Abo

Blaulicht

Deutlich tiefere Strafe für Sexting – auch wenn die Tat «niederträchtig» war

Das Obergericht hat die Strafe für einen Sexting-Täter von 42 auf 28 Monate reduziert. Was der Mann gemacht habe, sei zwar «niederträchtig», aber rechtlich eben nicht so schwerwiegend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht verpflichtete einen Mann zur Fortsetzung einer  Therapie, die er vor einem Jahr begonnen hat
  • Die ebenfalls ausgefällte Freiheitsstrafe wird zugunsten der Behandlung aufgeschoben
  • Der in Uster wohnhaft gewesene Mann hatte ein Mädchen dazu gebracht, ihm Nackbilder zu senden – Wochen danach nahm sich das Kind das Leben

 

Sexting, das Versenden von Bildern und Texten sexuellen Inhalts über meist digitale Kanäle, endet selten gut. Mit dem tragischst möglichen Ende war im Sommer 2017 ein Fall ausgegangen: Ein damals 14-jähriges Mädchen hatte sich nach einer monatelangen Sexting-Phase umgebracht.

Nacktbilder hin- und hergeschickt

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.