Kredithai zockt Ausländer ab
Das Wichtigste in Kürze
- Ein in der Region wohnhafter Kosovare wurde in Uster wegen des selten eingeklagten Tatbestands des Wuchers verurteilt
- Der Mann hatte privat Kredite vermittelt
- Dass er dafür völlig überrissene Zinsen verlangte, sei ihm nicht bewusst gewesen
«Kredithai». Ein Begriff, der früher noch recht verbreitet war. Heute, im streng regulierten Finanzgeschäft, gibt es solche Leute, die Geld zu Wucherzinsen vermitteln, kaum mehr – ausser im privaten Bereich, wie einer der sehr seltenen Fälle zeigte, der kürzlich vor dem Bezirksgericht Uster landete.
Zinsen höher als Kreditbetrag
Erschienen vor den Richtern war ein in der Region wohnhafter Kosovare. Er hatte zwischen 2015 und 2016 an 36 Ausländer, meist Landsleute, einen Kredit vermittelt. Einen Kredit, bei dem der Zins «in einem klaren Missverhältnis» zum verliehenen Betrag stand, wie es in der Anklageschrift heisst.
Konkret: Für die Darlehen im Betrag zwischen 1500 und 25’000 Franken verlangte der heute 39-Jährige 10 bis 15 Prozent Zins – und zwar pro Monat. Daraus ergaben sich Jahreszinsen von astronomischen 120 bis 180 Prozent.
«Geschädigte befanden sich in prekärer finanzieller Situation.»
Die Anklage zum Grund, weshalb Menschen beim Kredithai
ein Darlehen aufnahmen
Das führte zu vollkommen absurden Situationen. So hatte ein Mann für einen Kredit von 10’000 Franken innerhalb von nur einem halben Jahr rund 7000 Franken Zinsen abgeliefert. Ein anderer Geldbezüger, der sich 5000 Franken ausgeliehen hatte, zahlte gar über 11’000 Franken Zinsen.
Geldverleih wurde zum Job
Da sich die Kreditnehmer gemäss Anklage «in einer prekären finanziellen Situation befanden und deswegen keine Möglichkeit hatten, auf dem Markt in der Schweiz einen regulären Kredit zu bekommen», willigten sie alle dem unvorteilhaften Handel ein. Regelmässig trabten sie deshalb zur Zinszahlung an verschiedenen Orten im Kanton an, unter anderem auf der Autobahnraststätte Kemptthal oder beim Bahnhof Dübendorf.
Der Kosovare hatte zwar ein eigenes Geschäft, doch die Geldverleiherei nahm schliesslich Dimensionen an, dass er diesen Job «nach der Art eines Berufes ausübte». Mit den Einkünften hat der Mann gemäss Anklage «zumindest einen wesentlichen Teil seines Lebensunterhalts» bestritten.
Alles lief über Mund-zu-Mund-Propaganda
Der Angeklagte war voll geständig. Er sei damals spielsüchtig gewesen und habe Geld benötigt. Dass man Kredite nicht zu derartigen Wucherzinsen erteilen darf, sei ihm unbekannt gewesen: «Ich habe wirklich nichts überlegt.»
«Diese Leute sind selber zu mir gekommen.»
Der Beschuldigte über seine Kunden
Vor Gericht zeigte der Mann kaum Schuldbewusstsein. Er wies den Opfern sogar eine Mitverantwortung zu, denn nicht er sei auf seine Kunden zugegangen, sondern «diese Leute sind selber zu mir gekommen»; das Ganze sei über Mund-zu-Mund-Propaganda gelaufen. Die Kunden: «alles Geschäftsleute: Maler, Gipser und so weiter», die offene Rechnungen oder Lohnausstände hatten, die sie sofort zahlen mussten. Und das ging in dieser Notlage dann eben nur noch durch einen Kredit über inoffizielle Kanäle.
Der Beschuldigte stellte im Prozess seine Taten wie von Geisterhand geschehen und seine Rolle als diejenige des Passiven dar. «Ich frage mich selber, weshalb mir immer solche Dinge passieren.» Das gelte auch für eine Schlägerei im Kosovo vor Jahren, an der er beteiligt war – «zufällig», wie er sagte – und die mit einem Toten endete.
31’000 Franken beschlagnahmt
Da der Prozess im abgekürzten Verfahren stattfand, lag ein vom Kosovaren akzeptierter Urteilsvorschlag vor: Schuldspruch wegen gewerbsmässigem Wucher und mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz (der Mann besass noch drei Waffen ohne entsprechende Bewilligung). Die Strafe: 24 Monate bedingt.
«Wir haben deutliche Bedenken.»
Das Gericht zur Prognose für den Verurteilten
Zudem hat der 39-Jährige dem Staat 70’000 Franken als Gewinnrückgabe sowie Verfahrenskosten von über 25’000 Franken zu zahlen. Ein Teil dieser insgesamt 95’000 Franken wird mit beschlagnahmtem Bargeld in der Höhe von über 31’000 Franken beglichen. Den Restbetrag will der Mann, der gemäss seinen Angaben etwa 2700 Franken pro Monat verdient, in den nächsten fünf Jahren in monatlichen Raten abstottern.
Gericht spricht «grenzwertiges» Urteil
Das Gericht erhob diesen Vorschlag zum Urteil – aber nur mit grosser Skepsis. Man habe lange überlegt, ob man diese «sehr grenzwertige» Sanktion absegnen solle, denn es gebe «doch deutliche Bedenken» in Bezug auf eine gute Prognose und damit auf eine lediglich bedingte Strafe für den Mann.
Vor allem die im Urteil festgelegte längstmögliche Bewährungszeit von fünf Jahren und die Bereitschaft des Kosovaren, für die ihm aufgetragenen Kosten aufzukommen, hätten die Bedenken dann gemildert.
Wann liegt Wucher vor?
Wer in der Schweiz gewerbsmässig sogenannte Konsumkredite vergibt, benötigt eine Bewilligung. Für das Geld, das dann ausgeliehen wird, kann man Zinsen verlangen. Diese «dürfen zehn Prozent aufs Jahr gerechnet nicht übersteigen», wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich auf seiner Webseite schreibt.
Wer höhere Zinsen fordert, kann eingeklagt werden. Das passiert hierzulande allerdings selten. Nicht zuletzt, weil der Begriff «Wucher» sich eben nicht zahlenmässig genau definieren lässt. So wird im Schweizerischen Strafgesetzbuch der Tatbestand des Wuchers auf die folgende, doch recht schwammige Art beschrieben: «Wer die Zwangslage, die Abhängigkeit, die Unerfahrenheit oder die Schwäche im Urteilsvermögen einer Person dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren oder versprechen lässt, die zur Leistung wirtschaftlich in einem offenbaren Missverhältnis stehen (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Bei gewerbsmässigem Handeln ist sogar eine Strafe von bis zu zehn Jahren möglich. (ehi)
