Zahnarzt flippt bei Plauschmatch aus und misshandelt Kind
Es gibt Geschichten, die glaubt man kaum – ausser sie entstammen einer glaubwürdigen Quelle. Im vorliegenden Fall ist diese Quelle die regionale Staatsanwaltschaft, die kürzlich einen Strafbefehl zu einem ungewöhnlichen Ereignis erlassen hat.
Provokationen auf beiden Seiten
Es geht ums Fussballspielen, genauer gesagt um einen Plauschmatch, der eines Nachmittags im Sommer 2018 auf einem Fussballplatz im Bezirk Uster ausgetragen wurde. Ein Mann in den Fünfzigern und von Beruf Zahnarzt, sein kleiner Sohn und ein knapp sechsjähriger Kindergartenkollege des Sohnes waren zusammen am Kicken. Die Aufstellung: Der Sohn stand im Goal, während sein Gspänli und der Erwachsene als Feldspieler gegeneinander antraten.
Das Spiel nahm dann sonderbare Züge an. So hatte sich der Kindergartenkollege laut der Schilderung im Strafbefehl «immer wieder auf den Boden geworfen». Dies nervte offenbar den Mann, der begann, den Buben «verbal zu provozieren und zu beleidigen». So betitelte er das Kind unter anderem als «Weichei» und sagte ihm, «er benötige ja noch einen Nuggi und müsse zurück in die Spielgruppe gehen».
An Haaren fünf Meter weit getragen
Ob dieser Beleidigungen fühlte sich der Sechsjährige «provoziert und erniedrigt». Und als der Erwachsene dann noch ein Goal schoss, wurde er erst recht hässig, rannte auf den Mann zu und versuchte, ihn zu schlagen. Darauf stiess der Mann laut Strafbefehl das Kind mit dem Ellbogen zu Boden. Und dann packte der Zahnarzt den Sechsjährigen «am Oberkopf kräftig an den Haaren, hob ihn an den Haaren vom Boden hoch und trug ihn an den Haaren ca. fünf Meter zu seiner Mutter an den Spielfeldrand hinüber». Der Bub versuchte, sich zappelnd zu wehren, doch der Mann habe das Kind nicht losgelassen.
«Provoziert und erniedrigt»
Der Strafbefehl zum Gemütszustand des Buben,
nachdem ihn der Mann mehrmals beleidigt hatte
Doch es blieb nicht beim Haarereissen und dem Wegtragen, das dem Buben noch mehrere Tage später Schmerzen bereitete. Während des Vorgangs sagte der Zahnarzt gemäss Strafbefehl dem Kind noch, es sei «Scheisse» und spritzte ihm mehrfach Wasser aus einer Flasche ins Gesicht.
1000 Franken Busse
Dieser Ausraster brachte dem Mann nun eine Verurteilung wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten. Er erhielt eine Geldstrafe von 14 Tagessätzen à 330 Franken. Da die Strafe bedingt ausgefällt wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu begleichen sind hingegen eine Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 1660 Franken.
Damit ist die Sache aber nicht ausgestanden. Laut Strafbefehl ist noch eine Zivilklage hängig, sprich: Der misshandelte Bub, beziehungsweise seine Familie, scheint Genugtuung und allenfalls Schadenersatz für die Tätlichkeiten zu fordern.
