Seit vier Jahren wird eine Italienerin aus dem Bezirk Pfäffikon von der Sozialhilfe unterstützt. Damit sie diese Leistungen erhält, musste sie schriftlich bestätigen, dass sie nicht arbeitstätig ist. Das tat sie zweimal – obwohl sie in dieser Zeit mehrere Monate lang in der Beauty-Branche aktiv war und dafür insgesamt 15‘000 Franken Lohn bezog. Das heisst, die heute 30-Jährige schädigte ihre Wohngemeinde, von der sie weiterhin im vollen Umfang unterstützt wurde, im entsprechenden Betrag.
Schlicht zu wenig Geld gehabt
Dafür musste sich die Frau vor ein paar Tagen vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Die Beschuldigte war voll geständig. Sie habe damals falsche Angaben zu ihrem Erwerbsstatus gemacht, weil sie familiären Stress hatte und weil sie schlicht Geld für den Lebensunterhalt brauchte. Obwohl auch heute das Geld kaum reiche, würde sie eine solche Tat nie mehr begehen, versicherte sie am Prozess.
«Es war eine eigentliche Verzweiflungstat der Beschuldigten.»
Der Verteidiger
Denn für die Frau stand viel auf dem Spiel. So verlangte die Staatsanwaltschaft nebst einer Verurteilung wegen Betrugs oder « unrechtmässigem Bezug von Leistungen der Sozialhilfe » und einer Busse von 1200 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken noch eine Landesverweisung von fünf Jahren. Das würde die Italienerin in eine sehr schwierige Situation bringen: Sie lebt alleine, hat jedoch eine kleine Tochter und erwartet ein nächstes Kind.

