Ukrainischem Ehemann illegales Arbeiten ermöglicht
Sie stammt aus Rumänien, er aus der Ukraine. Gewohnt hat das Ehepaar eineinviertel Jahre im Glatttal. Sie legal, er rund ein Jahr lang illegal, da er keine gültige Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung für die Schweiz hatte. Dies kam heraus, als sich ein Staatsanwalt mit dem Paar befasste.
Für den Mann zwei Mercedes geleast
Und dabei zeigte sich, dass die Frau ihren Gatten nicht nur verbotenerweise bei sich wohnen liess, sondern ihm auch – ebenso verbotenerweise – ermöglichte, ein kleines Geschäft zu betreiben. Denn sie leaste einen Mercedes-Kleinbus und eine Luxuslimousine derselben Marke und stellte dem Mann die beiden Wagen zur Verfügung.
Mit den zwei Mercedes führte der Ukrainer dann «eine nicht näher bestimmbare Anzahl gewerblicher Personentransporte durch», wie es in einem kürzlich zu dem Fall erstellten Strafbefehl heisst. Bei diesen Transporten habe er insgesamt 32‘412 Franken eingenommen. Einen Teil des Geldes lieferte er seiner Frau in monatlichen Zahlungen fürs Wohnen ab.
2000 Franken Busse
Was die Frau für ihren Mann tat, stufte der Staatsanwalt als Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts und Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung ein. Für diese beiden Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz fasste die Rumänin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 140 Franken. Da die Strafe im Umfang von 12‘600 Franken bedingt erlassen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu zahlen sind jedoch eine Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken.
Sowohl sie wie er profitierte
Wie es im Strafbefehl heisst, hat die Frau durch ihr Verhalten dem Mann – gegen den in dieser Sache ein separates Verfahren läuft – nicht nur einen rechtswidrigen Aufenthalt und eine verbotene Erwerbstätigkeit möglich gemacht. Sondern sie hatte dank regelmässiger Zahlungen des Ukrainers auch «einen finanziellen Vorteil, welcher bei Beachtung der Gesetze und Vorschriften nicht möglich gewesen wäre».
