Ustermer lässt BMW verschwinden und will Geld von der Versicherung
Es kommt nicht häufig vor, dass einer der vielen in der Schweiz begangenen Versicherungsbetrüge mit einem Strafurteil endet. Bei einem Fall aus dem Zürcher Oberland war es jedoch so, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zeigt.
Nach Kroatien verschoben?
Ein Serbe aus Uster hatte im August 2017 auf dem lokalen Posten der Kantonspolizei gemeldet, dass sein BMW-SUV gestohlen worden sei. Und zwar, als er drei Tage zuvor in Slowenien unterwegs gewesen sei und bei einem Hotel Halt gemacht habe. Einen Tag später füllte er die Schadenformulare für die Fahrzeug-Diebstahlversicherung aus und reichte diese ein.
Zudem schickte er einer zweiten Versicherung, bei der er eine Hausrat-Police hatte, eine Schadenanzeige für die ebenfalls weggekommenen Gegenstände, die sich im Auto befanden.
Nur: wie schliesslich auskam, war der Wagen gar nicht geklaut, sondern von einem Beauftragten des Serben «nach vorgängiger Absprache», so der Strafbefehl, und mit einem extra dazu erstellten Drittschlüssel, weggebracht worden. Wohin, ist unbekannt, «mutmasslich nach Kroatien».
Eine Versicherung zahlte, die andere nicht
Durch dieses Vorgehen wollte der Serbe erreichen, dass die Versicherungen zahlen. Und zwar 35‘607 Franken für den BMW und 3638 Franken für die Dinge, die er im Auto mitführte. Insgesamt forderte der Mann gemäss Strafbefehl also «unrechtmässige Versicherungsleistungen» von 39‘245 Franken.
Die Autoversicherung zahlte nicht, die Hausratversicherung hingegen überwies die maximale Leistung von 2000 Franken. Das Geld verwendete der Mann «zur Deckung eigener Bedürfnisse».
Über 12‘000 Franken Kosten
Für diesen Schwindel wurde der heute 59-Jährige nun des Betrugs, des versuchten Betrugs und der Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen. Letzteres, weil er bei der Kantonspolizei den erfundenen Diebstahl angezeigt hatte, was laut den Schilderungen des zuständigen Staatsanwaltes im Strafbefehl «ein umfangreiches Ermittlungsverfahren mit internationalen Rechtshilfeersuchen zwecks Identifikation der Täterschaft» auslöste.
Der Betrüger erhielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 100 Franken. Da diese 18‘000-Franken-Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu zahlen hat der Mann jedoch eine Busse von 3000 Franken. Dazu kommen noch 9040 Franken Verfahrenskosten, macht insgesamt über 12‘000 Franken.
