Es kommt nicht häufig vor, dass einer der vielen in der Schweiz begangenen Versicherungsbetrüge mit einem Strafurteil endet. Bei einem Fall aus dem Zürcher Oberland war es jedoch so, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zeigt.
Nach Kroatien verschoben?
Ein Serbe aus Uster hatte im August 2017 auf dem lokalen Posten der Kantonspolizei gemeldet, dass sein BMW-SUV gestohlen worden sei. Und zwar, als er drei Tage zuvor in Slowenien unterwegs gewesen sei und bei einem Hotel Halt gemacht habe. Einen Tag später füllte er die Schadenformulare für die Fahrzeug-Diebstahlversicherung aus und reichte diese ein.
Zudem schickte er einer zweiten Versicherung, bei der er eine Hausrat-Police hatte, eine Schadenanzeige für die ebenfalls weggekommenen Gegenstände, die sich im Auto befanden.
Nur: wie schliesslich auskam, war der Wagen gar nicht geklaut, sondern von einem Beauftragten des Serben «nach vorgängiger Absprache», so der Strafbefehl, und mit einem extra dazu erstellten Drittschlüssel, weggebracht worden. Wohin, ist unbekannt, «mutmasslich nach Kroatien».

