Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht verpflichtete einen Mann zur Fortsetzung einer Therapie, die er vor einem Jahr begonnen hat
- Die ebenfalls ausgefällte Freiheitsstrafe wird zugunsten der Behandlung aufgeschoben
- Der in Uster wohnhaft gewesene Mann hatte ein Mädchen dazu gebracht, ihm Nackbilder zu senden – Wochen danach nahm sich das Kind das Leben
Sexting, das Versenden von Bildern und Texten sexuellen Inhalts über meist digitale Kanäle, endet selten gut. Mit dem tragischst möglichen Ende war im Sommer 2017 ein Fall ausgegangen: Ein damals 14-jähriges Mädchen hatte sich nach einer monatelangen Sexting-Phase umgebracht.
Nacktbilder hin- und hergeschickt

