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Lückenhafte Vorwürfe: Vater von Übergriffen auf Tochter freigesprochen

Eine Tochter sagt, sie habe ihren Vater regelmässig befriedigen müssen. Doch in ihren Beschuldigungen fehlen wichtige Elemente. So sprach das Bezirksgericht Uster den Mann frei.

Das Bezirksgericht Uster hatte über einen Vater zu entscheiden, der des innerfamiliären sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

(Archivfoto: Mike Gadient)

Lückenhafte Vorwürfe: Vater von Übergriffen auf Tochter freigesprochen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vater soll von seiner Tochter sexuelle Handlungen verlangt haben
  • Beweise für diese Beschuldigungen gibt es nicht
  • Das Bezirksgericht Uster hatte zudem Zweifel an den Vorwürfen und kam so um einen Freispruch nicht herum

 

«Es ist ein klassischer Fall eines Vier-Augen-Deliktes im sozialen Nahbereich.» Die Kategorisierung des Staatsanwaltes beschreibt in einem einzigen Satz den zentralen und damit sehr heiklen Punkt der Angelegenheit, die vor ein paar Tagen am Bezirksgericht Uster verhandelt wurde: Man hat hier einen Fall, zu dem es keine Beweise, sondern nur Beschuldigungen gibt. Beschuldigungen einer heute 17-Jährigen, die im Herbst 2018 bei der Kantonspolizei ihren Vater anzeigte. Er habe sie, so der Vorwurf, zwischen 2013 bis 2015 mehrere Male dazu angehalten, ihn mit ihrer Hand zu befriedigen. Damals war sie zwischen 11 und 13 Jahre alt. Passiert sei das jeweils an den allzweiwöchentlichen Besuchsrechts-Wochenenden im Bett in der Wohnung des Vaters, der sich gerade in Trennung von seiner Frau befand, im Bezirk Uster.

«Ich hatte Angst.»
Die Tochter

Ob sie den Vater denn nie gefragt habe, weshalb er diese für sie unangenehmen  Handlungen von ihr verlange, wollte der vorsitzende Richter von der jungen Frau wissen. «Ich hatte Angst», antwortete sie. Deshalb habe sie auch erst drei Jahre danach Anzeige erstattet.

Ein nicht so überzeugter Ankläger

Die Anwältin des Teenagers stufte die Vorwürfe aufgrund der «klaren und detaillierten Aussagen» als glaubhaft ein. Sie forderte eine Verurteilung des Mannes und eine Genugtuung von 9500 Franken.

Der Staatsanwalt verlangte wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern eine bedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Nur: Vollkommen überzeugt von diesem Antrag schien der Ankläger nicht. So wies er auf mehrere «Undeutlichkeiten» in den Schilderungen des Teenagers hin und gab zu bedenken, dass «die Belastungen kritisch zu hinterfragen sind».

Extremer Auswuchs von Scheidungskrieg?

Definitiv gar nichts von den angeblichen innerfamiliären Übergriffen hielt der Verteidiger des heute 46-jährigen Vaters: «Der Vorwurf entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage. Es kam zu keinem Zeitpunkt zu sexuellen Handlungen.» Deshalb sei der Mann freizusprechen. Und es sei ihm für wirtschaftliche Einbussen und als Genugtuung ein Betrag von über 42‘000 Franken zuzusprechen; der Mann hatte wegen des Verfahrens und einer damit verbundenen Untersuchungshaft von fast drei Wochen den Job  verloren.

«Es kam zu keinem Zeitpunkt zu sexuellen Handlungen.»
Der Verteidiger

Der Verteidiger gab zu verstehen, dass er hinter den Vorwürfen der «beeinflussten» Tochter ihre Mutter vermutet. Sie habe nach der Scheidung begonnen, «stärker an der Eskalationsschraube zu drehen», und letztlich «geriet die Sache aus den Fugen». Das hatte den Vater denn auch bewogen, die Jugendbehörde einzuschalten, die heute in Sachen Kindeswohl in dem Fall mitredet.

«Im Zweifel für den Angeklagten»   

Was sich während des Prozesses abgezeichnet hatte, wurde Realität: Das Gericht hatte zu wenig Elemente für eine Verurteilung. So wurde der 46-Jährige freigesprochen. Er erhält Schadenersatz und eine Genugtuung im Gesamtumfang von etwas mehr als 10‘000 Franken.

In einer sehr kurzen mündlichen Urteilsbegründung erklärte der vorsitzende Richter, dass sowohl das, was die Tochter wie der Vater erzählt hätten, «sicher glaubwürdig» sei. Doch beim Teenager hätten eben «in den Aussagen in zentralen Punkten Detailangabe gefehlt». Deshalb sei nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» ein Freispruch erfolgt.

«Man weiss es nicht genau.»
Der Richter

Zur Zeit der angeblichen Übergriffe habe «eine schwierige familiäre Situation» geherrscht. Ob es damals effektiv zu einem Missbrauch gekommen sei, das «weiss man nicht genau», gestand der Richter ganz offen ein. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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