der Gemeinde dann «ein sehr grosses Unsicherheitsgefühl» ausgelöst habe, «da ernsthaft befürchtet werden musste, dass auf diese Tat noch weitere folgen».

Auch über das Motiv des Vandalen, der eine Woche nach der Tat eruiert war und verhaftet wurde, konnte die Staatsanwältin nur den Kopf schütteln. So habe der Mann angegeben, «das Sozialamt habe ihn provoziert». Etwa, weil er 300 Franken verspätet erhielt – ein Ereignis, das letztlich die Tat ausgelöst habe.

Über einen Monat in U-Haft verbracht

Das Gericht sah die Sache genauso, wie die Staatsanwältin. Verbunden mit dem Schuldspruch wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wurde die beantragte, teilbedingte 18-monatige Strafe ausgefällt.

Von den sechs Monaten, die abzusitzen sind, werden dann noch etwas mehr als ein Monat Untersuchungshaft abgezogen. Die Schadenersatzbegehren werden auf den Zivilweg verwiesen; der mittellose Angeklagte soll über 5000 Franken Verfahrensgebühren zahlen.

«Die Motivation war sinnlos.»
Die vorsitzende Richterin zum Tatauslöser

Auch das Gericht erkannte in der Tat «ein recht gezieltes Vorgehen und kein spontanes Handeln mehr». Weil die Zukunft des Mannes ungewiss sei und er bis heute «eine negative Einstellung zum Delikt» zeige, habe man keine bedingte Strafe gewähren können.

Klare Worte fand die vorsitzende Richterin am Schluss zum Auslöser des grossen Vandalenaktes: «Die Motivation war sinnlos.» – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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