Bauer vernachlässigt Tiere: 1500 Franken Busse und Haltungsverbot
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Landwirt ist angeklagt worden, weil er seine Kühe vernachlässigt haben soll
- Er ist sich aber keiner Schuld bewusst
- Da auch das Bezirksgericht Hinwil bei weitem nicht alle Beschuldigungen als erwiesen ansah, reduzierte es die beantragte Strafe deutlich
Die Liste der Vorwürfe an einen Bauern, der sich am Montag vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten musste, war lang. Der schwerwiegendste dabei: Der heute 65-Jährige habe seine über zwei Dutzend Kühen so schlecht gepflegt, dass nach einer Kontrolle durch das Veterinäramt das eine Tier sofort eingeschläfert werden musste und drei weitere nach ihrer Beschlagnahmung und Einlieferung ins Tierspital. Alle vier Kühe hatten unter Lahmheit gelitten, ausgelöst durch mangelhafte Klauenpflege – eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die «erhebliche Schmerzen» verursacht habe.
Doch die Anklage listet noch eine Reihe weiterer Vorfälle auf, die sich zwischen Ende 2016 und dem Sommer 2018 auf dem Hof des Landwirts im Bezirk Hinwil ereignet haben sollen. So seien unter anderem einige der Kühe schlecht ernährt gewesen, auf der Weide und im Stall hätten sich «verletzungsgefährdende Gegenstände und Abfall» befunden, es habe zu wenig Einstreu im Stall gehabt, der Tränkeautomat sei nicht sauber gewesen und die Bestandliste nicht sauber geführt.
5000 Franken Busse gefordert
Die Staatsanwaltschaft stufte die Beanstandungen als mehrfache Tierquälerei, Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, fahrlässige Übertretung des Lebensmittelgesetzes und Übertretung des Tierseuchengesetzes ein. Der Strafantrag: eine Busse von 5000 Franken, eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und der Widerruf einer früheren, einschlägigen, bedingten Geldstrafe über 1800 Franken.
«Stimmt nicht.»
Antwort des Bauern auf die meisten Beschuldigungen
Ein Antrag, über den der Bauer nur den Kopf schütteln konnte. Zu den meisten Vorwürfen sagte der eher wortkarge Mann nur, «stimmt nicht». Oder er hatte Erklärungen dafür. Zum Beispiel für die Kritik, einige Tiere seien viel zu mager gewesen: «Klar, weil sie frisch abgekalbert haben». Oder zur Beschuldigung, die Bestandesliste seiner Tiere nicht sauber geführt zu haben: «Ein Fehler, der in Bern oben passierte.»
Anklage als «schwammig» kritisiert
Der Pflichtverteidiger kritisierte die Anklage massiv: die Vorwürfe seien «übertrieben», «schwammig», «unklar». Das Ganze sei «eine aufgeblasene Geschichte», und was darin stehe, «genügt nicht für eine Verurteilung». So könne der Bauer lediglich wegen der auf «eine Überforderungssituation» zurückzuführenden, ungenügenden Klauenpflege bei drei Kühen mit einer Busse von maximal 500 Franken bestraft werden. Von allen anderen Anklagepunkten sei er freizusprechen.
Denn, und das war die Hauptstossrichtung seines Plädoyers, «es ergibt sich nicht aus der Anklage, was die Schuld des Bauern sein soll». Zum Beispiel in Bezug auf den schlechten Zustand einiger seiner Kühe, für den ja verschiedene Ursachen in Frage kämen. Zudem stelle sich die Frage, ob der Landwirt überhaupt habe erkennen können, dass es den Tieren schlecht gehe und sie leiden.
«Die Vorwürfe gehen an der Realität der Landwirtschaft vorbei.»
Der Verteidiger zur Anklage
Der Anwalt stellte mehrere Punkte der Anklage als nicht nachvollziehbar dar, sagte quasi zusammenfassend, «die Vorwürfe gehen an der Realität der Landwirtschaft vorbei». Und deshalb sei der vom Bauern bewirtschaftete Hof auch «nicht ‚the house of horror‘» gewesen.
Von mehreren Vorwürfen freigesprochen
Das Gericht verurteilte den Mann dann zwar wegen aller von der Anklage aufgeführten Haupttatbestände, sprach ihn aber innerhalb dieser Beschuldigungsgruppen von einer Reihe von Vorwürfen frei. Als zutreffend wurde hingegen der Hauptvorwurf der mangelnden Klauenpflege angesehen – auch wenn das Gericht, ebenso wie der Verteidiger, einige Zweifel daran hatte, ob es notwendig war, deswegen vier Kühe einzuschläfern.
Die Einzelrichterin fällte eine Strafe von 8 Monaten bedingt und einer Busse von 1500 Franken aus. Zudem hat der Mann die Verfahrenskosten von über 2500 Franken zu übernehmen.
Heute Haltungsverbot
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, mag für eine mehrfache Tierquälerei nicht allzu gravierend tönen. Die Kosten treffen den verschuldeten, heute nur von 1200 Franken AHV monatlich lebenden Bauern jedoch empfindlich. Dass sich auf seinem Hof übrigens wieder einmal ähnliche Dinge ereignen werden, ist eher unwahrscheinlich, wurde ihm doch mittlerweile ein Verbot zur Haltung von Klauentieren auferlegt.
