Ist von verbotener Waffenausfuhr aus der Schweiz die Rede, denkt man an Lieferungen von Kanonen durch grosse Firmen, an Werkstücke, die für Bomben verwendet werden können, oder Flugzeuge, die sich für Kriegseinsätze umbauen lassen. Doch es geht auch im viel kleineren Rahmen, wie ein Fall zeigt, den die Staatsanwaltschaft See/Oberland kürzlich abgeschlossen hat. Sie hat einen Kosovaren aus dem Bezirk Hinwil wegen eines Vergehens gegen das Güterkontrollgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Der vorbestrafte Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken. Und er hat eine Busse von 600 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken zu zahlen.
Dachte keiner an die Bewilligung?
Laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte der Mann im Dezember 2018 in einem Oberländer Waffengeschäft zwei Jagdwaffen zum Preis von 600 Franken erworben. Ein verbotener Kauf, denn der heute 63-Jährige hatte nicht «über eine für ihn als kosovarischen Staatsangehörigen notwendige kantonale Ausnahmebewilligung verfügt». Und der Waffenhändler habe ihn auch nicht auf die Notwendigkeit einer solchen Bewilligung aufmerksam gemacht.
«Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass Personen aus dem Balkan in der Schweiz nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen an Waffen gelangen können».
Der Staatsanwalt
Dass der Käufer nicht an eine Bewilligung dachte oder denken wollte und der Verkäufer auch kein Thema daraus machte, schützte den Kosovaren allerdings nicht vor einer Strafe. Laut dem zuständigen Staatsanwalt hätte sich der Mann problemlos im Internet oder bei der Polizei nach der geltenden Regelung erkunden können, dann «wäre sein Irrtum über die geltende Gesetzeslage ohne weiteres vermeidbar gewesen». Dies «zumal allgemein als bekannt vorausgesetzt werden darf, dass Personen aus dem Kosovo/Balkan in der Schweiz nur unter sehr stark eingeschränkten Voraussetzungen an Waffen gelangen können».

