«Schnelles Geld» bringt Versicherungsvermittler ins Gefängnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann vermittelte über eine Wetziker Firma Versicherungen
- Dabei fälschte er Papiere und gelangte so an Provisionen
- Für dieses vom Gericht als «unlautere Machenschaften» bezeichnete Vorgehen kassierte er eine recht harte Strafe
13 Monate lang existierte in Wetzikon bis im Frühling 2017 eine Beratungsfirma, danach ging sie mit 40’000 Franken Schulden in Konkurs. In der kurzen Zeit jedoch schaffte es der Mann hinter dieser GmbH, mehrere Dutzende strafbare Handlungen zu begehen – davon ist zumindest die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Lebensversicherungen vermittelt
In ihrer detaillierten Anklage wird das Hauptgeschäftsmodell des heute 49-jährigen Mannes geschildert. Der im Zürcher Oberland wohnhafte italienische Staatsbürger, der sich selbst als «Unternehmer» bezeichnet, hatte für eine grosse Versicherung Lebensversicherungen vermittelt. Dabei ging er unter anderem nicht nur unter falschen Namen vor, sondern fälschte gemäss Anklage auch 30 Anträge. Anträge zudem, die er meistens Menschen mit Migrationshintergrund angedreht hatte, «die nie die Absicht und/oder die Möglichkeit hatten, einen Versicherungsvertrag durch regelmässige Zahlungen längerfristig aufrecht zu halten». Die Versicherung bemerkte den Schwindel vorerst nicht und überwies der Beratungsfirma Vermittlerprovisionen von insgesamt fast 97‘000 Franken.
Autos gemietet und dann verkauft
Im Weiteren wird dem Mann vorgeworfen, die Firma, die schon wenige Monate nach ihrer Gründung schwer ins Schlingern geriet, nicht regelkonform geführt zu haben. Beispielsweise, indem es keine Buchhaltung gab.
«Der Einfachheit halber»
Der Angeklagte, weshalb er falsche Namen benutzte
Zudem hat der Italiener bei einer Garage in der Region drei Autos gemietet und diese dann verpfändet oder verkauft, was ihm 37‘000 Franken einbrachte. Ferner benutzte er eine Firmen-Tankkarte und mit ihr gekaufte Paysafe-Karten für private Zwecke und enthielt dem Betreibungsamt Einnahmen vor.
«Buchhaltung» in einem Ordner
Der 49-Jährige, der sich kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, war weitgehend geständig. Allerdings spielte er seine Rolle in der Beratungsfirma herunter und stritt die Hauptvorwürfe ab. So erklärte er etwa, man habe tatsächlich keine Buchhaltung geführt, sondern, wie notabene von einem Treuhänder geraten, einfach «einen Ordner mit allen Belegen». Dieser Ordner ist heute verschwunden – «wer ihn genommen hat, weiss ich nicht».
«Sämtlichen Delikten lag Habgier
und Missbrauch von Vertrauen zugrunde.»
Die Staatsanwältin
Er habe sich beim Anwerben neuer Versicherungskunden «absolut korrekt verhalten» und falsche Namen für sich «nur der Einfachheit halber» benutzt, sagte der Angeklagte. Von den von der Versicherung überwiesenen Provisionen habe er letztlich nur etwa 8000 Franken als Lohn für sich genommen.
Der Verteidiger erbat denn auch einen Teilfreispruch des Mannes, verbunden mit einer Bestrafung von 14 Monaten bedingt. «Mein Mandant hatte nie die Absicht einer ungerechtfertigten Bereicherung». Und Versicherungsanträge gefälscht habe er auch nicht. Ebenso wenig, wie er die Vermögenslage der Firma zum Schaden von Gläubigern verschlimmert habe.
«Wohlüberlegt eingefädelt»
Die Staatsanwältin hingegen sah im Geschäftsverhalten des Mannes ein rein profitorientiertes Tun. Oder, wie sie den Firmenzweck zusammenfasste: «Konzeptziel: schnelles Geld». Geld, mit «wohlüberlegt eingefädelten» Delikten erworben, denen allen «Habgier und Missbrauch von Vertrauen zugrunde lag». Und Geld, das er schlicht brauchte, weil er schwere finanzielle Probleme hatte.
Die Anklägerin forderte eine Verurteilung wegen über eines halben Dutzends Straftatbeständen. Sie verlangte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von denen 6 zu vollziehen seien und der Rest auf Bewährung zu erlassen.
Mit System vorgegangen
Das Gericht entscheid sich für exakt dieselbe Strafe, wie die Staatsanwältin beantragt hatte – und damit für eine Sanktion, die im Rahmen vergleichbarer Taten recht hart ausfiel. Der Mann wurde schuldig gesprochen des gewerbsmässigen Betrugs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Urkundenfälschung, ungetreuen Geschäftsbesorgung, Unterlassung der Buchführung, Veruntreuung sowie Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte, zumeist in mehrfacher Tatbegehung. Zur Freiheitsstrafe kommen noch Kosten von über 85‘000 Franken, grosstenteils für Schadenersatzzahlungen.
«Rein materielle Motive»
Der vorsitzende Richter
Das Gericht erkannte im Vorgehen des Italieners ein System, ja «ein klares Modell für unlautere Machenschaften und um schnell zu Geld zu kommen». Die gefälschten Versicherungsanträge seien eindeutig «in betrügerischer Absicht» erstellt worden, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Dabei sei der Mann «koordiniert und strukturiert» vorgegangen. Und das «aus rein egoistischen, materiellen Motiven». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
