Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Verantwortliche des Zentralschlachthofes Hinwil mussten vor dem Bezirksgericht erscheinen.
- Der Vorwurf gegen die beiden: sie hätten zugelassen, dass eine zur Schlachtung bestimmt Kuh nicht tiergerecht behandelt wurde.
- Die Beschuldigten sehen in ihrem Vorgehen nichts Falsches und vor allem nichts rechtlich Ahndbares .
«Stress, Erschöpfung, Angst und Schmerzen» habe eine Kuh erleiden müssen, weil sie im Zentralschlachthof Hinwil schlecht behandelt worden sei. Dies wirft die Staatsanwaltschaft einem Tierarzt, der damals Leiter der amtlichen Tiergesundheits- und der Fleischkontrolle war, und dem Leiter des Schlachthofes vor. Die beiden Männer mussten sich am Mittwoch vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten.
Kuh kam nicht aus Transportanhänger
Der eingeklagte, etwa 25 Minuten dauernde Vorfall geht auf einen Morgen im Februar 2015 zurück. Damals wurde eine zur Schlachtung bestimmte Kuh in Hinwil angeliefert. Da das Tier nicht aus dem Transportanhänger aussteigen wollte, versuchten der Transporteur und ein Angestellter des Schlachthofes, die Kuh ins Freie zu treiben. Doch «die Kuh war nicht in der Lage, sich vollständig zu erheben», heisst es in der Anklageschrift. Das Tier konnte sich lediglich auf den Vorderbeiden aus dem Anhänger schleppen und blieb dann liegen.

