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Barrieren-Unfall: Busse und bedingte Strafe für Verursacherin

Die Autofahrerin, die auf dem Bahnübergang im Zentrum von Uster im Januar einen Unfall verursacht hat, ist verurteilt worden. Sie muss eine Busse und Verfahrenskosten zahlen.

Zwischen den Schranken eingeklemmt: Im Januar kollidierte im Ustermer Zentrum ein Auto mit einem Zug.

(Foto: Leserreporter «20 Minuten»)

Barrieren-Unfall: Busse und bedingte Strafe für Verursacherin

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Automobilistin, die das Blinksignal am Bahnübergang beim Bahnhof Uster missachtete, ist verurteilt worden
  • Wegen des Fehlverhaltens der Frau war es zu einem Zusammenstoss mit einem Zug gekommen
  • Der Unfall hatte grosse Auswirkungen auf den Bahnverkehr

Der Bahnübergang beim Bahnhof Uster ist über die Region hinaus bekannt – oder eher gefürchtet: Die Verkehrsteilnehmer müssen an diesem stark frequentierten Ort im Zentrum der Stadt wegen geschlossener Barrieren sehr oft warten. Und weil viele Betroffene versuchen, wegen der sich häufig senkenden Schranken noch schnell die Geleise zu überqueren, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Während es Anfang dieses Monats, beim letzten bekanntgewordenen gravierenden Zwischenfall, bei einem grossen Schreckmoment blieb, hatte es im Januar gekracht. Damals war ein Auto zwischen den Schranken auf den Gleisen «blockiert» und wurde vom Zug erfasst.

Nun ist die Fahrerin dieses Autos verurteilt worden. Die regionale Staatsanwaltschaft sprach sie per Strafbefehl der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs und der mehrfachen fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Die 68-Jährige fasste eine Geldstrafe im Umfang von 150 Tagessätzen à 50 Franken. Da diese Strafe über 7500 Franken bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu begleichen hat die Automobilistin jedoch eine Busse von 1500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Total also 2300 Franken.

Keine Ausweichmöglichkeit mehr

Die Frau war am Nachmittag des 16. Januar mit ihrem Wagen in Uster unterwegs gewesen. Auf dem Bahnübergang realisierte sie dann, dass sich die Schranken hinter und vor ihr bereits geschlossen hatten «und sie ihren Personenwagen trotz sofortiger Rückwärtsfahrt nicht mehr rechtzeitig unter der Schranke hindurch lenken kann», wie der Strafbefehl festhält.

«Die Kollision wäre bei pflichtgemässem Verhalten ohne Weiteres vermeidbar gewesen.»
Die Staatsanwältin

Ein 60-Jähriger aus Dürnten versuchte noch, den Wagen aus dem Gefahrenbereich zu bringen, was aber nicht gelang. Sekunden später prallte ein aus Rapperswil kommender Zug der S 15 ins Auto. Der Helfer wurde dabei zwar nur leicht verletzt, erlitt jedoch eine posttraumatische Belastungsstörung, die eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.

Einen Unfall verhindert und einen verursacht

Das Strafverfahren förderte zutage, weshalb die Frau überhaupt in die missliche Lage kam. So hat sie schlicht «das für sie geltende Wechselblinklicht des Andreaskreuzes infolge pflichtwidriger Unaufmerksamkeit während der Fahrt  missachtet». Und zwar, weil sie laut Strafbefehl «ihre ganze Aufmerksamkeit der neben ihr fahrenden Fahrradfahrerin widmete, ohne jedoch selber auf das Signal geachtet zu haben». Oder anders gesagt: Weil die Automobilistin vermutlich eine auf dem holprigen Bahnübergang gut mögliche Streifkollision mit der Velofahrerin neben ihr verhindern wollte, kam es am Ende zu einer anderen Kollision – derjenigen zwischen dem Auto und dem Zug.

«Blinklicht erkennen müssen»   

Doch auch dieser Zusammenstoss und der dadurch entstandenen Schaden wäre «bei pflichtgemässem Verhalten ohne Weiteres vermeidbar gewesen», bilanziert die für den Fall zuständige Staatsanwältin. Dies, wenn «die Beschuldigte ihre erforderliche Aufmerksamkeit dem Strassenverkehr und insbesondere dem Wechselblinklichtsignal gewidmet hätte, wozu sie als Verkehrsteilnehmer verpflichtet gewesen wäre». Dann nämlich hätte die Autofahrerin «das für sie geltende rote Blinklicht beim Bahnübergang rechtzeitig erkennen können und müssen».

 

124 Züge waren betroffen

Polizei und Staatsanwaltschaft haben in der Untersuchung des Barrieren-Unfalls vom Januar in Uster auch versucht, die finanziellen und organisatorischen Folgen der Kollision aufzulisten. Während das beim materiellen Schaden an der Lokomotive, den Bahnschranken und dem Auto nicht gelang und deshalb nur von «einem erheblichen Sachschaden in unbekannter Höhe» die Rede ist, liessen sich die Auswirkungen auf das ÖV-Netz exakt beziffern. So sei der Eisenbahnverkehr «ca. 582 Minuten» lang gestört gewesen. Das habe sich zeitlich auf 124 Züge ausgewirkt, und 32 Züge seien ganz ausgefallen.   ehi    

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