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Busse für mehrfaches Lügen auf dem Betreibungsamt

Er habe kein Geld, sagte ein Wetziker bei Pfändungen jeweils, obwohl er gut verdiente. Für diese Lüge, mit der er mehrere Jahre Erfolg hatte, wurde er nun verurteilt.

Wer auf dem Betreibungsamt zu seinen Finanzen nicht ehrlich Auskunft gibt, muss mit Folgen rechnen, wie ein Wetziker erfuhr.

(Symbolfoto: Keystone)

Busse für mehrfaches Lügen auf dem Betreibungsamt

Zehn Mal hatte ein Wetziker zwischen 2013 und 2018 auf dem lokalen Betreibungsamt bei Pfändungsvollzügen angegeben, dass er keine Arbeit habe und auch keine Arbeitslosenentschädigung beziehe. Also, dass er keinerlei Einkünfte hat.

Anständigen Lohn bezogen

Das war jedoch gelogen, wie sich später herausstellte und wie es nun in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu dem Fall geschildert wird. Denn der heute 50-Jährige IT-Fachmann war während dieser Zeit mehrheitlich am Arbeiten und erzielte damit ein Einkommen von über 370‘000 Franken. Zudem bezog er laut dem Strafbefehl über eineinhalb Jahre hinweg Arbeitslosengeld, und zwar 4500 Franken pro Monat.

Gläubigern Geld vorenthalten

Da der Mann diese Einnahmequellen verheimlicht hatte, stellte das Betreibungsamt Wetzikon «mangels pfändbarem Vermögen und Erwerbseinkommen» 13 Verlustscheine über insgesamt 18‘843 Franken aus. «Diese Verlustscheine wären nicht ergangen, respektive die Gläubigerforderungen hatten bezahlt, beziehungsweise eingetrieben werden können, hätte das Betreibungsamt Kenntnis vom verschwiegenen Erwerbseinkommen sowie der Arbeitslosenentschädigung gehabt». Doch, so die Darstellung im Strafbefehl weiter, der Mann habe seine tatsächliche finanzielle Situation «bewusst verschwiegen», um über das Geld «zum Schaden der Gläubiger nach eigenem Gutdünken zu verfügen». Die Gläubiger: Das waren unter anderem das Steueramt Wetzikon und eine Krankenkasse.

Mehrfacher Pfändungsbetrug

Für diesen mehrfachen Pfändungsbetrug wurde der 50-Jährige jetzt zu einer Geldstrafe von 3500 Franken verurteilt. Die bedingte Strafe muss nicht bezahlt werden, hingegen eine Busse von 900 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.  

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