Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vater soll von seiner Tochter sexuelle Handlungen verlangt haben
- Beweise für diese Beschuldigungen gibt es nicht
- Das Bezirksgericht Uster hatte zudem Zweifel an den Vorwürfen und kam so um einen Freispruch nicht herum
«Es ist ein klassischer Fall eines Vier-Augen-Deliktes im sozialen Nahbereich.» Die Kategorisierung des Staatsanwaltes beschreibt in einem einzigen Satz den zentralen und damit sehr heiklen Punkt der Angelegenheit, die vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Uster verhandelt wurde: Man hat hier einen Fall, zu dem es keine Beweise, sondern nur Beschuldigungen gibt. Beschuldigungen einer heute 17-Jährigen, die im Herbst 2018 bei der Kantonspolizei ihren Vater anzeigte. Er habe sie, so der Vorwurf, zwischen 2013 bis 2015 mehrere Male dazu angehalten, ihn mit ihrer Hand zu befriedigen. Damals war sie zwischen 11 und 13 Jahre alt. Passiert sei das jeweils an den allzweiwöchentlichen Besuchsrechts-Wochenenden im Bett in der Wohnung des Vaters, der sich gerade in Trennung von seiner Frau befand, im Bezirk Uster.
«Ich hatte Angst.»
Die Tochter

