Übergriffe auf Kinder: Vater freigesprochen
Das Wichtigste in Kürze
- Er habe seine Töchter in verbotener sexueller Art berührt, wird ein Zürcher Oberländer beschuldigt
- Der Mann bestreitet dies vehement, sein Anwalt vermutet die Mutter als treibende Kraft hinter den Vorwürfen
- Das Gericht kam zu einem weitgehenden Freispruch: zu gross waren die Zweifel an den belastenden Aussagen
Regelmässig soll sich ein Vater zwischen etwa 2014 und 2017 in der Wohnung der Familie im Zürcher Oberland an seinen beiden damals zwischen neun und zwölf Jahre alten Töchtern vergriffen haben. Laut Anklage fasste der Mann dem einen Mädchen über die Kleider an die Brüste und drückte zu, beim anderen Mädchen legte er seine Hand über ihrem Pyjama auf die Brust. Zudem soll er die Mädchen sowie ihren Bruder «hauptsächlich wegen Bagatellen» mit der Hand oder einer Fliegenklatsch oberhalb und unterhalb der Kleider geschlagen und ihnen mit der Faust jeweils einen Schlag gegen den Oberarm versetzt haben.
Belastet von den eigenen Kindern
Die Vorwürfe gegen den Vater basieren primär auf Aussagen der Kinder. Und diese Aussagen seien «glaubhaft und nachvollziehbar; sie decken sich zum Teil bis ins Detail», wie die Staatsanwältin am vor wenigen Tagen vor Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess gegen den Mann sagte. Deshalb war für die Anklägerin klar: «Das Erzählte spiegelt Erlebtes». Der Vater habe zuhause ein zum Teil «sehr straffes Regime» geführt, und es habe «ein ständiges Klima der Angst vor Übergriffen» geherrscht.
«Das Erzählte spiegelt Erlebtes».
Die Staatsanwältin zu den Aussagen der Kinder
Übergriffe jedoch, die noch «vergleichsweise leicht» gewesen seien. Diese Einstufung zeigte sich auch im Strafantrag: 14 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken, beides bedingt, wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, einfacher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Nur unabsichtliche Berührungen?
«Das ist so nicht passiert» sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen der sexuellen Übergriffe. «Vielleicht gab es das mal im Spiel», dass er unabsichtlich die Brüste seiner Mädchen berührt habe. Aber mehr sei da nicht gewesen. Und dass er einmal in einem Mail an seine Frau Übergriffe zugegeben habe, sei eine unüberlegte Sache gewesen; er habe mit dem Mail nur den damals unmöglichen Dialog mit seiner Frau in Gang bringen wollen.
Dass er ab und zu die Kinder geschlagen habe, das sei «teilweise zutreffend». Das seien aber ganz leichte Schläge und nie auf die nackte Haus gewesen, zum Beispiel, wenn ihn eines der Kinder durch sein Verhalten am engen Esstisch «zur Weissglut» brachte. Schläge seien «kein Erziehungsmittel für mich; ich wusste mir damals einfach nicht anders zu helfen», erklärte der sehr offen und präzise antwortende 48-Jährige.
Vorwurf der Instrumentalisierung
Der Verteidiger, der einen Freispruch forderte, zeichnete das Bild einer Familientragödie. Durch ein völlig unerwartetes Ereignis, das hier aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht dargelegt werden kann, zerbrach die Familie. Die Mutter beschuldigte später den Vater der Übergriffe auf die Kinder. Dabei hat die Frau gemäss dem Verteidiger die normale familiäre Nähe, die sie ihren Kindern eben nie geboten habe, der Vater hingegen schon, mit Übergriffen verwechselt: «Der Vater gab den Kindern Geborgenheit – im Nachhinein wurde daraus etwas Schmutziges gemacht. Er hat die Kinder nie im sexuellen Sinn berührt.»
«Der Vater gab den Kindern Geborgenheit –
im Nachhinein wurde daraus etwas Schmutziges gemacht.»
Der Verteidiger
Der Anwalt des Vaters stellte dann die Frage in den Raum: «Könnte es nicht sein, dass die Kinder durch die Mutter instrumentalisiert wurden?». Der Sohn jedenfalls wolle heute keine Bestrafung des Vaters mehr. Wobei der Beschuldigte ja bereits «die schlimmstmögliche Strafe jedes Vaters hat»: den Entzug seiner Kinder, «ein Albtraum». Alle Familienmitglieder leben heute an einem anderen Ort; der Vater hat über die Hälfte seines Lohnes für Unterhaltszahlungen abzuliefern.
Für Gericht «Widersprüche» in Aussagen
Das Bezirksgericht sezierte jeden einzelnen Vorwurf und kam dann zum Schluss, dass sich die Taten, wie sie die Anklage auflistet, nicht beweisen lassen. In den Aussagen des einen Mädchens zu den sexuellen Übergriffen habe man «teilweise Widersprüche» erkannt, das andere Mädchen habe grosse Erinnerungslücken gezeigt. Auch was die Schläge betreffe, seien die Angaben sehr ungenau. Insgesamt, fand das Gericht, habe in der Familie «keine systematische Gewalt» geherrscht.
Teilweise verjährte Taten
In Bezug auf das Urteil bedeutete dies: In den überwiegenden Punkten erfolgten Freisprüche, zu einem Teil der Tätlichkeiten wurde das Verfahren infolge Verjährung eingestellt, und im anderen Teil gab es ein Schuldspruch. Die Strafe: eine Busse von 400 Franken. Die 4000 Franken Genugtuung, welche die Opferanwältin für jede der Töchter forderte, wurden nicht zugesprochen. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
