Chatter erhält Geldstrafe wegen rassistischer Beleidigung
Es war ein Frühlingsmorgen dieses Jahres in Pfäffikon, doch von jahreszeittypischen, positiven Gefühlen war bei einem 44-Jährigen damals nicht viel zu spüren. Der Mann war am Schreiben von Nachrichten in Form von SMS und in einem Whatsapp-Chat. Der Empfänger der Textchen: ein Ausländer und ein weiterer Chat-Teilnehmer.
In den Nachrichten wurde der Ausländer, mit dem der Pfäffiker am Vortag eine tätliche Auseinandersetzung hatte, massiv beleidigt. Wiederholt waren da Ausdrücke wie «scheiss neger», «bitch» und «Affe» zu lesen, wie einem Strafbefehl zu dem Fall zu entnehmen ist. Pikant: Der aggressive Chatter hat selbst ausländische Wurzeln.
800 Franken Verfahrenskosten
Für diese Beleidigungen wurde der Mann nun verurteilt. Per Strafbefehl sprach in die regionale Staatsanwaltschaft der mehrfachen Beschimpfungen schuldig. Es wurde eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 150 Franken ausgefällt. Diese 3000-Franken-Strafe wurde bedingt ausgesprochen, muss also nicht bezahlt werden.
Dennoch hat die Chatterei für den Mann finanzielle Folgen. So stellte ihm die Staatsanwaltschaft Kosten für das Strafverfahren, das im Zusammenhang mit den SMS- und Whatsappnachrichten durchgeführt wurde, im Betrag von 800 Franken in Rechnung.
