Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Acht Monate bedingt für brutalen Überfall auf Amphetaminhändler

Fünf Jugendliche haben einen Oberländer Dealer nachts zuhause überfallen. Für die brutale Tat wurde nun einer der Haupttäter verurteilt.

Die als Droge missbrauchte Substanz Amphetamin, ein weisses bis gelbliches Pulver, gibt es unte anderem in Kapselform

(Symbolfoto: Pixabay)

Acht Monate bedingt für brutalen Überfall auf Amphetaminhändler

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Oberländer Amphetaminhändler wird überfallen – in seinem eigenen Haus
  • Die jungen Täter kamen gleich zu fünft
  • Jetzt wurde der letzte der Räuber verurteilt

Amphetamin ist ein synthetisch hergestelltes Medikament, das wegen seiner aufputschenden Wirkung auch als Droge beliebt ist. Auch in Gossau gab es einen Dealer, bei dem man diesen in Pulver-, Pasten-, Kapsel- oder Pillenform erhältlichen Stoff beziehen konnte.

Angriff mit Elektroschockgerät

Dieser Mann hatte spätnachts an einem Augusttag 2017 ungebetenen Besuch erhalten. Vier junge Männer und eine Frau, alle mit einem schwarzen Strumpf über dem Gesicht, hatten den Garten des Hauses des Dealers betreten. Zwei Mitglieder der Gruppe blieben im Garten und standen Schmiere, die drei anderen klopften an die Haustüre.

Als der Händler öffnete, zückte die Frau sofort ein mitgebrachtes Elektroschockgerät – ähnlich dem von der Polizei in Extremsituationen verwendeten Taser – und «schoss» dem Hausbewohner in den Bauch. Der Angegriffene strauchelte nach hinten, danach schlug ihm ein anderes Mitglied der Einlass begehrende Gruppe mit der Faust ins Gesicht und hielt den nun am Boden liegenden Mann fest. Anschliessend suchte das dritte Mitglied der Gruppe in der Wohnung nach Amphetamin. Dem Stoff, von dem die Frau Stunden zuvor beim Gossauer 50 Gramm bestellt hatten, und den sie nun mit ihren Kollegen abholen wollten – einfach, ohne zu zahlen.

Mit den Drogen, welche sie in einem Gefrierfach fanden, machten sich das Trio und die beiden im Garten wartenden Kollegen kurz darauf aus dem Staub. Einer des Quintetts rannte weg, die anderen vier benutzten für die Flucht zwei geklaute Mofas.

Voll geständig

Die Schilderung dieser Tat entstammt der Anklage, die später zu dem Fall erstellt wurde. Und diese Schilderung treffe vollkommen zu, sagte einer der Haupttäter  (derjenige, der zugeschlagen hatte), der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. Viel mehr war von dem heute 20-Jährigen allerdings nicht zu hören.

«Der Überfall war heftig, andererseits kurz.»
Der Verteidiger relativiert die Tat

Auch der Pflichtverteidiger des Mannes fasste sich kurz, war das Urteil doch quasi schon vorbesprochen, da der Prozess ursprünglich im abgekürzten Verfahren hätte stattfinden sollen. Der Anwalt gab nur noch zu bedenken, dass es hier um eine nicht so schwerwiegende Sache gehe: «Der Überfall war heftig, andererseits kurz». Dem Beschuldigten könne eine gute Prognose gestellt werden, «er wird keine Dummheiten mehr machen».

200 Franken fürs Opfer

Das Gericht bestätigte den unumstrittenen Antrag der Anklage: Schuldspruch wegen Nötigung, Hausfriedensbruch, Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch, Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis und Tätlichkeiten. Die Strafe: acht Monate bedingt, eine Busse von 300 Franken (für den Faustschlag) und Widerruf einer früheren, bedingten, kurzen Freiheitsstrafe, die durch 16 Tage Untersuchungshaft nach dem Überfall in Gossau jedoch schon abgesessen ist. Ferner hat der junge Mann ein paar tausend Franken Verfahrenskosten zu begleichen und wird – wie alle Mitglieder der damaligen Gruppe – dem Opfer 200 Franken Genugtuung zahlen.

Ganze Gruppe nun abgeurteilt

Mit dem in Hinwil gefällten Schuldspruch gegen den 20-Jährigen liegt nun gegen jedes Mitglied des damaligen Quintetts sowie gegen den Dealer selbst ein Urteil vor. Derjenige junge Mann, der damals in der Wohnung das Amphetamin fand und mitnahm, ficht das Urteil gegen ihn vor dem Obergericht an – laut einer prozessbeteiligten Person macht der Ausländer das nicht wegen der teilbedingten Freiheitsstrafe, die er fasste, sondern wegen des ebenfalls ausgesprochenen Landesverweises.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns