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Verkauf von geleastem Porsche bringt Mann ins Gefängnis

Um an Geld zu kommen, verkaufte ein 46-Jähriger einen teuren Porsche. Nur: Der Wagen gehörte ihm gar nicht. Deshalb verurteilte das Bezirksgericht Pfäffikon den Mann nun.

Der Verkauf eines geleasten Porsche 997 war eine Veruntreuung, befand das Bezirksgericht Pfäffikon.

(Symbolfoto: Pixabay)

Verkauf von geleastem Porsche bringt Mann ins Gefängnis

Weil er in einer finanziellen «Notsituation» gewesen sei, habe er sein Auto gegen eine Entschädigung vorübergehend einem anderen überlassen, sagte ein im Zürcher Oberland wohnhafter Deutscher, der sich vor ein paar Tagen vor einem  Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste.

Das Ganze sei ein Geschäft gewesen, «das mir so etwas wie angeboten worden ist», formulierte es der heute arbeitsunfähige, zuvor im Finanzbusiness tätig gewesene Mann, ohne auf Details einzugehen.

Auto im Wert von 95‘000 Franken

Die Staatsanwaltschaft stufte dieses Geschäft allerdings als etwas anderes ein, nämlich als eine Veruntreuung. Der Deutsche habe im Sommer 2014 über eine Bank einen Porsche 997 Turbo im Wert von über 95‘000 Franken geleast.

Ein paar Monate später, so die Anklage, habe der Mann «den ihm gemäss Vertrag bekanntermassen lediglich zum Gebrauch überlassenen» Wagen dann ohne Einwilligung der Bank auf eigene Rechnung verkaufen wollen. So wechselte das Luxusfahrzeug schliesslich in Deutschland den Besitzer; der «Verkäufer» erhielt dafür einen 5er-BMW und 20‘000 Euro in bar.

«Das Geschäft ist mir so etwas wie angeboten worden.»
Umschreibung des Beschuldigten, wie es zu dem Deal kam

Da der Mann die Leasingraten nicht mehr zahlte, wurde der Porsche kurz nach der Übergabe sichergestellt und wieder in die Schweiz gebracht. Nachdem die ausstehenden Raten dann doch noch eingingen, wanderte der Wagen erneut nach Deutschland, wo er heute für Schweizer Behörden und die hiesige Gläubigerin nicht mehr greifbar ist, wie am Prozess gesagt wurde.

Freispruch gefordert

Die Anklage forderte für den in Deutschland einschlägig vorbestraften Beschuldigten eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, der Verteidiger hingegen einen Freispruch. Sein Mandant sei damals «dringend auf Geld angewiesen gewesen», deshalb sei es zu diesem Geschäft gekommen. Es handle sich dabei jedoch nicht um einen Verkauf, sondern nur um eine Überlassung des Wagens als Pfand, was allen Beteiligten klar gewesen sei.

«Er war dringend auf Geld angewiesen.»
Der Verteidiger, weshalb sein Mandant den nicht ihm gehörenden Porsche verkaufte

«Der Angeklagte hatte nie die Absicht, den Porsche endgültig zu verkaufen.» Also liege auch keine Veruntreuung vor. «Der Mann hat einen Fehler gemacht. Eine Freiheitsstrafe ist dafür aber nicht angemessen.».

Für Gericht klar ein Verkauf

Für das Gericht lag eine Veruntreuung vor, denn «es wurde klar ein Kaufvertrag eingegangen». Zum entsprechenden Schuldspruch kam die achtmonatige Strafe. Sie ist, vor allem aufgrund der schlechten Prognose für den Verurteilten, zu vollziehen.

Entgegen einem Antrag der Anklage wird eine frühere, hohe bedingte Geldstrafe nicht widerrufen. Allerdings hat der Mann der Besitzerin des Porsche noch 78‘000 Franken zurückzuzahlen und Verfahrensgebühren von rund 5000 Franken zu übernehmen.

«Ich sehe den Schaden als regulierbar an», gab sich der 46-Jährige am Prozess überzeugt. Wie er das ohne Job, bald im Gefängnis und mit insgesamt 160‘000 Franken Schulden machen will – diese Antwort blieb er aber schuldig.

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