10 Franken gespart – über 1000 Franken dafür bezahlt
Parkgebühren nerven – selbst wenn man nur einen 50-Räppler in den Münzschlitz der Parkuhr werfen muss. So ist die Versuchung, hier zu tricksen, für viele Menschen ungleich grösser als der meist läppisch kleine Betrag, der für einen Abstellplatz für sein Gefährt zu zahlen wäre: man stellt die Parkscheibe falsch ein, man zahlt verbotenerweise nach Ablauf der Parkzeit einfach nach oder man zahlt schlicht gar nichts.
Datum von Bewilligung geändert
Einen etwas aufwändigeren, aber desaströs endenden Weg ging eine Hinwilerin, wie kürzlich infolge einer Verurteilung mittels Strafbefehl bekannt wurde. Die Frau hatte ihr Auto an einem Frühlingsabend dieses Jahres in Uster auf einem von der Stadt bewirtschafteten Parkplatz abgestellt. Hinter die Windschutzscheibe des Wagens legte sie zwei Tagesparkbewilligungen. Die Dokumente besagten, dass die Parkgebühren für den damaligen Tag sowie für den Folgetag bezahlt seien.
Nur: das stimmte eben nicht. Denn die 49-Jährige hatte laut Strafbefehl die beiden Dokumente gefälscht. Und zwar auf ganz simple Art. Nämlich «indem sie bei den beiden bereits im März benutzten Tagesbewilligungen das Datum und das Kreuz für den Wochentag ausradierte» und neue Daten eintrug.
Es war Urkundenfälschung
Die Sache flog auf, und die Oberländerin wurde wegen Urkundenfälschung verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe im Umfang von 300 Franken. Da es sich um eine bedingte Strafe handelt, muss sie nicht bezahlt werden.
Mit einem blauen Auge davongekommen ist die Frau damit aber nicht. Denn zur bedingten Strafe kam eben noch eine Busse von 300 Franken. Und, wie bei solchen Verfahren üblich, sind dann natürlich auch Untersuchungskosten zu übernehmen. Konkret: 835 Franken. Macht insgesamt also 1135 Franken, die zu zahlen sind.
Am Schluss kostete es über 100 Mal mehr
Und da bliebe noch die eigentlich interessanteste Frage in diesem Fall: Um wieviel Geld ging es denn übrigens ganz am Anfang? Um eine Zehnernote. Oder wie es im Strafbefehl im Juristendeutsch formuliert wird: die Frau habe sich mit ihrer kleinen Fälschung «einen ihr nicht zustehenden Vermögensvorteil von 10 Franken verschafft, wozu sie kein Recht hatte, was sie wusste, sie jedoch nicht von ihrem Tun abhielt». Oder noch anders formuliert: Die zehn Franken «gesparter» Parkgebühren brachten der Hinwilerin das 113,5-fache an Kosten ein.
