Parkgebühren nerven – selbst wenn man nur einen 50-Räppler in den Münzschlitz der Parkuhr werfen muss. So ist die Versuchung, hier zu tricksen, für viele Menschen ungleich grösser als der meist läppisch kleine Betrag, der für einen Abstellplatz für sein Gefährt zu zahlen wäre: man stellt die Parkscheibe falsch ein, man zahlt verbotenerweise nach Ablauf der Parkzeit einfach nach oder man zahlt schlicht gar nichts.
Datum von Bewilligung geändert
Einen etwas aufwändigeren, aber desaströs endenden Weg ging eine Hinwilerin, wie kürzlich infolge einer Verurteilung mittels Strafbefehl bekannt wurde. Die Frau hatte ihr Auto an einem Frühlingsabend dieses Jahres in Uster auf einem von der Stadt bewirtschafteten Parkplatz abgestellt. Hinter die Windschutzscheibe des Wagens legte sie zwei Tagesparkbewilligungen. Die Dokumente besagten, dass die Parkgebühren für den damaligen Tag sowie für den Folgetag bezahlt seien.
Nur: das stimmte eben nicht. Denn die 49-Jährige hatte laut Strafbefehl die beiden Dokumente gefälscht. Und zwar auf ganz simple Art. Nämlich «indem sie bei den beiden bereits im März benutzten Tagesbewilligungen das Datum und das Kreuz für den Wochentag ausradierte» und neue Daten eintrug.
Es war Urkundenfälschung

