Gefängnis für «von Gier getriebenen» Mehrfachbetrüger
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Serbe war Stammkunde im Betreibungsamt
- Dabei verheimlichte er, dass er sehr wohl über Geld verfügte
- Für dieses betrügerische Verhalten muss er nun ins Gefängnis
Gegen 40 Seiten einer Anklageschrift füllen die Schilderung der Taten – und das, obwohl für einen Teil der Beschreibungen die kleinstmögliche Schrift und, damit man überhaupt noch eine Übersicht hat, eine tabellarische Darstellung gewählt wurden. Taten, die ein im Bezirk Hinwil wohnhafter Serbe zwischen 2012 und 2017 mehrheitlich im Wetzikon begangen hatte. Kürzlich musste er sich dafür vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten.
Hunderttausende Franken Einnahmen verschwiegen
Dem heute 33-Jährigen wurde primär Pfändungsbetrug vorgeworfen. Das heisst, gegen den Mann liefen reihenweise Betreibungen, und das Betreibungsamt stellte Verlustscheinen über den Gesamtbetrag von mehr als 400‘000 Franken aus. Dies, weil der Mann jeweils sagte, er habe kein Vermögen und lediglich ein paar hundert Franken Einkommen, und man könne bei ihm auch nichts pfänden. Das stimmte jedoch nicht, denn der Serbe betätigte sich im Autohandel und nahm dabei über 760‘000 Franken ein. Geld, von dem seine Gläubiger – von der Krankenkasse über die Steuerverwaltung Basel-Stadt bis zur Landi Bachtel – praktisch nichts sahen.
«Ich brich dich i 2 Stück»
Weitere Betrüge gab es gemäss Anklage, indem der Mann einem Kollegen ein gutes Geschäft mit günstigen Pneus, Autozubehörteilen und Fahrzeugen versprach und dafür Vorauszahlungen im Umfang von mehreren zehntausend Franken kassierte. Und dann nichts vom Versprochenen lieferte. Quasi passend zu den Deals dieser Art kam es unter anderem zu Vergehen gegen das Waffengesetz und Drohungen gegen «Geschäftspartner», denen er etwa auf die Nachfrage nach einer Geldrückzahlung eine Whatsapp-Nachricht folgenden Inhaltes schickte: «Hey nöd so fräch, ok, Aständig, süscht brich ich dich i 2 Stück».
«Die Rechtsgüter anderer und das Schweizer Rechtssystem waren ihm egal.»
Die Staatsanwältin über den Serben
Und dann beteiligte sich der Serbe auch noch an illegalen Rennen auf der Autobahn bei Uster mit Tempospitzen um die 200 km/h. Zudem schaffte er es, einen bekannten Oberländer Klub um 34‘000 Franken als Vorauszahlung für die angebliche Vermittlung von Auftritten von Sängern aus dem Balkan zu erleichtern. «Es kam in der Folge zu keinem Auftritt der versprochenen Sänger, noch erfolgte eine Rückerstattung des Geldes», hält die Anklage zu dieser Episode lakonisch fest.
Vier Jahre Gefängnis gefordert
Die Staatsanwältin forderte für den Mann, der «aus rein egoistischen, rein monetären Gründen delinquierte», vier Jahre Gefängnis. Der Beschuldigte sei «von Gier getrieben» gewesen und habe immer wieder versucht, seine Opfer von Anzeigen abzuhalten. Kurz: «Die Rechtsgüter anderer und das Schweizer Rechtssystem waren ihm egal». Der 33-Jährige zeige «wenig Einsicht und Reue», seine Zukunftsprognose sei schlecht.
U-Haft machte Eindruck
Der Angeklagte selbst war weitgehend geständig, sah seine Zukunft jedoch deutlich positiver, als die Staatsanwältin. Die Betrügereien habe er nur begangen wegen der sein Leben dominierenden Spielsucht. Kaum habe er wieder etwas Geld gehabt, sei er ins Casino gegangen, doch «dort kann man nicht gewinnen». Heute ist er wegen seiner Sucht in einer Therapie, und die Schuldensanierung läuft: Der Mann ist zuversichtlich, dass er alles wieder in den Griff bekommt.
«Strafe muss sein.»
Auch der Verteidiger forderte einen Schuldspruch –
aber verbunden mit nur einer bedingten Strafe
Diese Meinung teilte auch sein Verteidiger. Die über sechs Monate, die der Serbe in Untersuchungshaft verbrachte, seien «eine sehr schwere Zeit gewesen». Seit der Mann wieder auf freiem Fuss ist, «hat er sich mustergültig verhalten».
«Strafe muss sein», war für den Anwalt angesichts der vielen Taten absolut klar. Aber müsste sein Mandant nun ins Gefängnis, würden die positiven Entwicklungen der jüngsten Zeit und ein kontinuierlicher Schuldenabbau «zunichte gemacht». Deshalb seien ein Teilfreispruch und eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren auszufällen.
Hohe Verfahrenskosten
Das Gericht folgte weitgehend der Anklage: Schuldspruch wegen mehrfachem Pfändungsbetrug und Betrug sowie fünf weiterer Tatbestände und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zudem hat der Mann Verfahrenskosten von gegen 20‘000 Franken zu übernehmen, wie dem erst unbegründet vorliegenden schriftlichen Urteil zu entnehmen ist.
