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Blaulicht

Wie entscheidet das Obergericht?

Das Zürcher Obergericht hat am Montag über einen Sexting-Fall zu befinden, bei dem sich das Opfer später umbrachte. Angeklagt ist ein Mann, der ein Mädchen von Uster aus mit Nacktfotos unter Druck gesetzt hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein in Uster wohnhaft gewesener Mann muss sich vor dem Zürcher Obergericht verantworten
  • Er hatte mit einem Mädchen über digitale Kanäle eine Sexting-Beziehung aufgebaut – Monate später beging das Mädchen Selbstmord
  • Sexting und damit verbundene Probleme sind bei Schweizer Jugendlichen verbreitet, wie man bei der Pro Juventute täglich in Hilferufen erfährt

 

Der Fall, den der «Zürcher Oberländer» publik gemacht hatte, sorgte für Entsetzen: Ein Mädchen in Finnland hatte Mitte 2017 Selbstmord begangen, nachdem es Monate zuvor von einem damals in Uster wohnhaften Mann unter Druck gesetzt worden war. Auch wenn der Tod des psychisch schwer vorbelasteten Teenagers rein rechtlich nicht in einen direkten Zusammenhang mit dem vom Zürcher Oberland aus initiierten Ereignissen gebracht werden kann, zum Gesamtbild der Geschichte gehört er dennoch.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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