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Kuh vor dem Schlachten unnötig lange leiden lassen?

Da eine im Hinwiler Schlachthof angelieferte Kuh nicht laufen wollte, habe man sie mit unnötigen Massnahmen gequält. «Falsch» sagen der deswegen angeklagte Schlachthof-Chef und ein Tierarzt und verlangen einen Freispruch.

Im Zentralschlachthof Hinwil kam es vor bald fünf Jahren zu einer unschönen Szene, die nun Gegenstand eines Prozesses ist.

(Archivfoto: Seraina Boner)

Kuh vor dem Schlachten unnötig lange leiden lassen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Verantwortliche des Zentralschlachthofes Hinwil mussten vor dem Bezirksgericht erscheinen.
  • Der Vorwurf gegen die beiden: sie hätten zugelassen, dass eine zur Schlachtung bestimmt Kuh nicht tiergerecht behandelt wurde.
  • Die Beschuldigten sehen in ihrem Vorgehen nichts Falsches und vor allem nichts rechtlich Ahndbares .

«Stress, Erschöpfung, Angst und Schmerzen» habe eine Kuh erleiden müssen, weil sie im Zentralschlachthof Hinwil schlecht behandelt worden sei. Dies wirft die Staatsanwaltschaft einem Tierarzt, der damals Leiter der amtlichen Tiergesundheits- und der Fleischkontrolle war, und dem Leiter des Schlachthofes vor. Die beiden Männer mussten sich am Mittwoch vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten.

Kuh kam nicht aus Transportanhänger

Der eingeklagte, etwa 25 Minuten dauernde Vorfall geht auf einen Morgen im Februar 2015 zurück. Damals wurde eine zur Schlachtung bestimmte Kuh in Hinwil angeliefert. Da das Tier nicht aus dem Transportanhänger aussteigen wollte, versuchten der Transporteur und ein Angestellter des Schlachthofes, die Kuh ins Freie zu treiben. Doch «die Kuh war nicht in der Lage, sich vollständig zu erheben», heisst es in der Anklageschrift. Das Tier konnte sich lediglich auf den Vorderbeiden aus dem Anhänger schleppen und blieb dann liegen.

Am Schluss vor Ort getötet

Der Schlachthof-Angestellte fand, dass die Kuh «aufgrund ihrer Gehunfähigkeit an Ort und Stelle zu töten sei». Der ebenfalls anwesende Tierarzt informierte den Schlachthof-Chef über den Zwischenfall.

«Die Kuh befand sich im hochgradigen Stress.»
Die Anklage   

Der Chef erschien sofort vor Ort und entschied laut Anklage, dem Tier Gurten anzulegen und es dann mithilfe eines Gabelstaplers aufzustellen, um es doch noch in den Schlachthof treiben zu können. Trotz dieses Manövers und mehrerer Stromstösse aus einem sogenannten Viehtreiber, die ein weiterer Anwesender abgab, liess sich die Kuh aber nicht aufstellen. So wurde sie schliesslich direkt am Ausladeort getötet.

Bedingte Geldstrafen geforderte

Durch dieses Vorgehen sei die Belastung des Tieres – das sich «in hochgradigem Stress befand», erkennbar aufgeschürfte Vorderbeine und unter anderem Schmerzen wegen der Elektroschocks hatte ­– verlängert worden, fand die Staatsanwaltschaft. Das Verhalten des Schlachthof-Chefs und des Tierarzte sei als Tierquälerei zu werten. Die beantrage Sanktion gegen die beiden Männer: bedingte Geldstrafen von 12’000 und 9000 Franken sowie Busse von 3000 und 2300 Franken. Speziell: Diese Anklage und diese Strafanträge kamen erst in einem «zweiten Anlauf» zustande; eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wollen.

Immer wieder ein Problem

Sowohl der heute 64-jährig Schlachthof-Leiter wie der 58-jährige Tierarzt stellten den Vorfall am Prozess nicht in Abrede. Etwas Falsches sehen sie jedoch in ihrem Vorgehen nicht, denn «wir konnten die Kuh ja nicht einfach am Boden liegen lassen», wie der Leiter sagte.

«Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist eine Anklage
contre coeur.»

Der Verteidiger des Schlachthof-Leiters   

Der Tierarzt erklärte, so ein Fall einer sogenannt «festliegenden Kuh» komme im Schnitt etwa jeden Monat einmal vor und sei effektiv ein Problem – und zwar primär ein technisches. Denn es sei nirgends geregelt, wie man ein mehrere hundert Kilo schweres, totes Tier vom Vorplatz zur Fleischgewinnung in den Schlachthof hinein bringen könne. Aus Frust über diese Situation habe er die Episode dann dem kantonalen Veterinäramt gemeldet, worauf ein Strafverfahren ins Rollen kam. «Was soll ich machen?», habe er sich auch beim eingeklagten Fall gefragt – die Antwort war, wie meist, dass das vor dem Gebäude getötete Tier entsorgt werden musste.

Verteidigung verlangt Freispruch

Die Verteidigung sowohl des Tierarztes wie des Chefs forderten einen Freispruch. Die Anwältin des Veterinärs sagte, der Vorwurf, dass sich der Arzt zu wenig für das Tierwohl einsetzte, sei «nicht nachgewiesen».  Der Anwalt des Schlachthof-Leiters wies darauf hin, dass «die Anklage der Staatsanwaltschaft eine Anklage contre coeur ist», sprich, dass auch die Anklagebehörde nicht von den von ihr erhobenen Beschuldigungen gegen die beiden Männer überzeugt ist.      

Urteil erst nächsten Monat

Ein Urteil wurde an der Verhandlung noch nicht gefällt. Ob der Vorfall strafrechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten hat, gibt das Gericht Mitte November bekannt.

 

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