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Blaulicht

Barrieren-Unfall: Busse und bedingte Strafe für Verursacherin

Die Autofahrerin, die auf dem Bahnübergang im Zentrum von Uster im Januar einen Unfall verursacht hat, ist verurteilt worden. Sie muss eine Busse und Verfahrenskosten zahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Automobilistin, die das Blinksignal am Bahnübergang beim Bahnhof Uster missachtete, ist verurteilt worden
  • Wegen des Fehlverhaltens der Frau war es zu einem Zusammenstoss mit einem Zug gekommen
  • Der Unfall hatte grosse Auswirkungen auf den Bahnverkehr

Der Bahnübergang beim Bahnhof Uster ist über die Region hinaus bekannt – oder eher gefürchtet: Die Verkehrsteilnehmer müssen an diesem stark frequentierten Ort im Zentrum der Stadt wegen geschlossener Barrieren sehr oft warten. Und weil viele Betroffene versuchen, wegen der sich häufig senkenden Schranken noch schnell die Geleise zu überqueren, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Während es Anfang dieses Monats, beim letzten bekanntgewordenen gravierenden Zwischenfall, bei einem grossen Schreckmoment blieb, hatte es im Januar gekracht. Damals war ein Auto zwischen den Schranken auf den Gleisen «blockiert» und wurde vom Zug erfasst.

Nun ist die Fahrerin dieses Autos verurteilt worden. Die regionale Staatsanwaltschaft sprach sie per Strafbefehl der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs und der mehrfachen fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Die 68-Jährige fasste eine Geldstrafe im Umfang von 150 Tagessätzen à 50 Franken. Da diese Strafe über 7500 Franken bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu begleichen hat die Automobilistin jedoch eine Busse von 1500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 2300 Franken.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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